Nachmieter stellt Forderungen an Vormieter

Hi,

ich bin vor kurzem aus meiner Mietswohnung ausgezogen. Eigentlich sollte die Wohnung gem. Mietvertrag geweisst übergeben werden. Ich habe mich allerdings mit dem Nachmieter darauf geeinigt, dass er von mir zwei Eimer weisse Farbe und ein bisschen Gips erhält und er früher(7 Tage) in die Wohnung rein kann. Der Vermieter hat diese Vereinbarung, die nur mündlich gemacht wurde, akzeptiert.

Der Vermieter hat die Wohnung ohne Beanstandungen abgenommen. Zur Info: Es gibt kein Übergabeprotokoll.

Der Vermieter hat am nächsten Tag die Wohnung an die Nachmieter übergeben.

Wenige Tage später ruft mich der Vermieter an und sagt das sich die Nachmieter über meine Farbe aufregen würden. Die Farbe würde von der Wand abfallen/rissig und würde nicht halten. Die Nachmieter hätten für 100 Euro neue Farbe gekauft und wollen jetzt das Geld von mir. Zur Info: Ich habe mit der selben Farbe meine neue Wohnung gestrichen und es ist nichts passiert.
Ich solle mich telefonisch bei den Nachmietern melden hat er gesagt. Das habe ich getan, allerdings war der Anschluss bereits abgeschaltet.

Fragen:

  1. Muss ich zahlen?

  2. Hat der alte Vermieter an mich Ansprüche?

  3. Was soll ich jetzt tun? Einfach ignorieren, habe ich mir gedacht.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Gruß
Pat

NEIN das bringt nur Ärger! Persönlich hin in die ehem. Mietwohnung und mit Nachmieter klären was mit der Farbe passiert sein kann.
Natürlich hat Vermieter Regressansprüche und Rechte auf seiner Seite wenn kein Übergabeprotokoll existiert. Mündl. ist zwar einfach aber schwer zu belegen und im Klagefall entscheidet ein Richter nach Aktenlage und Zeugen - die neuen Mieter.
Hat er noch Kaution wird er diese bis zur Klärung zurück halten bzw. verrechnen, wenn nicht kommt sicher ein Anwaltschreiben was die ganze Sache verteuert.

Die Kaution hat er zurück gezahlt. Er sagte am Telefon auch, das für ihn die Sache abgeschlossen ist und ich das mit dem Nachmieter klären soll und das habe ich versucht.

Ich verstehe nur nicht, warum ich für eventuelle Qualitätsmängel der Farbe haften soll.
Die Nachmieter haben einen Maler in der Familie der die Wohnung gestrichen hat und dabei hat er das fest gestellt.

Außerdem habe ich dem Nachmieter zusätzlich auch 7 Tage Kaltmiete geschenkt, was 124€ sind.

Greift bei so einem Fall die Privatrechtschutz oder die Mietrechtschutz?

Danke trotzdem für die Informationen.

Hi,

ich bin vor kurzem aus meiner Mietswohnung ausgezogen.
Eigentlich sollte die Wohnung gem. Mietvertrag geweisst
übergeben werden. Ich habe mich allerdings mit dem Nachmieter
darauf geeinigt, dass er von mir zwei Eimer weisse Farbe und
ein bisschen Gips erhält und er früher(7 Tage) in die Wohnung
rein kann. Der Vermieter hat diese Vereinbarung, die nur
mündlich gemacht wurde, akzeptiert.

Hat der Vermieter einen Nachweis, dass der Vermieter diese Vereinbarung akzeptiert hat? Ohne könnte er sich auf die Vertragsbedingungen beziehen. Das wäre schon einmal ein Streitfaktor…

Der Vermieter hat die Wohnung ohne Beanstandungen abgenommen.
Zur Info: Es gibt kein Übergabeprotokoll.

Hat der Mieter einen Nachweis, dass die Wohnung ohne Beanstandung übernommen worden ist? Ohne könnte…s.o.
Ein Übergabeprotokoll ist nicht notwendig und hilft meist eher dem Vermieter, Beanstandungen festzuhalten.
In diesem Fall wäre der Mieter fein raus aus dem Geschehen, hätte er ein vom Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem stände, dass keine Beanstandungen oder Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag bestünden.

Der Vermieter hat am nächsten Tag die Wohnung an die
Nachmieter übergeben.

Wenige Tage später ruft mich der Vermieter an und sagt das
sich die Nachmieter über meine Farbe aufregen würden. Die
Farbe würde von der Wand abfallen/rissig und würde nicht
halten. Die Nachmieter hätten für 100 Euro neue Farbe gekauft
und wollen jetzt das Geld von mir. Zur Info: Ich habe mit der
selben Farbe meine neue Wohnung gestrichen und es ist nichts
passiert.
Ich solle mich telefonisch bei den Nachmietern melden hat er
gesagt. Das habe ich getan, allerdings war der Anschluss
bereits abgeschaltet.

