Nachmieterin ist Abzockerin und ich hafte

Also schonmal vorweg meine Situation ist ziemlich kompliziert, aber ich wäre dankbar wenn du mir hilfst! Also ich bin im März aus meiner WG ausgezogen und einer meiner beiden Mitbewohner hat sich eine Nachmieterin für mich ausgesucht. Am 16.03. habe ich ihr mein Zimmer und alle Schlüssel übergeben. Wir haben alles leider nur mündlich abgesprochen zwischen uns gibt es keinen Vertrag lediglich EMail absprachen.
Wir hatten abgesprochen, dass wir Ihre Unterlagen Mietschuldenfreiheit, Personalausweiskopien von ihr und der Bürgin, Bürgschaftsurkunde, Gehaltsnachweise an die Hausverwaltung schicken und sie mir die Kaution überweist, sobald unsere Hausverwaltung einen Nachtrag für den Vertragspartnerwechsel zuschickt. Dieser Nachtrag war bereits am 18.03. im Briefkasten, jedoch hat meine Nachmieterin mir nicht Bescheid gesagt. Erst am 10.04. habe ich erfahren dass die Unterlagen in meiner alten Wohnung schon vorliegen. Auf Anrufe, Emails und Gespräche mit meinen Mitbewohnern folgte keinerlei Reaktion.
Den Nachtrag der Hausverwaltung zu meinen MV-Austritt habe ich noch nicht unterschrieben, weil eine Klausel davon war, mein Kautionsanspruch geht an die Nachmieterin über. Zu diesem Zeitpunkt schuldete Sie mir also die Kaution 587 € und die halbe Märzmiete 155 €. Ich und meine Mitbewohner sind davon ausgegangen die 320 € Miete für April bezahlt sie selbst.
Am 15.05. ruft mich mein Mitbewohner panisch an und sagt, dass eine fristlose Kündigung ins Haus geflattert ist und eine ordentliche Kündigung mit inbegriffen. Meine Nachmieterin und meine Ex-Mitbewohner haben also 2 Monate nicht an die Miete gedacht (Ich war sonst Hüterin des Mietenkontos). Meine Ex-Mitbewohner haben mittlerweile eine Teilzahlung mit ihrem Mietanteil veranlasst, damit wenigstens die fristlose weg ist. Doch die ordentliche bleibt bestehen, weil die Hausverwaltung keine WG’s mehr haben will. Meine Nachmieterin vertröstet uns immer von wegen Sie muss ihren Vater fragen bzw sie wartet noch auch ihre eigene Kaution.
Sprich die Nachmieterin wohnt seit Mitte März dort, steht nicht im MV und haftet für nichts. Sie schuldet der Gemeinschaft also mittlerweile 2,5 Monatsmieten: 775 €. Da ich logischerweise vor der Kündigung nicht aus dem Vertrag gelassen werde bekomme ich dann von der Hausverwaltung meine Kaution nach Auszug.

So jetzt kommen meine Fragen:

a) Wie kann ich meine Nachmieterin zum zahlen bewegen? b) Wie bekomme ich meine Nachmieterin zum Ende des Monats aus dem Zimmer?
c) Meine Mitbewohner und ich haften gesamtschuldnerisch. Wegen meinem Umzug und dem vorenthaltenem Geld stehe ich mit 400 € in der Kreide, als Studentin habe ich nur ein Einkommen von 700 € + Kindergeld… Wird die Hausverwaltung dann automatisch auf meine Mitbewohner zukommen?
d) Ich habe nix zur Nachmietersuche beigesteuert außer ein Expose im Internet. Muss ich dann überhaupt für die Schulden der Nachmieterin haften oder müssen wir 3 Mietvertragspartner dafür haften. Also jetzt im Innenverhältnis und nicht ggü. der Hausverwaltung.
e) Wir haben die Überlegung bevor wir einen Anwalt einschalten zuerst die Mutter der Nachmieterin zu informieren sie wäre auch Bürgin wenn der Vertrag zustande gekommen wäre. Keine Ahnung ob man das aus dateschutzrechtlichen Gründen darf
f) Ihre Personalausweiskopie zeigt eine Adresse auf, dort wohnte sie seit 2 Jahren nichtmehr was mir nicht bekannt war, also habe ich keine aktuelle Meldeadresse von ihr. Außerdem hat sie sich mit ihren Einkommensnachweisen von Dezember, Januar und Februar beworben. Allerdings hat Sie ohne es Jemanden mitzuteilen Anfang März ihre Ausbildung gekündigt. Ihre Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist auf die Adresse ausgestellt wo Sie schon seit 2 Jahren nicht mehr wohnt. So nun die Frage: Da sie mit allen Unterlagen gelogen hat und mich beabsichtigt hinters Licht geführt hat, besteht die Möglichkeit sie wegen Betrug anzeigen kann?

