Guten Tag,
ich weiss diese Fragestellung wurde anhand einiger Beispiele bereits disktutiert:
Bei Auszug hat man als Mieter kein Recht darauf einen Nachmieter zu stellen. Einbauküchen sind Sache des Mieters und müssen ausgebaut werden.
Soweit - so gut.
Trotzdem eine (zugegeben etwas verzweifelte) Frage:
Angenommen ein Mieter, der bei Einzug eigens in einen „anspruchsvoll“ geschnittenen Raum eine Küche eingebaut hat, kündigt fristgerecht seine Wohnung zu Ende Dezember. Nun möchte sein Kollege gerne bereits einen Monat vor Ablauf des noch geltenden Mietvertrags einziehen und unbedingt die bestehende Einbauküche übernehmen. Für den Mieter optimal: er kann einen Monat früher raus und kann seine Küche für einen guten Preis zurücklassen. Für den Nachmieter optimal: er kann bereits frühzeitig in seine neue Wohnung und findet eine maßgeschneiderte Küche vor. Für den Vermieter optimal: Er erhält bereits frühzeitig einen neuen Mieter und muss sich keine Sorgen machen, wie er zum Jahreswechsel seine Wohnung auf dem Markt losbekommt.
Dennoch verweigert der Vermieter jeglichen Kontakt mit dem neuen Interessenten und besteht darauf, dass die (neuwertige) EBK ausgebaut wird. Er besteht darauf, die Wohnung erst zum Vertragsende und zwar komplett leer zu übernehmen und dann die Wohnung Interessenten (auch dem vorgeschlagenen Nachmieter des Mieters) in leerem Zustand zu zeigen. Die EBK muss also obwohl bereits Interessenten dafür bestehen ausgebaut werden (wobei sie beschädigt wird) und kann aufgrund ihres besonderen Schnitts nur noch weggeworfen werden (bis auf die E-Geräte).
Bleibt hier nur der moralische Appell an den Vermieter sich flexibel zu zeigen und die Wohnung zunächst mit EBK möglichen Interessenten zu zeigen? Oder bestehen anderweitige rechtliche Grundlagen für den Mieter seine EBK nicht herausnehmen zu müssen?
