Nachmieter stellen

Hallo Zusammen,

hier ein paar Fragen:

Darf eine Hausverwaltung einen Makler beauftragen, auch wie die schriftliche Kündigung vom Vormieter och nicht vorliegt?

Darf eine Hausverwaltung ohne Einverständnis die persönlichen Daten des derzeitigen Mieters an ein Maklerunternehmen weiter geben? Welche Konsequenzen gibt es wenn Sie es dennoch ohne Einverständnis tun?

Ich möchte gerne früher aus meinem Vertrag raus… 3 Monate Kündigungsfrist, würde gerne nach 2 Monaten ausziehen und habe angeboten einen Nachmieter zu stellen um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Muss der Vermieter das Angebot annehmen oder kann es komplett ignorien und einen Makler (welche für ihn mit Kosten und Zeit verbunden ist) beauftragen?

Muss ich den Makler in meine Wohnung lassen?

Über Feedback bin ich dankbar.
MfG
Locky

Hallo,

a) Ich würde schon sagen, dass die Hausverwaltung schon einmal pro forma einen Makler beauftragen kann. Ob der schlussendlich was erreicht oder nicht ist ja noch nicht gesagt.

b) Was verstehst du unter persönlichen Daten des derzeitigen Mieters? Natürlich darf er Bankkonto-Daten etc. nicht weitergeben.

c) Der Vermieter muss das Angebot, einen Nachmieter zu stellen, NICHT annehmen.
Schließlich könntest du ja auch einen total ekligen, unsauberen und nicht zahlungsfähigen Nachmieter stellen - daher ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet.

d) Ob du den Makler in deine Wohnung lassen musst, weiß ich nicht - ich denke aber schon.
Allerdings muss das vorher mit ausreichender Frist angemeldet werden, also sie dürfen nicht einfach so vorbeikommen.

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Schaue einmal in das Internet.
Grüße

Hallo Locky,

grundsätzlich darf die Hausverwaltung beauftragen wen und wann sie will. Was sie allerdings nicht darf, ist, perönliche Daten ohne Einverständnis an Dritte weiter geben, denn das verstösst so ziemlich gegen alle gängigen Datenschutzbestimmungen und ist somit strafbar. In dem Fall solltest du dich an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes wenden.

Wenn du einen Nachmiter bringst, KANN der Vermieter ihn akzeptieren, muss aber nicht, was bei Hausverwaltungsgesellschaften leider oft der Fall ist.

Den Makler jedenfalls musst du nicht in die Wohnung lassen, kannst es aber nach vorheriger Absprache machen, wenn die Situation nicht schon zuuu verfahren ist.
Jedenfalls würde ich versuchen,mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch zu suchen, was insofern sinnvoll erscheint, da du ja einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchtest und sicherlich nicht einen Monat doppelte Miete bezahlen willst. Die Kosten für den Makler muss auf jeden Fall der Vermieter alleine tragen.

Hoffentlich hilft’s

LG
clcmaria

Hallo,

unten die Antworten:

Hallo Zusammen,

hier ein paar Fragen:

Darf eine Hausverwaltung einen Makler beauftragen, auch wie
die schriftliche Kündigung vom Vormieter och nicht vorliegt?

Was hat das mit einer Kündigung des Mieters zu tun ??? Die Hausverwaltung kann 100 Maklerverträge abschließen. Wie und wo und mit wem und wann die Hausverwaltung Verträge schließt, obliegt ihr allein.

Darf eine Hausverwaltung ohne Einverständnis die persönlichen
Daten des derzeitigen Mieters an ein Maklerunternehmen weiter
geben? Welche Konsequenzen gibt es wenn Sie es dennoch ohne
Einverständnis tun?

NEIN, weil Verstoß gegen den Datenschutz. Dazu braucht es eine Einwilligung des Betroffenen. Hier kann man sicher Schadenersatzforderungen durchsetzen. Bei uns kam es noch nie soweit.

Ich möchte gerne früher aus meinem Vertrag raus… 3 Monate
Kündigungsfrist, würde gerne nach 2 Monaten ausziehen und habe
angeboten einen Nachmieter zu stellen um einen reibungslosen
Übergang zu gewährleisten. Muss der Vermieter das Angebot
annehmen oder kann es komplett ignorien und einen Makler
(welche für ihn mit Kosten und Zeit verbunden ist)
beauftragen?

Natürlich kann der Vermieter das komplett ignorieren. In Deinem Vertrag steht doch klar 3 Monate Kündigungsfrist. Verträge sind einzuhalten. Wenn Du eher rauswillst, Pech gehabt. Dann hättest Du bei Abschluss des Mietvertrages eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren müssen. So kann er Dir natürlich Kosten auferlegen, falls Du eher rauswillst.

Muss ich den Makler in meine Wohnung lassen?

Wenn Du eher aus der Wohnung willst, ja. Ansonsten nein.

