Hallo Locky,
ich war im Urlaub und kann daher erst jetzt auf Deine Fragen antworten.
Also, Du möchtest früher aus Deinem MV raus als gesetztlich geregelt. Erstmal soviel dazu: Der VM muss keinen von Dir gestellten Mieter akzeptieren, damit Du früher ausziehen kannst. Du hast ihm also mündlich mitgeteilt, dass Du ausziehen möchtest, aber eben noch nicht schriftlich gekündigt. Der VM hat jetzt einen Makler beauftragt, sich nach einem neuen Mieter umzusehen. Das signalisiert m.E. nach schon mal sein Entgegenkommen mit Dir, da er schnellstmöglich jemanden finden will (sicher auch, damit ihm kein Miteinnahmeverlust entsteht). Problematisch wird es, wenn er jetzt jemanden findet, Du aber immer noch nicht gekündigt hast - was, wenn Du nicht mehr ausziehen willst? Um klare Verhältnisse zu schaffen, würde ich an Deiner Stelle fristgerecht kündigen mit der Bitte, schon früher aus dem MV entlassen zu werden, sollte sich ein neuer Mieter finden. Und ich würde auch in die Kündigung schreiben, dass Du gern bereit bist, bei der Suche nach einem neuen Mieter zu helfen.
Du schreibst, der VM hat dem Makler Deinen Namen und sicher auch Deine Tel.-Nr. mitgeteilt - also persönliche Daten. Das kann er tun, weil die Wohnungsvermittlung über einen Makler läuft und der auch Besichtigungstermine mit Dir vereinbaren muss.
Zusammenfassend: Sicher ist der Vermieter ohne Deine Kündigung etwas schnell vorgegangen bei der Suche nach einem Nachmieter. Und die Kosten, die er jetzt hat durch Einschaltung eines Maklers sind seine Sache. Es sei denn, Du sagst irgendwann, Du willst doch nicht ausziehen. Dann versucht er garantiert, Dir die Kosten aufs Auge zu drücken. DAnn wirst Du argumentieren, Du hättest ja gar nicht gekündigt und ein Wort steht gegen das Andere. Wenn Du also wirklich raus willst, kündige. Und ja: Du musst den Makler in Deine Wohnung lassen, wenn dieser sich rechtzeitig ankündigt. Wenn Dir der vorgeschlagene Termin nicht passt, kannst Du einen Gegenvorschlag machen.
Viel Glück!
Locky