Hallo,

ich versuche soweit zu helfen, wie ich kann. ABER ich bin kein Anwalt, zu dessen Besuch ich in Deinem Fall DRINGEND rate !!!

zu a) und b)Sehe ich spontan keine Möglichkeit, außer sie polizeilich aus den Mieträumen entfernen zu lassen.

zu c) ja die Hausverwaltung wird auf Dich (weil Du ja nach wie vor im Mietvertrag stehst) und auf alle anderen Mitbewohner, die im Mietvertrag stehen, zukommen und das Geld haben wollen.

zu d) Ich fürchte hier bist Du einem alten Irrglauben aufgesessen, dass man seine Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verlassen darf, wenn man 3 Nachmieter stellt. Dem ist leider nicht so. Man kann zwar dem Vermieter/der Hausverwaltung die Arbeit abhnehmen und Nachmieter suchen, doch müssen diese nicht akzeptiert werden. Die Gründe sind hierfür erstmal egal. Sollte der Vermieter die Nachmieter nicht akzptieren, mußt Du natürlich auch für die Zeit der Kündigungsfrist Miete zahlen. Und die Kaution gibts dann auch erst danach zurück.

Wobei ich das mit der Kaution nicht so recht verstehe, hat jeder der WG Mitbewohner seinen Kautionsanteil an die Hausverwaltung überwiesen oder wie war das ?

zu e) den Anwalt kann ich hier nur empfehlen !!!
zu f) hier bitte ebenfalls einen Anwalt befragen !!!

Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung, denn so wie sich mir der Fall darstellt, wird bei der Dame nichts oder nicht viel zu holen sein und Du wirst am Ende auch noch auf den Kosten für Anwalt und eventl. Gericht sitzen bleiben.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.

Liebe Grüße
Stephanie

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Deine Antworten haben mir weitergeholfen, denn ich wollte ja nur eine grobe Einschätzung. Ja also um den Anwalt komme ich bestimmt nicht drumherum und leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

Achso nein also wir haben einen gesamten Topf mit der Kaution, aber die Hausverwaltung hat uns erklärt, dass diese 3 Einzelüberweisungen veranlassen würde und die Hausverwaltung ist zum Glück relativ kooperativ und hätte schon einige Nachmieter in der Hinterhand (wenigstens etwas).

Nochmals vielen Dank für die schnelle Einschätzung!

also ich würde auf jeden fall ihre mutter kontaktieren. wenn ihr email absprachen habt sind auch diese bindend, genauso wie mündliche absprachen. ich denke über die mutter ist es am einfachsten. versucht das bevor ihr zur polizei geht. ich weiß nicht wie weit ihr damit kommt.

