Nachmieterbetrug?

Hallo,

ich möchte einen interessanten (natürlich fiktiven) Fall aufzeigen:
Jemand kündigt sein Mietverhältnis zum - sagen wir mal - 30.09. fristgemäß, vereinbart aber mit dem Vermieter, daß in der Zwischenzeit durch einen Nachmieter das Mietverhältnis auch vorzeitig abgetreten werden kann (z. B. 01.08.), zumal der Mietvertrag für die neue Wohnung am z. B. 01.08. beginnt.
Es finden sich mehrere Interessenten als Nachmieter, wobei einer davon, der mündlich definitiv auf mehrfache Rückversicherung betont, am 01.08. einziehen zu wollen, hinter dem Rücken des Mieters mit dem Vermieter einen Vertrag zum 01.10. schließt, weil er (der Nachmieter) ja selber eine Kündigungsfrist hat und sonst Zusatzkosten enstünden.
Die Vermittlung der Vermieteradresse kam aber nur den Mieter zustande.

Stimmt meine Meinung, daß dieses Verhalten des Erschleichens eines Mietverhältnisses zum Schaden des Mieters einen Betrug darstellt?

Was die Beweislage angeht: Bei der mündlichen Absprache mit dem
Nachmieter steht Aussage gegen Aussage.
Aber: Es liegt doch nahe, daß ein Mieter keinen Nachmieter für den Zeitraum nach der fristgemäßen Kündigung sucht. Dies hätte übrigens
auch dem Vermieter klar sein müssen (wonach dieser am Betrug Anteil hat m. E.).
Zudem wären als Zeugen andere Nachmieterinteressenten zu nennen, da diese ja zum 01.08. hätten einziehen wollen, aber der Mieter aufgrund der Zusage des ersten Nachmieters diesen absagte.

Da nun aber ein Vertragsverhältnis zwischen Nachmieter und Vermieter zum 01.10. besteht, kann der Mieter keine Fristverkürzung mehr erwirken, so daß ein Schaden in Höhe von zwei Monatsmieten vorliegt.

Kann man da juristisch was machen, wenn mal dieser fiktive Fall eintreten möge?

Ich danke schon mal im voraus für Eure Hilfe.

Beste Grüße
Michael

Hallo,

ich halte es für sehr gewagt, hier von einem Betrug zu sprechen, selbst wenn sich diverse Parteien nicht so verhalten haben, wie vereinbart.

Die Frage die sich m.E. stellt, ist doch, ob der VM so ohne weiteres den Mietvertrag in dieser Weise hätte abschliessen dürfen, obwohl er mit dem Mieter die suche nach einem Nachmieter auf den gewünschten Zeitraum vereinbart hatte. In so fern stellt sich die Frage, ob der VM hier letztendlich den Schaden zu tragen hat.

Wobei der VM keinen Nachmieter akzeptieren muss…

Gruss Ivo

Hallo,

danke schön für die Antwort. Der Punkt, weshalb ich von Betrug ausging, war, daß da jeder kommen könnte, täuscht die Absicht vor, Nachmieter zu werden, nur um andere Anwärter auf die Wohnung auszustechen und darüber hinaus entsteht auch noch ein erheblicher finanzieller Schaden.
Dein Einwand ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, weil der Vermieter gegen die Absprache verstieß.
Dann müßte man ihn also verklagen auf Schadensersatz? Dumm wäre halt nur die Laufzeit eines solchen Verfahrens. Auf den Kosten bleibt man erst mal sitzen…

Liebe Grüße
Michael

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Hallo,

Der Nachmieter hat wahrscheinlich deshalb keinen Betrug begangen, weil er nicht die Absicht hatte, sich rechtswidrig zu bereichern. Sein Vermoegensvorteil besteht in der Verfuegungsmacht ueber die Wohnung ab 01.10… Dafuer muss er aber zum einen Miete zahlen, zum anderen ist seine „Bereicherung“ nicht deckungsgleich mit dem Schaden, der beim Vormieter entstanden ist. Ebenso fraglich ist, worin die Vermoegensverfuegung des Vormieters bestanden haben soll.

Der Vermieter hat ebenfalls keinen Betrug begangen. Er hat naemlich durch seine Vorgehensweise keinerlei Vermoegensvorteil.

Zivilrechtlich besteht ein Anspruch auf Schadensersatz des Vormieters gegen den Vermieter, sofern der Vormieter nachweisen kann, dass der Vermieter in die Stellung eines Ersatzmieters ab 01.08. eingewilligt hat und durch seine Verhaltensweise diese Option von vornherein vereitelt hat.

Wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Nachmieter verbindlich zugesagt hat, die Wohnung ab 01.08. zu uebernehmen, kann er aus diesem Verhalten ebenfalls schadensersatzpflichtig sein.

Gruss
Christoph