(folgender Fall trifft nicht mich, sondern eine abstrakte Person!)
ich habe mein WG-Zimmer (eigentlich eher Untermietverhältnis) fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 15.11. gekündigt.
Jetzt will der Vermieter (Mitbewohner), dass ich einen Nachmieter zum 16.11. finde und droht, mir sonst die Kaution zu kürzen. Es steht im Mietvertrag, dass ich einen Nachmieter finden soll; aber ist das rechtens?
Weil ich schon jetzt ausgezogen bin (die Miete aber selbstverständlich noch bis Vertragsende zahle) gestaltet sich die Nachmietersuche nicht so leicht…
ich war mal in einer ähnlichen Situation. Einen Nachmieter zu finden ist nicht deine Sache, zumal du die Kündigungsfrist eingehalten hast und der Vermieter somit früh genug wusste, dass du ausziehst. Ab dem Tag, an dem dein Mietverhältnis endet, darfst du keine Miete mehr zahlen. Du bist nicht mehr dazu verpflichtet. Allerdings könnte es sich jetzt mit der Kaution schwierig gestalten. Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monaten ohne Grund zurück halten. Wenn du das Geld bis dahin nicht wieder hast und der Vermieter es dir auch nicht zahlen will, bleibt dir bloß noch der Weg über den Mieterschutzbund. Ich würde nicht gleich zu einem Anwalt rennen wegen der hohen Kosten, es sei denn du hast eine gute Rechtschutzversicherung.
Wenn du deine Ruhe haben willst, dann setz eine Anzeige bei www.wg-gesucht.de rein und bitte deine ehemaligen Mitbewohner um Hilfe (Besichtungstermine vereinbaren usw.).
Die beste Lösung ist es immer noch die letzten Mietzahlungen mit der Kaution zu verrechnen, d. h. du bezahlst je nach Höhe keine Miete mehr oder nur anteilig. Da kann sich der Vermieter aufregen wie er will, er hat keine Chance. Ist zwar nicht unbedingt die feine Art, aber du hast dann den Stress nicht mehr deiner Kaution hinterherzurennen und der Vermieter hat kein Druckmittel mehr, dir irgendwelche unsinnigen angeblichen Verpflichtungen aufzudrücken. Der kann in seinem Mietvertrag reinschreiben was er will, unzulässige Vereinbarungen gelten einfach nicht, so wie in deinem Fall. Er kann sich also nicht auf den Mietvertrag berufen, sondern kann sich damit mal den Arsch abwischen.
Die beste Lösung ist es immer noch die letzten Mietzahlungen
mit der Kaution zu verrechnen, d. h. du bezahlst je nach Höhe
keine Miete mehr oder nur anteilig. Da kann sich der Vermieter
aufregen wie er will, er hat keine Chance.
das ist ein extrem schlechter und u.U. teurer Rat.
Der VM hat sehr gute Chancen, er übergibt die Sache einfach einem Anwalt. Dieser klagt die Miete notfalls ein…sämtliche Kosten trägt dann der Schuldner (zusätzlich zur Miete).
Ich muss dazu sagen, dass mir der Vermieter es richtig schwer macht, jemanden zu finden. Bspw. besteht er auf eine weibliche Person und schränkt auch die Auswahl ansonsten stark ein.
Auch schließt er bestimmte Besichtigungszeiten (zu denen ich Zeit hätte) aus, da er da seine Ruhe haben möchte.
Ein Hinweis auf einen Paragraphen, aus dem ersichtlich ist, dass die im MV enthaltene Klausel unwirksam ist, würde mir helfen.
die Antworten die du bist jetzt erhalten hast, sind m.E. stark persönlich geprägt und teilweise auch nicht richtig.
Das liegt daran, dass du die Vorschriften für dieses Brett nicht eingehalten hast, ebenso wie die bisher Antwortenden. Bitte lies noch einmal dazu die vorgeschaltete Seite, bei der du immer fleissig auf JA klickst sowie die FAQ 1129.