Nachmieter will in Wohnung nicht nutzen

Liebe Mitglieder,

Folgendes ausführliches Problem: Mieter A kündigt fristgerecht auf 31.03, Vermieter findet schon auf 01.03 neuen Nachmieter B, A erklärt sich bereit, früher auszuziehen, Vermieter und Nachmieter B unterschreiben in Anwesenweit von A den neuen Mietvertrag, ein Aufhebungsvertrag wurde nicht geschlossen, Nachmieter B erklärt sich bereit, selbst bei Einzug zu renovieren (ohne schriftliche Bestätigung).

Am 27.02. teilt Nachmieter B dem Mieter A mit, dass er die Wohnung nicht beziehen würde, da er eine andere gefunden hätte, er aber für März die Miete schon überwiesen hat und die Wohnung somit übernimmt ohne sie zu nutzen. Vermieter wurde erst am 28.02. davon unterrichtet, Absprachen und Vereinbarungen zwischen diesen Parteien sind nicht bekannt.

Am 28.02. wurde von dem Mieter A und dem Nachmieter B ein Übernahmeprotokoll „ohne Mängel“ unterschrieben und alle Schlüssel übergeben. Der Vermieter war nicht anwesend, wusste von dem Termin, hatte aber keine Zeit und teilte dem Nachmieter B mit, dies mit A selbst zu klären. (Was ich ja bei dieser Sachlage nicht verstehen kann)

Da aber der Nachmieter die Wohnung nicht beziehen will und somit auch kein Interesse hat die Wohnung zu renovieren, will der Vermieter nun dies zu Lasten des Mieters A geben, trotz gültigem Mietvertrag mit B, der sich an die gesetzlichen Kündigungfristen zu halten hat und somit ja eigentlich bei Auszug zu renovieren hat.

Mieter A hat keine Schlüsse mehr und somit auch keine Möglichkeit, die Wohnung zu renovieren.

Bei wem liegt nun die Renovierungspflicht bzw. was muss Mieter A noch leisten? Nach Zweckform 2873 müssen die Wände weiß sein, ansonsten nur besenrein.

Eine Einigung mit dem Vermieter auf Streichen ist jetzt nicht ein Problem, Mieter A und Vermieter sind gesprächsbereit, es geht nur um Interesse um die rechtliche Lage.

Vielen Dank für die Geduld und Hilfe
Daisy

Liebe Mitglieder,

Folgendes ausführliches Problem: Mieter A kündigt
fristgerecht auf 31.03, Vermieter findet schon auf 01.03 neuen
Nachmieter B, A erklärt sich bereit, früher auszuziehen,
Vermieter und Nachmieter B unterschreiben in Anwesenweit von A
den neuen Mietvertrag, ein Aufhebungsvertrag wurde nicht
geschlossen, Nachmieter B erklärt sich bereit, selbst bei
Einzug zu renovieren (ohne schriftliche Bestätigung).

Vermieter und (Nach-)Mieter haben einen neuen Mietvertrag geschlossen,wenn (Nach)Mieter jetzt dem Vermieter mitteilt, dass er die Wohnung nicht beziehen würde, ist dies das Problem des Vermieters; der (Nach)Mieter hat eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Vermieter dann Nachmiter aus dem Vertrag entlassen würde, kann er dies nicht zum Nachteil des bisheringen Mieters verwenden.

Vermieter kann Nachmieter auf Einhaltung des Mietvertrages verklagen, der bisherige Mieter hätte gute Chancen, ,…

Am 27.02. teilt Nachmieter B dem Mieter A mit, dass er die
Wohnung nicht beziehen würde, da er eine andere gefunden
hätte, er aber für März die Miete schon überwiesen hat und die
Wohnung somit übernimmt ohne sie zu nutzen.

Prima, Nachmieter hat bereits die erste Monatsmiete überwiesen, folgedessen ist die „Vereinbarung“, welche Grundlage des „neuen“ Mietvertrages wurde, erfüllt; Nachmieter muss sich jetzt darum kümmern, ob er einen weiteren Nachmieter für die Wohnung findet,…

Vermieter wurde

erst am 28.02. davon unterrichtet, Absprachen und
Vereinbarungen zwischen diesen Parteien sind nicht bekannt.

Am 28.02. wurde von dem Mieter A und dem Nachmieter B ein
Übernahmeprotokoll „ohne Mängel“ unterschrieben und alle
Schlüssel übergeben. Der Vermieter war nicht anwesend, wusste
von dem Termin, hatte aber keine Zeit und teilte dem
Nachmieter B mit, dies mit A selbst zu klären. (Was ich ja bei
dieser Sachlage nicht verstehen kann)

Da aber der Nachmieter die Wohnung nicht beziehen will und
somit auch kein Interesse hat die Wohnung zu renovieren, will
der Vermieter nun dies zu Lasten des Mieters A geben, trotz
gültigem Mietvertrag mit B, der sich an die gesetzlichen
Kündigungfristen zu halten hat und somit ja eigentlich bei
Auszug zu renovieren hat.

Richtig, Nachmieter hat die Wohnung ja so übernommen wie vereinbart war,…

Mieter A hat keine Schlüsse mehr und somit auch keine
Möglichkeit, die Wohnung zu renovieren.

Bei wem liegt nun die Renovierungspflicht bzw. was muss
Mieter A noch leisten? Nach Zweckform 2873 müssen die Wände
weiß sein, ansonsten nur besenrein.

M.E. ist durch Einzug des Nachmieters die vorherigen mündlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenrenovierung durch den Nachmieter wirksam geworden; ob das Mietverhältnis 1 Monat oder 10 Jahre dauert, ist für den bisherigen Mieter ohne Bedeutung,…

Eine Einigung mit dem Vermieter auf Streichen ist jetzt nicht
ein Problem, Mieter A und Vermieter sind gesprächsbereit, es
geht nur um Interesse um die rechtliche Lage.

Vielen Dank für die Geduld und Hilfe

Daisy