Nachmieter und andere Klauseln

Moin,

hab folgendes Problem: Meine Freundin und ich wollen umziehen und zwar zum 01.05.13 aber Mietvertrag geht noch bis zum 30.06.13! Wir haben auch einen Nachmieter gefunden ABER jetzt das ganz große ABER meine FReundin hat damals eine Bruchbude übernommen und diese für knapp 3000€ renoviert, der Vermieter (Prelios) hat sich da völlig rausgehalten und verlangt nun das alles was renoviert wurde (hochwertiges Laminat) rausgerissen wird falls der Nachmieter das nicht übernimmt…er würde es übernehmen aber nun stellt sich Prelios quer und sagt wir haben eine Warteliste bla bla bla…kann man da als Mieter irgendwas machen? Schließlich will der NAchmieter meiner FReundin ja auch einen Abschlag zahlen…

Hallo aus Bernburg,

ich kann den Ärger verstehen und die gesetzliche Regelung auch nicht immer nachvollziehen.
Leider ist es so, dass der Vermieter verlangen kann, das der Urzustand, also der bei Einzug in sein Eigentum wieder hergestellt wird.
Der Gesetzgeber dachte wohl, dass sich jeder Mieter individuell einrichtet und keinem der Geschmack von Vormietern aufgezwungen werden darf.
Leider mussten schon viele Mieter die Fließen wieder entfernen bzw. entfernen und die Wände neu verputzen lassen - obwohl mit den Fliesen subjektiv die Wohnung aufgewertet worden sei.
Zum anderen entscheidet natürlich jeder Eigentümer (auch Sie selbst) was mit seinem Eigentum geschieht und wer dieses nutzen darf. Das kann auch gar nicht anders sein. Auf keinen Fall entscheiden zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) wer wo wohnt sondern immer der Eigentümer!
Nachmieter müssen niemals anerkannt werden! Vermietern steht die Liquiditätsprüfung von Mietern immer zu, er kann auch eine Bankbürgschaft verlangen.
Entweder man einigt sich mit dem Vermieter oder dieser lässt die Wohnung durch Fachfirma zurückbauen und stellt die Kosten nach dem Verursacherprinzip, welches geltendes Recht ist, in Rechnung.