hast du die hausverwaltung vom auszug und der neuen mieterin informiert? hast du eine schriftliche bstätigung der hsv dass sie deine kündigung/auszugsbescheinigung erhalten haben? dann bist du aus dem schneider, deine ex mitbewohner haften. wenn sie nirgendwo schriftlich in einem untermietvertrag oder ähnliches erwähnt ist ist es natürlich schwierig. wohnt sie denn noch in der wohnung? warum stlltsie niemand zur rede? rechtlich ist es so, dass man ihr 2 x schriftlich miteilen muss, as sie zahlen muss und das mit angemessenen fristen (meist 2 wochen), dann könnt ihr der dame mit dem amtsgericht drohen, die würden dann im zweifelsfall den gerichtsvollzieher schicken. es ist leider auch für den vermieter nicht so leicht jemanden aus einer wohnung zu bekommen, dh für euch ist es fast unmöglich vor allem weil ihr nichts schriftliches habt.

deine ex mitbewohner sollten versuchen das geld für die fehlende miete aufzutreiben wnen sie dort wohnen bleiben wollen, ansonsten sitzen sie bald auf der strasse. dazu hat der vermieter das recht.

wegen deiner kaution: versuchs beid er mutter. wenn die nicht zahlt wirds schwer das geld zu bekommen. du hast aber noch die emails aber dann denke ich musst du zu einem anwalt gehen.

viel glück

Hallo,
es tut mir leid,aber da kann ich nicht weiterhelfen.Doch ich gebe Dir den Rat schnell im Mieterbund nachzufragen,dort sind Experten die genaueres dazu sagen können.
LG Angela

Guten Abend,

dies ist keine Frage des Mietrechts, sondern für einen Anwalt. Mietrechtlich ist die Sache klar: Sie stehen im Mietvertrag und gelten daher Mieterin.

MfG

J. Kühl

mündlicher Vertrag mit Zeugen reicht aus, sie ist haftbar

Haua , haua!..da haste dir ja nen Floh innen Pelz gesetzt!
Erst mal…ich weiß nicht warum die mich hier im Forum als Experten aus geschrieben haben…! Also sind alle Dinge zu denen ich dir rate , rein und nur aus meinem Rechtsempfinden zu werten und somit ohne Gewähr!!!
So , wie ich das sehe , seid ihr einer Betrügerin auf den Leim gegangen!!! Daher verdient sie eigentlich die Höchststrafe…die WAHRHEIT!
Die Idee zu einer WG hatte ich früheren Jahren auch schon mal , aber bei mir stoppte das schon , wenn ich mir überlege , wie es zu machen ist , wenn jemand anders Spüldienst hat!!
Der Weg…Ihre Mutter zu involvieren ist ein gangbarer!! Das könnte >Früchte

Hallo Cinderella

dein Problem ist wirklich kompliziert und ohne die Kenntnis von Einzelheiten schwer zu beantworten. Ich versuche es trotzdem rate dir aber dringend, einen Anwalt einzuschalten.
Zu der Besprechung musst du alle Unterlagen, vor allem den Mietvertrag mitnehmen. Wichtig sind auch die Mails, die du mit der Nachmieterin gewechselt hast.

Hier geht es um folgendes. Solange zwischen Dir und der Vermieterin ein ungekündigter Mietvertrag besteht, bist du zur Zahlung der Miete verpflichtet. Ob Du Hauptmieterin der Wohnung bist oder nur einen Raum gemietet hast, ergibt sich aus dem Vertrag.

Wenn du Hüterin des Mietkontos warst, wer hat es übernommen? Gibt es dazu etwas Schriftliches? Ist das Konto abgeräumt?

Nun zur Nachmieterin. Hier bist du beweispflichtig. Du brauchst also Zeugen, wenn jemand bei dem Gespräch dabei war. Der gesamte E-Mail-Schriftwechsel kann Aufschluss darüber geben, was zwischen der Nachmieterin und dir vereinbart wurde. Ich bin aber nicht sicher, ob das Gericht E-Mails als Beweis anerkennt.

Bitte lass dir vom Anwalt raten, ob du gegen die Nachmieterin eine Betrugsanzeige startest. Falls der Anwalt nach Prüfung der Rechtslage der Ansicht ist, dass die von dir vorgebrachten Beweise für eine Klagerhebung ausreichen, muss die Nachmieterin auf Schadensersatz verklagt werden. Die Vermieterin ist im Recht, wenn sie mit deiner Kautionssumme aufrechnen. Außerdem bist du haftpflichtig, wenn deine Nachmieterin Schaden verursacht hat. Leider musst du auch hierfür haften.

