Nachmieter will Kaution einbehalten

Hallo,

Man ist Mitte November aus einer 3er WG ausgezogen. Nach dem dort eine Nachmieterin ohne Mietvertrag gewohnt hat haben die ehemaligen Mitbewohner nun inzwischen ein ordentlicher Nachmieter gefunden. Der Mietvertrag ist aufgesetzt und muss nur noch unterschrieben werden. Nun sagt der Nachmieter, dass er sich informiert hätte und dass die Bereinigung der „Schäden“, die während der Wohnzeit entstanden wären, mehr als die hinterlegte Kaution kosten würde. Er würde also nicht nur die Kaution einbehalten, sondern auch noch Geld nachforden, damit er nicht für die von vorher verursachten Schäden haften muss. Er benennt die Schäden wie folgt: Kratzer im Parkettboden und Flecken an der Wand. Natürlich will man nach einem halben Jahr ersteinmal aus dem Mietvertrag raus, aber die Kaution will man nicht verlieren. Ursprünglich war mit einem ehemaligen Mitbewohner mündlich auch vereinabrt, das die Kaution minus 30 Prozent ausbezahlt wird.(Bei einem anderen Mitbewohner der einen Monat vorher ausgezogen ist hat das auch so geklappt). Die Hausverwaltung hält sich komplett raus und möchte (obwohl sie das müsste)auf keinen Fall die Zimmer besichtigen und die Auszahlung der Kaution regeln. Wie bekommt man wenigstens einen Teil der Kaution wieder und kann der neue Mieter Geld von dem der ausgezogen ist nachfordern?

Hallo,
etwas unmissverständlich geschrieben, daher Nachfragen ggf. erforderlich.

Hallo,

Man ist Mitte November aus einer 3er WG ausgezogen. Nach dem
dort eine Nachmieterin ohne Mietvertrag gewohnt hat haben die
ehemaligen Mitbewohner nun inzwischen ein ordentlicher
Nachmieter gefunden. Der Mietvertrag ist aufgesetzt und muss
nur noch unterschrieben werden.

Nun sagt der Nachmieter, dass

er sich informiert hätte und dass die Bereinigung der
„Schäden“, die während der Wohnzeit entstanden wären, mehr als
die hinterlegte Kaution kosten würde. Er würde also nicht nur
die Kaution einbehalten, sondern auch noch Geld nachforden,
damit er nicht für die von vorher verursachten Schäden haften
muss.

***Gegenfrage: Nachmieter? Die Kaution liegt doch beim Vermieter oder etwa nicht?

Er benennt die Schäden wie folgt: Kratzer im

Parkettboden und Flecken an der Wand.

*** Es kommt natürlich auf die Größe der Kratzer und auf die Art und Größe der Wandflecken an, wenn es kleinere Kratzerim Parkettboden sind, die durch übliche Nutzung entstanden sind, ist da m.W. keine Schadensersatzpflicht gegeben, ebenso betrifft es die Flecken an der Wand. Hier müsste mitgeteilt werden, welche Art der Flecken es sind bzw. wie die entstanden sind.

Natürlich will man nach

einem halben Jahr ersteinmal aus dem Mietvertrag raus,

***Hat der Auszug nach einem halben Jahr einen Grund oder steht dieser im einem nicht bekannten Verhältnis?

aber

die Kaution will man nicht verlieren. Ursprünglich war mit
einem ehemaligen Mitbewohner mündlich auch vereinabrt, das die
Kaution minus 30 Prozent ausbezahlt wird.(

***Ist der ehem. Mitbewohner der Vermieter gewesen und hat dieser die Kaution erhalten?

Bei einem anderen

Mitbewohner der einen Monat vorher ausgezogen ist hat das auch
so geklappt). Die Hausverwaltung hält sich komplett raus und
möchte (obwohl sie das müsste)

***Die Hausverwaltung ist nicht zwingend für eine Wohngemeinschaft zuständig, nur für den Wohnungseigentümer und Vermieter der WG.

auf keinen Fall die Zimmer

besichtigen und die Auszahlung der Kaution regeln. Wie bekommt
man wenigstens einen Teil der Kaution wieder und kann der neue
Mieter Geld von dem der ausgezogen ist nachfordern?

***Die Kaution erhält man vom „Vermieter“, ggf. „Vermieter der WG“, welcher auch die Kaution erhalten hat.
Zwischen dem neuen Mieter und dem ausziehenden/ausgezogenen Mieter besteht kein rechtliches Verhältnis. Das ist immer mit dem „Vermieter WG“ zu klären.

Evtl. nochmals posten, falls sich die Darstellung durch Rückfragen doch geändert hätte.
Schönen Sonntag noch,
lG

Da es ja unmissverständlich geschrieben ist , seh zu wie du zurecht kommst.

lg