Über Feedback bin ich dankbar.
MfG
Locky

Hallo,
eine Antwort auf Deine fragen wäre eine Rechtsberatung. Da ich kein Anwalt bin, ist mir dies verboten.

mfG
vnA

Hallo,
der Vermieter darf ohne meine Genehmigung meine Daten nicht weitergeben. Steht im Zivilrecht.
Im Mietvertrag sollte ein Hinweis bezüglich Nachmieter stehen. Wenn nicht, Du hast mit dem Vermieter einen Vertrag mit deinen persönlichen Daten und somit kann der Vermieter über einen Nachmieter entscheiden.
Den Makler muß Du nach Ankündigung in die Wohnung lassen, da der Makler im Auftrag des Vermieters kommt und der Vermieter kann ja weitweg wohnen.

Tschüß

Hallo aus Bernburg,

es ist ganz einfach: jeder (auch sie selbst) entscheidet was mit seinem Eigentum passiert! Zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich Vereinbarungen einzuhalten.
Die minimale gesetzliche Kündigungsfrist, seit der Mietrechtsreform könnte nur im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden.
Selbstverständlich können Eigentümer potenzielle Nachmieter ablehnen und deren finanzielle Lage einfordern. Persönliche Daten können heute von jedermann und jeder Partei oder interessierten Leuten von den Ämtern angefordert werden, es sei denn man hat explizit dagegen widersprochen. Der Nachweis wer, warum und welche Daten weitergegeben wurden ist meist schwierig.

LG aus Bernburg

Hola locky,

was steht im Mietvertrag, bezüglich Nachvermietung? Den Makler musst Du nie in deine Wohnung lassen, so lange Du noch Besitzer bist. Hast Du die Wohnung schriftlich gekündigt?

Hallo !
Wenn die Hausverwaltung einen Makler beauftragt ohne das eine schriftliche Kündigung vorliegt ist es das Problem der hausverwaltung falls du doch nicht ausziehen wirst. Ohne schriftliche Kündigung ist es eben ein Risiko. Zum Thema Daten. Ohne Einverständnis geht gar nichts. Somit hätte die Hausverwaltung gegen das Datenschutzgesetz verstoßen woran sich auch diese zu halten hat. Konsequenzen ? Solange du nichts unternimmst gibt es keine Konsequenzen. Du kannst in der Hinsicht Anzeige erstatten. zum Thema Nachmieter. Man muß 3 ptenzielle Nachmieter bringen und erst wenn der Vermieter mit allen 3 nicht einverstanden ist kann man ohne weiteres aus dem vertrag früher raus.
Grüße

Hallo Locky,

ich war im Urlaub und kann daher erst jetzt auf Deine Fragen antworten.

Also, Du möchtest früher aus Deinem MV raus als gesetztlich geregelt. Erstmal soviel dazu: Der VM muss keinen von Dir gestellten Mieter akzeptieren, damit Du früher ausziehen kannst. Du hast ihm also mündlich mitgeteilt, dass Du ausziehen möchtest, aber eben noch nicht schriftlich gekündigt. Der VM hat jetzt einen Makler beauftragt, sich nach einem neuen Mieter umzusehen. Das signalisiert m.E. nach schon mal sein Entgegenkommen mit Dir, da er schnellstmöglich jemanden finden will (sicher auch, damit ihm kein Miteinnahmeverlust entsteht). Problematisch wird es, wenn er jetzt jemanden findet, Du aber immer noch nicht gekündigt hast - was, wenn Du nicht mehr ausziehen willst? Um klare Verhältnisse zu schaffen, würde ich an Deiner Stelle fristgerecht kündigen mit der Bitte, schon früher aus dem MV entlassen zu werden, sollte sich ein neuer Mieter finden. Und ich würde auch in die Kündigung schreiben, dass Du gern bereit bist, bei der Suche nach einem neuen Mieter zu helfen.

Du schreibst, der VM hat dem Makler Deinen Namen und sicher auch Deine Tel.-Nr. mitgeteilt - also persönliche Daten. Das kann er tun, weil die Wohnungsvermittlung über einen Makler läuft und der auch Besichtigungstermine mit Dir vereinbaren muss.

Zusammenfassend: Sicher ist der Vermieter ohne Deine Kündigung etwas schnell vorgegangen bei der Suche nach einem Nachmieter. Und die Kosten, die er jetzt hat durch Einschaltung eines Maklers sind seine Sache. Es sei denn, Du sagst irgendwann, Du willst doch nicht ausziehen. Dann versucht er garantiert, Dir die Kosten aufs Auge zu drücken. DAnn wirst Du argumentieren, Du hättest ja gar nicht gekündigt und ein Wort steht gegen das Andere. Wenn Du also wirklich raus willst, kündige. Und ja: Du musst den Makler in Deine Wohnung lassen, wenn dieser sich rechtzeitig ankündigt. Wenn Dir der vorgeschlagene Termin nicht passt, kannst Du einen Gegenvorschlag machen.

