Hallo Zusammen,
ich habe eine Mietvertrag in der es eine schriftliche Zusatzvereinbarung gibt, dass eine Kündigung innerhalb von 2 Jahren nicht möglich ist. Jetzt haben wir gekündigt und könnten laut Vermieter aus dem Vertrag entlassen werden sollte es uns gelingen einen adäquaten Nachmieter zu finden. Wir haben bis jetzt einen Interessenten der die Wohnung möchte und noch c.a 3 Besichtigungen. Gestern habe ich eine Mail von der Hausverwaltung erhalten in der steht , dass ich für alle anfallenden Kosten zahlen soll wie zum Beispiel für die Schufa Auskunft 10,-€ für den Nachmieter sowie 50,-€ für die Austellung des Mietvertrages. Ist das Rechtens das ich Zahlen muss , im Mietvertrag steht dazu nichts.
Hallo,
das ist eine sehr spezielle Sache, vielleicht weisst hier Onkel Google oder der Mieterbund was dazu?
An sich sind es keine Beträge die einen ruinieren bzw. vors gericht ziehen lassen sollten.
lg
A
Hallo, soweit ich weis ist privat nur eine Kündigungsfrist von 3 monaten zulässig. Gewerblich sieht es da anders aus.
Lassen sie Ihren Mietvertrag genau prüfen. Verbraucherschutz
ect. Grüsse Michael
Hallo,
ich finde es in Ordnung, wenn der Vermieter die Kosten von Ihnen erstattet bekommt. Wie soll er sonst den Nachmieter überprüfen, ob er geeignet ist? Schließlich kommt er Ihnen bereits damit entgegen, dass er Sie aus dem Mietvertrag entlassen will. Ihm dafür auch noch die Zusatzkosten aufzubürden wäre doch paradox.
Solche Unsummen sind es im Vergleich der von Ihnen eingesparten Mieten doch auch nicht.
Viel Erfolg bei der Suche.
Hallo,
wenn man einen Mietvertrag für mind. zwei Jahre abschließt, so ist man daran gehalten. Der Vermieter müßte Sie überhaupt nicht aus dem Vertrag lassen.
Es ist also ein Entgegenkommen von ihm, wenn er einen Nachmieter akzeptiert. Zu den Kosten kann ich nichts sagen.
Auf keinen Fall etwas zahlen, denn das ist gesetzwidrig. Wenden sie sich mal an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.Die Schufa-Auskunft gibt es 1 mal pro Jahr kostenlos, für das Ausstellen des Mietvertrages darf überhaupt kein Geld genommen werden.
MfG herzog
Einfach den Vertrag einhalten (2 Jahre),
dann dürfen solche Kosten nicht erhoben werden!
Oder auf Kulanz hoffen und Gegenforderungen akzeptieren.
mfg
Hallo,
das ist ein besonderer Fall der auch mir neu ist.
Leider kann ich euch dabei nicht helfen.Würde aber einfach mal bei einem Anwalt anfragen, das kostet meistens auch nichts im Rahmen des Erstgesprächs.
LG
Daylighter
Hallo,
wenn das nicht im Mietvertrag steht , müßt Ihr auch nicht für diese kosten aufkommen.
m.f.G.
sorry, bin kein Jurist und weiss die Antwort auf Ihre Frage daher nicht definitiv.
Von solchen Kosten haben ich noch nie gehört. Die Hausverwaltung hat m.E. keine Rechtsgrundlage, irgendwelche Folderungen zu stellen, denn Sie haben ja nur ein Vertragsverhältnis mit Ihrem Vermieter. Sollte der Vermieter diese Kosten von Ihnen verlangen, bedenken Sie: Seien Sie froh, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden, denn das müsste der Vermieter nicht machen.
Empfänger: Niese
Re: Nachmieter suchen !!!
23/08/2011
Blödsinn,
Hausverwaltungen versuchen schon mal Kosten abzuwälzen, obwohl sie es besser wissen sollten
gruss
microrman
Hallo,
ich würde zu dem Thema den Deutschen Mieterbund befragen. Eventuell können Sie bei Umzug aus beruflichen Gründen aus dem Vertrag, ohne dass Sie einen Nachmieter finden müssen.
Gruß Knarf