Hier aus der Ferne kann ich nur darauf hinweisen, an was du möglicherweise bereits gedacht hast. Wie ist es mit dem Verbrauch von Wasser, Strom und Heizung. Hast du dieZählerstände bei Auszug aufgeschrieben? Hast du überhaupt jemanden von deinem Auszug unterrichtet? Hast du dich umgemeldet? Du hattest wegen des Internetzugangs sicherlich einen Festnetzanschluss. Hast Du den Vertrag gekündigt? War bei der Schlüsselübergabe jemand dabei, benenne alle, die etwas zu den Verhandlungen mit der Nachmieterin sagen können, namentlich.Evtl. solltest du die anderen zwei Mitbewohner der WG mit zum Anwalt nehmen.
Jetzt zu deinen Fragen
a) Wie kann ich meine Nachmieterin zum zahlen bewegen?
Wenn du deine Fragen beweisen kannst, wird ein Anwalt in deinem Namen klagen.
b) Wie bekomme ich meine Nachmieterin zum Ende des Monats aus dem Zimmer?
Du hast zwar nur mündliche Abreden getroffen. Auch diese können wie ein Mietvertrag gelten, Du kannst der Nachmieterin kündigen, doch gelten hier die normalen Kündigungsfristen. Ein Anwalt wird dir raten, was du tun musst.
c) Meine Mitbewohner und ich haften gesamtschuldnerisch. Wegen meinem Umzug und dem vorenthaltenem Geld stehe ich mit 400 € in der Kreide, als Studentin habe ich nur ein Einkommen von 700 € + Kindergeld… Wird die Hausverwaltung dann automatisch auf meine Mitbewohner zukommen?
Ihr haftet gesamtschuldnerisch, wenn ihr alle gemeinsam den Vertrag unterschrieben habt. Die Mitbewohner können dann ebenfalls für die gesamte offene Summe in Anspruch genommen werden.
d) Ich habe nix zur Nachmietersuche beigesteuert außer ein Expose im Internet. Muss ich dann überhaupt für die Schulden der Nachmieterin haften oder müssen wir 3 Mietvertragspartner dafür haften. Also jetzt im Innenverhältnis und nicht ggü. der Hausverwaltung.
Du haftest als Mieterin bzw. ihr drei gesamtschuldnerisch.
e) Wir haben die Überlegung bevor wir einen Anwalt einschalten zuerst die Mutter der Nachmieterin zu informieren sie wäre auch Bürgin wenn der Vertrag zustande gekommen wäre. Keine Ahnung ob man das aus dateschutzrechtlichen Gründen darf
Solange du sachlich bleibst, Da zwischen der Nachmieterin und der Vermieterin kein Vertrag zustande gekommen ist, haftet die Mutter auch nicht als Bürgin. Du kannst sie also darauf aufmerksam machen, dass ihre Tochter betrügerisch gehandelt hat und du beabsichtigst, sie wegen Betruges anzuzeigen. Vielleicht hat sie noch Einfluss auf Ihre Tochter.
Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.
f ) Ihre Personalausweiskopie zeigt eine Adresse auf, dort wohnte sie seit 2 Jahren nicht mehr was mir nicht bekannt war, also habe ich keine aktuelle Meldeadresse von ihr. Du hast ihre jetzige Anschrift. Das reicht. Eine Klage kann ihr also zugestellt werden.

Es tröstet dich sicherlich überhaupt nicht, dass du aus dieser Erfahrung gelernt hast. Für die Zukunft wirst du vermutlich alles nur noch schriftlich vereinbaren. Hier aus der Ferne kann ich nur darauf hinweisen, an was du möglicherweise bereits gedacht hast.

