Wie kann man sich als Nachmieter gegen Ansprüche absichern, die eventuell gegen den Vormieter bestehen?
Vielen Dank im Voraus
Wie kann man sich als Nachmieter gegen Ansprüche absichern, die eventuell gegen den Vormieter bestehen?
Vielen Dank im Voraus
Indem man eine Zählerablesung und ein Wohnungs-Übergabeprotokoll macht. Oder was meinst du mit „Ansprüchen“?
Gruß
smalbop
sofern man mit dem vormieter nicht in verwandschaftlicher oder sonstwie gearteter beziehung besteht, können keine ansprüche übertragen werden. der einzige fragliche punkt sind eben die schon erwähnten zählerstände und evt. vom vormieter zu erledigende reperaturen. das wird im übergabeprotokoll aber festgehalten.
ach ja, eine sache gibt es noch: wenn man beispielsweise möbel oder umbauten, die eigentlich nicht zur mietsache gehören, vom vormieter übernimmt, dann übernimmt man auch die verpflichtung, diese umbauten beim eigenen auszug wieder zu demontieren (bzw. die möbel zu entfernen). deshalb muss bei einzug klar sein, was alles zur wohnung gehört und was man quasi „übernimmt“. dumm, wenn der vormieter das verschweigt und man davon ausgeht, dass alles zur wohnung gehört. deshalb sollte der vermieter oder ein vertreter (hausverwalter) dabei sein.
Hallo Jens,
sofern man mit dem vormieter nicht in verwandschaftlicher oder
sonstwie gearteter beziehung besteht, können keine ansprüche
übertragen werden.
was hat die Beziehung zwischen Vor- und Nachmieter mit den Ansprüchen zwischen Vermieter und Mieter zu tun?
Gruß
Joschi
was hat die Beziehung zwischen Vor- und Nachmieter mit den
Ansprüchen zwischen Vermieter und Mieter zu tun?
grundsätzlich eher nichts, das ist wahr. aber ich wollte dem argument „und was ist mit schulden bei tod des vormieters und erbschaft des nachmieters?“ vorbeugen. ich kenne doch die klugscheißer hier 