Nachmieter stellen

Hallo !

Folgende Frage habe ich: Ich habe meine Wohnung gekündigt und möchte gerne einen Monat eher aus der Wohnung raus. Das geht natürlich nur, wenn ich einen Nachmieter stelle.
Jetzt hat mein Vermieter aber gesagt, dass ein Nachmieter die Wohnung lediglich für 1 Jahr mieten kann.
Ist das rechtens?
Wenn eine so gravierende Änderung der Mietbedingungenen eintritt, kann ich dann evtl. schon eher aus der Wohnung raus, ohne den letzten Monat der Kündigungsfrist zu zahlen?

Bin für Tips diesbezüglich sehr dankbar,

Paul

Hallo !

Folgende Frage habe ich: Ich habe meine Wohnung gekündigt und
möchte gerne einen Monat eher aus der Wohnung raus. Das geht
natürlich nur, wenn ich einen Nachmieter stelle…

…und wenn der Vermieter dem zustimmt.

Jetzt hat mein Vermieter aber gesagt, dass ein Nachmieter die
Wohnung lediglich für 1 Jahr mieten kann.
Ist das rechtens?
Wenn eine so gravierende Änderung der Mietbedingungenen
eintritt, kann ich dann evtl. schon eher aus der Wohnung raus,
ohne den letzten Monat der Kündigungsfrist zu zahlen?

Welche Änderung der Mietbedingungen tritt denn ein? Was der Vermieter nach Deinem Auszug mit der Wohnung anstellt ist sein Bier. Ihr habt einen Vertrag auf deren Erfüllung der Vermieter bestehen kann, d.h. wenn er nicht will, dann zahlst Du bis zum Ende Deiner Mietzeit auch die Miete. Wenn er danach nur noch befristet vermieten möchte, ist das seine Entscheidung und sein Recht (so lange er sich an die gesetzlichen Regelungen bez. der Befristung hält - aber auch das geht den Ex-Mieter nichts an).

Kurz: Du hast keine Chance eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu erzwingen.

Gruß Stefan

Hallo !

Folgende Frage habe ich: Ich habe meine Wohnung gekündigt und
möchte gerne einen Monat eher aus der Wohnung raus. Das geht
natürlich nur, wenn ich einen Nachmieter stelle…

…und wenn der Vermieter dem zustimmt.

Der will natürlich, dass ich die drei Monate auch noch zahle.

Jetzt hat mein Vermieter aber gesagt, dass ein Nachmieter die
Wohnung lediglich für 1 Jahr mieten kann.
Ist das rechtens?
Wenn eine so gravierende Änderung der Mietbedingungenen
eintritt, kann ich dann evtl. schon eher aus der Wohnung raus,
ohne den letzten Monat der Kündigungsfrist zu zahlen?

Welche Änderung der Mietbedingungen tritt denn ein? Was der
Vermieter nach Deinem Auszug mit der Wohnung anstellt ist sein
Bier. Ihr habt einen Vertrag auf deren Erfüllung der Vermieter
bestehen kann, d.h. wenn er nicht will, dann zahlst Du bis zum
Ende Deiner Mietzeit auch die Miete. Wenn er danach nur noch
befristet vermieten möchte, ist das seine Entscheidung und
sein Recht (so lange er sich an die gesetzlichen Regelungen
bez. der Befristung hält - aber auch das geht den Ex-Mieter
nichts an).

Das ist eigentlich klar. Ich frage mich dabei Folgendes: Wenn ich einen Nachmieter stelle, welche Mietvertragsbedingungen kann ich diesem Nachmieter dann nennen. Es gibt doch auch eine Regelung, dass ein Vermieter maximal 5 Nachmieter ablehnen darf. Tut er dies, kann ich auch früher aus dem Vertragsverhältnis aussteigen.
Kann es nicht sein, dass diese gravierende Vertragsänderung, die der Vermieter jetzt plant, ähnlich zu werten ist wie fünfmaliges Ablehnen von Nachmietern ?

Paul

Hi,

Das ist eigentlich klar. Ich frage mich dabei Folgendes: Wenn
ich einen Nachmieter stelle, welche Mietvertragsbedingungen
kann ich diesem Nachmieter dann nennen. Es gibt doch auch eine
Regelung, dass ein Vermieter maximal 5 Nachmieter ablehnen
darf. Tut er dies, kann ich auch früher aus dem
Vertragsverhältnis aussteigen.

Diesmal sind es also 5 Nachmieter…die meisten reden von 3. Aber das eine ist so falsch wie das andere! Günter W. (DER Mietrechtsexperte dieses Forums) hat schon mehrfach darauf hingewiesen. Eine solche Regelung gibt es schlicht nicht.

Entscheidend ist jetzt, was der Vermieter genau gesagt / zugesichert hat. Wenn er der Nachmieterstellung zugestimmt hat, ergeben sich evtl. Möglichkeiten. Dies muß dann aber Günter (oder jemand anderes - aber auf seine Antworten bez. Mietrecht kann man sich nahezu blind verlassen) erklären - so weit reichen meine Kenntnisse nicht. Und wenn Du hier zu diesem Punkt genaueres sagst, wirst Du auch fundierte Antwort erhalten.

Gruß Stefan

Hallo Paul,

kann leider heute nicht früher antworten.

Folgende Frage habe ich: Ich habe meine Wohnung gekündigt und
möchte gerne einen Monat eher aus der Wohnung raus. Das geht
natürlich nur, wenn ich einen Nachmieter stelle.

