Hallo,
Angenommen, es wird mit dem Nachmieter eine Abstandszahlung in Raten vereinbart und dies auch schriftlich fixiert, der Nachmieter zahlt trotz wiederholter mündlicher Aufforderung die erste Rate nicht, was wäre ein sinnvolles Vorgehen, bzgl. Mahnungen/Mahnbescheid?
Gruß, Michael
Ich meine das eine schriftliche Frist gesetzt werden muß. Wenn diese fruchtlos bleibt dann kann man erst weiter vorgehen. Ich würde mich einfach mal beim Gerichtsvollzieher am Ort erkundigen. Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Mahnung per Gerichtsvollzieher jemanden zukommen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher Stempelt das ganze ab und zeichnet es gegen bevor diese dann zugestellt wird. Kostet nicht die Welt, sollte aber eine enorme Wirkung haben Post von denen zu bekommen. Ich würde es versuchen denn es kostet nicht die Welt.
Ich meine das eine schriftliche Frist gesetzt werden muß.
Stimmt aber nicht.
Wenn
diese fruchtlos bleibt dann kann man erst weiter vorgehen. Ich
würde mich einfach mal beim Gerichtsvollzieher am Ort
erkundigen.
Aber warum sollte der sich damit auskennen? Er ist Vollstreckungsorgan - kein Jurist.
Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Mahnung per
Gerichtsvollzieher jemanden zukommen zu lassen.
Das stimmt allerdings. Ob das hier jedoch Sinn macht …?
Levay
Wenn man mit einer Obergerichtsvollzieherin Verwant ist und gefragt hatte denke ich schon das man das hier so schreiben kann. Ich hätte es nicht als Gedanke geschrieben wenn ich nicht wüsste das es eben so gemacht werden kann, wenn man möchte.
Noch mal: Ein Gerichtsvollzieher ist für diese Frage weder qualifiziert noch zuständig. Er darf auch keine allgemeine Rechtsberatung ausüben.
Levay