Viel Glück!

Locky

Eine Hausverwaltung darf jederzeit eine Maklerfirma beauftragen, das ist nicht an die Voraussetzung gekoppelt dass der Mieter gekündigt haben muss.
Die Hausverwaltung gibt auch Ihren Namen an das Abrechnungsunternehmen oder den Stromanbieter weiter (siehe Datenschutzgesetz). Was ich nicht verstehe: Sie wollen aus der Wohnung raus, sogar vor Ablauf der Kündigungsfrist, welchen Nachteil haben Sie also davon wenn sich das Maklerbüro mit Ihnen in Verbindung setzt, solange IHNEN dadurch keine Kosten entstehen?
Der Vermieter hat ein gewisses Mitspracherecht was die Nachmieter betrifft und kann Ihren Vorschlag, wenn sein Einwand begründet ist, ablehnen. Er kann das Angebot also nicht einfach ignorieren, darf aber gewisse Kriterien an den Nachfolger stellen.
Sie sind sogar dazu verpflichtet dem Vermieter bzw. einem Vertreter den Zugang zur Wohnung (nach vorheriger Ankündigung) zwecks Neuvermietung zu ermöglichen. Theoretisch hat er sogar das Recht (nach vorheriger Ankündigung) regelmäßig in SEINER Wohnung nach dem Rechten zu sehen, um sich davon zu überzeugen, dass sie in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.

Hallo Locky,

also der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, nach Voranmeldung, die Wohnung zu betreten, im entsprechenden Fall auch mit Handwerker oder Makler.
Er darf den Makler zwar engagieren, aber ohne vorliegende Kündigung des Mieters ist das sein Privatvergnügen. Also auch seine Kosten.
Deine Daten darf er in dem Fall garnicht weitergeben, das verstösst gegen den Datenschutz, da ohne Dein Einverständnis kein Auftrag Deinerseits vorliegt und bei Kündigung lediglich eine Auflösung des Mietvertrages zwischen Dir und dem Vermieter stattfindet, also den Makler nicht betrifft.
Einen Nachmieter muss er allerdings nicht akzeptieren, aber wenn Du mindestens 3 Nachmieter stellst, die bereit wären die Wohnung früher zu übernehmen und er diese trotzdem ablehnt, kannst Du vorzeitiges Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Lies aber vorsichtshalber noch mal im Mietvertrag nach, ob da nicht Sonderklauseln drin stehen, im Zweifelsfall frag in Deiner Verbraucherberatung nach, das ist oft kostenlos.
Wenn er ganz stur ist, musst Du Dich an den Schiedsmann wenden, kostet aber zunächst ca 50,-Euro.
Viel Glück
Petra

Also:

  • Persönliche Daten dürfen niemals und in keinem Fall von irgendwem an jemand Drittes weiter gegeben werden. Das widerspricht der informationellen Selbstbestimmung. Der Verwendung der Daten kann widersprochen werden, die Daten müssen umgehend gelöscht werden.
  • Der Zutritt zur Wohnung ist nur nach Rücksprache mit dem Mieter erlaubt. Ausnahmen sind Härteregelungen (z.B. für Zwangsräumungen, Notreperaturen wie Wasserrohrbruch etc.)
  • Der Vermieter muss nicht auf das Angebot des Nachmieters eingehen. Grundsätzlich gilt sowohl für Mieter als auch für Vermieter das 3-Monatige Kündigungsrecht. Alles Andere sind beidseitige Absprachen.

Hallo,

ich weiss nicht genug um alle Fragen zu beantworten.

  1. Den Makler musst du, meiner Ansicht nach, nach Absprache ( 3 Tage vorher) reinlassen - Ich bin mir aber nicht sicher -
  2. Es gibt keine Regelung die es erlaubt den Vertrag vorzeitig zu verlassen wenn man einen Nachmieter stellt - Sollte Dein Vermieter darauf eingehen, ist das sozusagen seiner Güte geschuldet…, er ist dazu nicht verpflichte und Du hast kein Recht mit Hilfe eines Nachmieters früher aus dem Vertrag entlassen zu werden. Sollte Deine Vermieter darauf eingehen ist das Glücksache und nicht üblich.

Ich möchte gerne früher aus meinem Vertrag raus… 3 Monate
Kündigungsfrist, würde gerne nach 2 Monaten ausziehen und habe
angeboten einen Nachmieter zu stellen um einen reibungslosen
Übergang zu gewährleisten. Muss der Vermieter das Angebot
annehmen oder kann es komplett ignorien und einen Makler
beauftragen?:
Muss ich den Makler in meine Wohnung lassen?

Sorry war leider sehr lange krank, kann da leider nicht weiterhelfen