Nachmieter und frühzeitige Übergabe

Hallo,

angenommen Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.08.
Es gibt einen Nachmieter B, der die Wohnung zum 15.08. übernehmen möchte. Im neuen Mietvertrag von B steht jetzt aber der 1.9. drin.

Ist es sinnvoll, den Termin im Vertrag auf den 15.08 ändern zu lassen?

Welche Probleme können entstehen, wenn die Wohnung am 15.08. übergeben wird?
Endet das Mietverhältnis von A automatisch mit der Übergabe am 15.08 oder erst zum Kündigungstermin? Geht A hier irgendein Risiko ein?
Gibt es etwas, auf dass A unbedingt achten muss, wenn er die Wohnung vorzeitig übergibt?

Gruß
Tato

hi

Ist es sinnvoll, den Termin im Vertrag auf den 15.08 ändern zu
lassen?

nö - nicht nötig es sei denn A und B wollen sich die Miete für den Monat teilen ;o)

Endet das Mietverhältnis von A automatisch mit der Übergabe am
15.08 oder erst zum Kündigungstermin?

am Kündigungstermin

Geht A hier irgendein Risiko ein?
Gibt es etwas, auf dass A unbedingt achten muss, wenn er die
Wohnung vorzeitig übergibt?

auf jeden Fall eine genaue Wohnungsbegehung - abnahmeprotokoll vom VM unterzeichnen lassen und "Gefahren"übergang auf B vom VM und B unterzeichnen lassen.

Sonst muss A evtl. für einen von B verursachten Schaden bezahlen

Gruß H.

Hallo,

angenommen Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.08.
Es gibt einen Nachmieter B, der die Wohnung zum 15.08.
übernehmen möchte. Im neuen Mietvertrag von B steht jetzt aber
der 1.9. drin.

dann ist B ab 1.09. zahlungspflichtig.

Ist es sinnvoll, den Termin im Vertrag auf den 15.08 ändern zu
lassen?

Wenn A sich den halben Monat Miete sparen möchte, VM den Vertrag von B entsprechend ändert und B auch ab 15.08. die Miete übernehmen würde.

Alternativ könnten A und B vereinbaren, dass A ihn zum 15. in die Wohnung lässt, und B ihm dafür die Hälfte der Miete gibt. Aber man sollte den VM vorsichtshalber informieren und um Erlaubnis fragen.

Welche Probleme können entstehen, wenn die Wohnung am 15.08.
übergeben wird?

Dass A bis 31.08. für die Miete haftet und auch für Schäden bis zur offiziellen Wohnungsübergabe (Übergabeprotokoll).

Endet das Mietverhältnis von A automatisch mit der Übergabe am
15.08 oder erst zum Kündigungstermin?

Natürlich erst zum Kü-Termin. A hat einen Vertrag mit VM und der endet dann eben am 31.08.

Geht A hier irgendein Risiko ein?

S. o.

Gibt es etwas, auf dass A unbedingt achten muss, wenn er die
Wohnung vorzeitig übergibt?

S. o. Übergabeprotokoll und Einverständnis vom VM.

Marion

Hallo,

Danke euch beiden für die Antwort (auch wenn ich nur hier antworte).

nö - nicht nötig es sei denn A und B wollen sich die Miete für
den Monat teilen ;o)

Also A und B sind sich einig. Die Wohnung soll am 15.08 übergeben werden. A ist froh, wenn er nicht mehr zahlen muss und B will schon rein.
Übergabe (inkl. Protokoll) soll am 15.08 stattfinden - sonst gibt A keine Schlüssel aus der Hand.

Gut, falls der VM den Mietvertrag von B nicht auf das Datum 15.08. ändert, wird der Mieter A für ein entsprechendes Schriftstück sorgen. Gibt es dafür eine Art Muster? Was muss enthalten sein, damit A kein Risiko eingeht?

Gruß
Tato

Hallo,

die beiden Mieter können unter sich vereinbaren was sie wollen. Der VM muss zustimmen ansonsten richten sich die Vereinbarungen nach dem Vertrag mit dem Vermieter. Wenn dieser also dem vorzeitigen Einzug des neuen Mieters nicht zustimmt, kann der bisherige Mieter nichts machen. Stimmt er dem vorzeitigen Einzug zu müssen je nach Vereinbarung die beiden Mieter unter sich die Mietzahlung klären.

Gruss Günter

Danke euch beiden für die Antwort (auch wenn ich nur hier
antworte).

nö - nicht nötig es sei denn A und B wollen sich die Miete für
den Monat teilen ;o)

Also A und B sind sich einig. Die Wohnung soll am 15.08
übergeben werden. A ist froh, wenn er nicht mehr zahlen muss
und B will schon rein.
Übergabe (inkl. Protokoll) soll am 15.08 stattfinden - sonst
gibt A keine Schlüssel aus der Hand.

Gut, falls der VM den Mietvertrag von B nicht auf das Datum
15.08. ändert, wird der Mieter A für ein entsprechendes
Schriftstück sorgen. Gibt es dafür eine Art Muster? Was muss
enthalten sein, damit A kein Risiko eingeht?

Gruß
Tato

Hallo,

Stimmt er dem vorzeitigen Einzug zu müssen je nach Vereinbarung die :beiden Mieter unter sich die Mietzahlung klären.

Ist der Vormieter bei einem vorzeitigem Einzug von allen Rechten und Pflichten befreit (wenn die Schlüsselübergabe inkl. Übergabeprotokoll stattfand)?
Wie ich es weiter oben verstanden habe, ist der Vormieter noch bis zum 31.08. Mieter mit allen Pflichten…

Gruß
Tato

Hallo,

Stimmt er dem vorzeitigen Einzug zu müssen je nach Vereinbarung die :beiden Mieter unter sich die Mietzahlung klären.

Ist der Vormieter bei einem vorzeitigem Einzug von allen
Rechten und Pflichten befreit (wenn die Schlüsselübergabe
inkl. Übergabeprotokoll stattfand)?

ja, aber nur dann, wenn im Übergabeprotokoll schriftlich geregelt wird, dass das Mietverhältnis des Vormieters mit der Schlüsselübergabe endet. Das wird hier aber kaum möglich sein, wenn der jetzige Mieter vertraglich bis zum 31.08. gebunden ist. Es muss daher in beiderseitgen Einvenrhemen mit dem VM geklärt werden, dass der neue Mieter die anteilige Miete zahlt und dafür vorzeitig einziehen kann. Ob dann der Vormieter und der neue Mieter jeweils die halbe Monatsmiete an den VM zahlen oder der neue Mieter zahlt an den Vormieter und dieser zahlt die Gesamtmiete ist einer vertraglichen Vereinbarung überlassen. Allerdings - auf Grund der Kenntnisse und Probleme, die ich in der Praxis in der Beratung erlebe ist es immer angebracht, wenn der Vormieter in den Fällen den anteiligen Betrag in bar erhält und zwar spätestens bei der Schlüsselübergabe.

Wie ich es weiter oben verstanden habe, ist der Vormieter noch
bis zum 31.08. Mieter mit allen Pflichten…

Eben, daher ist umfassende Regelung notwendig.

Gruss Günter