Werte Gemeinde,
folgende Frage treibt mich um:
Mieter M bezieht eine Wohnung. Die Kaltmiete beträgt ortsübliche 12,50 Euro pro m2. M unterschreibt einen Mietvertrag mit Befristung und darf frühestens nach 3 Jahren kündigen.
Nach einem Jahr beschließt die Eigentümergemeinschaft einen Fahrstuhl in das Haus einzubauen. Die Kosten werden umgelegt. Der Eigentümer der Wohnung fragt M, ob dieser den Fahrstuhl auch nutzen möchte. M verneint, da ihm die monatlichen Mehrkosten von ca. 150 Euro zu hoch sind.
Ein weiteres Jahr später beschließt M, die Wohnung vorzeitig aufgeben zu wollen. Er bespricht mündlich mit dem Verwalter des Vermieters, das M einen Nachmieter sucht. Der Nachmieter soll hierbei in den bestehenden Mietvertrag einsteigen - also auch in die Befristung. M informiert, das er anfängt einen Nachmieter zu suchen, sobald er eine neue Wohnung gefunden hat.
Der Fahrstuhl ist nun geplant und soll in den kommenden Monaten erreichtet werden.
Etwa 3 Wochen später hat M eine neue Wohnung gefunden und informiert den Verwalter, das er nun beginnen würde einen Nachmieter zu suchen und bittet um einen Grundriss um eine Suchanzeige zu schalten.
Der Verwalter informiert in diesem Zuge schriftlich, das der Vermieter die Miete für den neuen Mieter um 150 Euro anheben würde. 105 Euro für Fahrstuhl und der Restbetrag aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten im allgemeinen.
Nun frage ich mich:
Wenn M einen Nachmieter suchen soll, der in den Vertrag einsteigt, wäre diese Erhöhung dann zulässig?
Könnte man M so oder so zwingen die Kosten des Fahrstuhls über die 11% Regelung auf die Jahresmiete umgelegt zu bekommen?
Oder müsste der Vermieter in diesem Fall einen neuen Vertrag mit dem künftgen Mieter abschließen und damit dann auch den aktuellen M quasi vorab aus der Befristung entlassen?
Ich hoffe ihr könnt dem Sachverhalt und der Fragestellung folgen und freue mich auf Feedback,
Mark