Nachmieter springt ab wer zahlt die miete?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe meine alte wohnung fristgemäß zum 28. 2 gekündigt.
der vermieter hat einen nachmieter und wollte das ich zum 19.1. die wohnung räume und renoviere, das habe ich getan und wir haben am 18 . 2 die wohnungsübergabe gemacht und ich habe auch die schlüssel abgegeben. habe also keinen zugriff mehr auf die wohnung.
am 19.2 sollte dann die nachmieter unterschreiben und einziehen. die nachmieter hatten auch vorher die ganze zeit druck gemacht das ich ausziehen sollte. doch am 19 meinten sie dann sie wollen die wohnung nicht mehr obwohl sie bis zum schluss meinten sie nehmen diese.
der vermieter rufte dann bei mir an ich solle die miete für den nächsten monat bezahlen da er ja dafür nichts kann.
aber ich meine dann hätte ich ja noch garnicht ausziehen müssen wenn ich noch zahlen müsse.
muss ich dann jetzt die miete zahlen?
wäre nett wenn sie mir helfen könnten.

Hallo, da der Vermieter die Kündigung zum 19.1 bestätigt hat ist diese gültig. Haben Sie das schriftlich dann wäre dies die einfachste Lösung. Ansonsten is die Situation rechtsmässig etwas schwierig - wurde die Kündigung erst zum 28.2 bestätigt bleiben Sie eigentlich bis zum Ende im Mietvertrag…meiner Meinung nach ist der Vermieter unheimlich dreist von Ihnen die Miete zu verlangen. Allerdings ist es schwierig zu beweisen was mit dem Nachmieter und dem Vermieter ausgemacht wurde. Also wenn was schriftliches vorliegt hat er keine Chance ansonsten nochmal mit dem Vermieter sprechen.

LG

Da könnte man zurecht einen Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des Vermieters erkennen! Nehmen Sie sich einen Anwalt, der den Vermieter „Mores“ lehrt!

Eigentlich ist die Sache ganz klar. Ab der Schlüsselabgabe sind Sie aus dem Mietverhältnis entlassen. Untermalen können Sie das Ganze, wenn Sie über schriftiche Vereinbarungen verfügen, wie ein Übergabeprotokoll, etc. oder es gibt einen Zeugen. Sie dürften aber auch so früher aus dem Mietverhältnis heraus kommen. Zur Not sprechen Sie den Nachmieter an, der Ihnen bestimmt etwas unterschreibt.

Hallo,
wenn der Mietvertrag bis 28.2. läuft, dann muss auch bis dahin MIete gezahlt. Wenn jedoch irgedwo vermerkt ist, dass es einen Nachmieter zum 19.1 gibt und er ab da die Wohnung übernimmt, dann ist das Mietverhältnis vorzeitig beendet. Jedoch musst du dies nachweisen. Da ich davon ausgehe, dass du es nicht kannst, wirst du wohl zahlen müssen.

Moin,

ich würde die geforderte Restmiete nicht zahlen und weitere Reaktionen des Vermieters abwarten. Er kann doch nicht ernsthaft für eine schon zurückgegebene Wohnung nachträglich Miete verlangen. Problematisch ist hier die Beweislast.

Vermutlich gibt es keine schriftliche Vereinbarung über den vorzeitigen Auszug und Übergabe der Wohnung? Ein Übergabeprotokoll zum 18.01, welches Mieter und Vermieter unterzeichnet haben?

Alles weitere nur schriftlich erledigen.

wenn der Vermieter den Nachmieter selbst vorgeschlagen hat und gerichtsverwertbare Belege für die deswegen vorzeitige Übergabe der Wohnung existieren, stehen Ihre Chancen gut. Das käme dann einer einvernehmlich getroffenen Kündigung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe gleich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wurde der Nachmieter hingegen von Ihnen vorgschlagen, sieht es weniger gut aus.

http://www.immo-magazin.de/mietrecht-vorzeitig-aus-d…

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