Liebe Mitglieder,
Folgendes ausführliches Problem: Mieter A kündigt fristgerecht auf 31.03, Vermieter findet schon auf 01.03 neuen Nachmieter B, A erklärt sich bereit, früher auszuziehen, Vermieter und Nachmieter B unterschreiben in Anwesenweit von A den neuen Mietvertrag, ein Aufhebungsvertrag wurde nicht geschlossen, Nachmieter B erklärt sich bereit, selbst bei Einzug zu renovieren (ohne schriftliche Bestätigung).
Am 27.02. teilt Nachmieter B dem Mieter A mit, dass er die Wohnung nicht beziehen würde, da er eine andere gefunden hätte, er aber für März die Miete schon überwiesen hat und die Wohnung somit übernimmt ohne sie zu nutzen. Vermieter wurde erst am 28.02. davon unterrichtet, Absprachen und Vereinbarungen zwischen diesen Parteien sind nicht bekannt.
Am 28.02. wurde von dem Mieter A und dem Nachmieter B ein Übernahmeprotokoll „ohne Mängel“ unterschrieben und alle Schlüssel übergeben. Der Vermieter war nicht anwesend, wusste von dem Termin, hatte aber keine Zeit und teilte dem Nachmieter B mit, dies mit A selbst zu klären. (Was ich ja bei dieser Sachlage nicht verstehen kann)
Da aber der Nachmieter die Wohnung nicht beziehen will und somit auch kein Interesse hat die Wohnung zu renovieren, will der Vermieter nun dies zu Lasten des Mieters A geben, trotz gültigem Mietvertrag mit B, der sich an die gesetzlichen Kündigungfristen zu halten hat und somit ja eigentlich bei Auszug zu renovieren hat.
Mieter A hat keine Schlüsse mehr und somit auch keine Möglichkeit, die Wohnung zu renovieren.
Bei wem liegt nun die Renovierungspflicht bzw. was muss Mieter A noch leisten? Nach Zweckform 2873 müssen die Wände weiß sein, ansonsten nur besenrein.
Eine Einigung mit dem Vermieter auf Streichen ist jetzt nicht ein Problem, Mieter A und Vermieter sind gesprächsbereit, es geht nur um Interesse um die rechtliche Lage.
Vielen Dank für die Geduld und Hilfe
Daisy