Der Nachmieter muss vom Vermieter erlaubt werden. Dabei ist die Rechtssprechung der Gestalt, dass wegen einem Monat bis drei Monate einem Vermieter nicht zumutbar ist, dass er einen Nachmieter vorzeitig akzeptiert. Dies ist also eine freiwillige Regelung. Einen Rechtsanspruch, ein Mietverhältnis durch Stellung eines Nachmieters zu beenden gibt es grundsätzlich nicht.

Jetzt hat mein Vermieter aber gesagt, dass ein Nachmieter die
Wohnung lediglich für 1 Jahr mieten kann.
Ist das rechtens?

Nur unter dem Vorbehalt, dass der Mietvertrag als Zeitmietvertrag abgeschlossen wird und der Vermieter die Gründe angibt, weshalb ein Zeitmietvertrag erforderlich wird. Er muss also die Gründe „Eigenbedarf, Abbruch, vollständiger Umbau“ erklären. Der Vermieter muss sich an diese Gründe halten.

Wenn eine so gravierende Änderung der Mietbedingungenen
eintritt, kann ich dann evtl. schon eher aus der Wohnung raus,
ohne den letzten Monat der Kündigungsfrist zu zahlen?

Was ist hier rechtlich als gravierend zu betrachten ? Wenn Dein Mietvertrag noch zwei Jahre gehen würde, gut, dann wäre dies unbillig was der Vermieter verlangt. Wenn es aber um einen Monat früher geht, wo Du ausziehen willst, wo werden hier gravierende Mietänderungen vorgenommen ? Hier hast Du - selbst wenn Dir ein Nachmieter wegen eines Monats erlaubt würde - keine Chance, mit Gewalt etwas zu erreichen.

Gruss Günter

Hi,

Das ist eigentlich klar. Ich frage mich dabei Folgendes: Wenn
ich einen Nachmieter stelle, welche Mietvertragsbedingungen
kann ich diesem Nachmieter dann nennen. Es gibt doch auch eine
Regelung, dass ein Vermieter maximal 5 Nachmieter ablehnen
darf. Tut er dies, kann ich auch früher aus dem
Vertragsverhältnis aussteigen.

Diesmal sind es also 5 Nachmieter…die meisten reden von 3.
Aber das eine ist so falsch wie das andere! Günter W. (DER
Mietrechtsexperte dieses Forums) hat schon mehrfach darauf
hingewiesen. Eine solche Regelung gibt es schlicht nicht.

Das war halt meine „landläufig“ aufgeschnappte Meinung. Danke
Dir für Deine konkrete Aussage. Das ist gut zu wissen, dass
solch Aussagen Unfug sind.

Entscheidend ist jetzt, was der Vermieter genau gesagt /
zugesichert hat. Wenn er der Nachmieterstellung zugestimmt
hat, ergeben sich evtl. Möglichkeiten. Dies muß dann aber
Günter (oder jemand anderes - aber auf seine Antworten bez.
Mietrecht kann man sich nahezu blind verlassen) erklären - so
weit reichen meine Kenntnisse nicht. Und wenn Du hier zu
diesem Punkt genaueres sagst, wirst Du auch fundierte Antwort
erhalten.

Ja, er hat zugesichert, dass er mich vorzeitig aus dem Vertrag
entlässt, sofern ich einen Nachmieter stelle. Allerdings bekäme
dieser Nachmieter lediglich einen auf ein Jahr befristeten Vertrag.
Allerdings würde ein potentieller Nachmieter auch weniger
Mietzins monatlich zahlen, als ich derzeit.

Gruß,

Paul

Hallo !

Hallo Paul,

Jetzt hat mein Vermieter aber gesagt, dass ein Nachmieter die
Wohnung lediglich für 1 Jahr mieten kann.
Ist das rechtens?

Nur unter dem Vorbehalt, dass der Mietvertrag als
Zeitmietvertrag abgeschlossen wird und der Vermieter die
Gründe angibt, weshalb ein Zeitmietvertrag erforderlich wird.
Er muss also die Gründe „Eigenbedarf, Abbruch, vollständiger
Umbau“ erklären. Der Vermieter muss sich an diese Gründe
halten.

Der Vermieter sagt, dass evtl. seine Freundin in ca. einem Jahr da einziehen will.

Wenn eine so gravierende Änderung der Mietbedingungenen
eintritt, kann ich dann evtl. schon eher aus der Wohnung raus,
ohne den letzten Monat der Kündigungsfrist zu zahlen?

Was ist hier rechtlich als gravierend zu betrachten ? Wenn
Dein Mietvertrag noch zwei Jahre gehen würde, gut, dann wäre
dies unbillig was der Vermieter verlangt. Wenn es aber um
einen Monat früher geht, wo Du ausziehen willst, wo werden
hier gravierende Mietänderungen vorgenommen ? Hier hast Du -
selbst wenn Dir ein Nachmieter wegen eines Monats erlaubt
würde - keine Chance, mit Gewalt etwas zu erreichen.

Gravierend wäre für mich der eine Monat, den ich Miete doppelt
zahlen müsste, schon. Bin halt ein „echter“ Centfuchser :wink:

Dennoch erstaml vielen Dank für die Antwort. Ich versuche dann
mal, mit dem Vermieter zu reden.
Wollte halt nur mal wissen, wie so die rechtlich Einschätzung
zu dieser Thematik ist.

Ich werde wohl oder über einen Monat dann Doppelmiete zahlen
müssen. Kann man halt nichts machen :frowning:

Gruß,
Paul