Hier geht es also, wenn die Bedingungen so richtig sind und bestehen bleiben, um den Sachverhalt einer Schadenersatzklage des Nachmieters an den Vormieter. Sie haben mit diesen einen (mündlichen) Vertrag, durch den Vollzug (Wohnungsabnahme, Übergabe, Streichen mit der gestellten Farbe) sind alle Beteiligten mit dem Vertrag einverstanden: Der Vermieter hat den Vormieter aus dem Mietvertrag entsprechend durch diese Vereinbarung (mündlicher Aufhebungsvertrag) entlassen.
Nun beklagt der Nachmieter sich, dass wegen der mangelnden Qualität der Farbe der mit ihm geschlossene Vertrag nicht erfüllt worden ist.
Der Vormieter kann dem widersprechen (die Qualität scheint ja in seiner neuen Wohnung in Ordnung zu sein).
Dann müsste der Nachmieter die 100 Euro einklagen. Der Vermieter hätte mit dem Ganzen rein gar nichts zu tun.
Er könnte sich aber einmischen und auf die Erfüllung der Übergabebedingungen bestehen (qualitative Farbe oder doch Streichen) und entsprechend Kaution einbehalten etc.
Dies kann also zu einem Rechtsstreit führen. Der Vormieter muss eigentlich nichts tun. Er könnte aber darauf hinweisen, dass von seiner Seite die Verträge eingehalten worden sind, die Qualität der Farbe in Ordnung sei. Der nächste Schritt müsste dann von der Gegenpartei kommen, eigentlich von den Nachmietern.
Das Beste ist, im Gespräch zu bleiben und ggf. sich auf Kostenteilung zu einigen. Das ist meist stressloser und preiswerter als ein Rechtsstreit. Der Rechtsstreitausgang wäre offen, jenachdem wie die Qualität der Farbe gewertet werden würde. Dies könnte ein Sachverständiger klären, der kostet sehr viel…etc.

Fragen:

  1. Muss ich zahlen?

Nein, grundsätzlich nicht, wenn der Vormieter auf seine Sicht beharrt, müssten die anderen ihre Forderungen einklagen.

  1. Hat der alte Vermieter an mich Ansprüche?

Grundsätzlich nicht, aber die tatsächliche BEWEISBARE Rechtslage erscheint…lieber im Guten klären.

  1. Was soll ich jetzt tun? Einfach ignorieren, habe ich mir
    gedacht.

Ignorieren ist fast nie gut. Probleme lösen sich nicht immer von selbst, sondern werden Selbstläufer, die am Ende mehr Geld (Zeit, Nerven) kosten können, als einfach 50 Euro zu zahlen.
Besser: Erklären, dass die Farbe in Ordnung sei. Evtl. guten Willen zeigen, und sich auf eine Kostenaufteilung einigen. Das wäre mein Tipp

Ansonsten: Was ist einem das Rechthaben wert, an Zeit, Geld, Stress?
Und: Ein Gericht kann auch immer anders entscheiden.
Miteinandersprechen ist das Beste: Und Vermieter und Nachmieter haben sich doch kooperativ gezeigt und jeder hat doch gut zusammengearbeitet, damit jeder ohne viel Stress seinen Part bekommt: Vormieter konnte ohne Streichen raus, Nachmieter konnte vorher rein, Vermieter ließ sich einfach ohne viel Bürokratie etc. auf einen schnellen Wechsel ein.
Warum sollte man sich da nicht im Gespräch einigen können über die Qualität der Farbe?
lg

Vielen vielen Dank für die tolle Hilfe :smile:
Ich werde mal in mich gehen und überlegen welchen Weg ich einschlagen werde.

Vielen Dank

Pat

Hallo,

wenn der Vermieter die Wohnung abgenommen hat, dann ist die Sache eigentlich für Sie erledigt. Wenn Sie, wie vereinbart die Farbe übergeben haben, haben Sie ja Ihre Zusage erfüllt. Vielleicht hätten die neuen Mieter erst einen Tiefengrund streichen sollen, damit die nächste Farbe auch hält. Aus meiner Sicht ist das aber nicht Ihr Problem. Sie haben das eingehalten, was abgestimmt war.
Außerdem ist das auch eine Sache zwischen Ihnen und den neuen Mietern und dürfte den Vermieter garnix angehen.

Ich würde es ignorieren und aussitzen.

MfG P. Kunze

Danke. Ich sehe die Sache auch so.
Und denke auch das ich meinen Part erfüllt habe.

MfG

Pat

Der Vermieter hat Ihnen gegenüber einen Anspruch auf die vertragsgemäße Gestaltung der Wohnung; gleiches gilt für Ihre Erfüllugnsgehilfen mit denen Sie selber klarkommen müssen.

lach - na weil die (wahrscheinlich) mangelhafte Farbe von Ihnen geliefert wurde. wer sonst sollte dafür haften? der bäcker um die Ecke eher nicht! das mit den 7-Tagen ist nun echt peinlich *fremdschämend*