Und bitte bedenke, dass ich dir als Mitglied nur raten kann, was du beachten musst, Eine Rechtsberatung darf ich nicht geben. Das kann nur ein Anwalt. Ich drück dir die Daumen, dass du noch einen Teil des Geldes zurückerhälst. Wenn du einen pfändbaren Titel hast, sokann es sein, dass du im Moment kein Geld bekommst, Doch der gilt 30 Jahre und wenn deine Nachmieterin irgendwann fertig ist und arbeitet, dann kannst du vollstrecken lassen, auch Gehaltspfändung machen.
Ich drück dir sehr die Daumen.

Mit herzlichen Grüßen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

puh, da bin ich leider überfragt
Gruß koni

Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.

Ein Riesenproblem und vielleicht auch eine Chance sehe ich darin, dass Sie den Austrittsnachtrag aus der WG nicht unterschrieben zurückgeschickt haben. Damit muss die Hausverwaltung davon ausgehen, dass Sie sich das anders überlegt haben und nach wie vor dort wohnen.

Da aber von der Nachmieterin bereits alles eingereicht wurde könnte es ja sogar sein, dass die jetzt denken, es wohnt eine Person mehr als vorher dort. Neue Mieterin wurde reingenommen, alte aber nicht rausgenommen. Das bitte mal mit der Hausverwaltung genau klären, wie deren Vertragsstand ist.

Dass Sie das Ausscheiden aus dem MV nicht unterschrieben haben müsste aber meiner Auffassung nach wenigstens dazu führen, dass der Kautionsanspruch nach wie vor bei Ihnen verbleibt, denn Sie haben ihn ja nicht abgetreten. Das heißt, nach Abwicklung der Kündigung durch Räumung der Wohnung müssten Sie Ihre Kaution direkt von der Hausverwaltung erhalten und sich dieses nicht bei der Nachmieterin mühsam einklagen. Wenn also dafür gesorgt würde, dass der Vermieter keine Abzüge von der Kaution macht wg. Beschädigungen etc. sollte das m.E. gerettet sein.

Bezüglich der Miete müssen Sie allerdings gegenüber dem Vermieter dann auch gerade stehen. Diese können Sie sich m.E. bei der Nachmieterin durch Klage zurückholen. Ein Gespräch bei der Bürgin ist m.E. legitim, denn Sie haben ja einen berechtigten Anspruch. Wenn die sich allerdings stur zeigt, müssen Sie beide auf Erstattung der Miete verklagen. Dies natürlich nur dann, wenn der Vermieter tatsächlich auf Sie zukommt und die Restmieten nicht schon durch die anderen Bewohner bezahlt werden.
Bezüglich der Miete würde ich also warten, bis der Vermieter etwas von Ihnen haben will. Vorher haben Sie eh keine Grundlage.

Es ist m.E. auch nicht hinderlich, dass es mit der Nachmieterin keinen Vertrag gibt. Dass die Frau dort gewohnt hat wird ja z.B. durch Zeugenaussagen der anderen nachweisbar sein.
Achten Sie darauf, Beweise zu sichern! Halten Sie Kontakt zu den anderen Bewohnern und lassen sich deren neue Adressen geben, damit sie vor Gericht geladen werden können!
Versuchen Sie unbedingt, nochmal in die Wohnung zu kommen, um den Zustand der Wohnung zu fotografieren bezüglich Beschädigungen, Renovierungen usw. in Sachen Kaution. Fotografieren Sie auch Ihr altes Zimmer möglichst mit Dingen der Nachmieterin (wenn es geht ruhig mit der Nachmieterin auf dem Bild), damit man auch anhand solcher Fotos nachweisen kann, dass die Frau dort tatsächlich gewohnt (im Sinne von Miete und Mietschuld) hat. Sie könnte später behaupten, dort nur ab und zu zu Besuch gewesen zu sein.

Lassen Sie sich - möglichst bald, bevor ein Rechtsstreit läuft - von der Hausverwaltung nochmal Kopien von allen Unterlagen der Nachmieterin geben, zur Not unter einem Vorwand.
Drucken Sie alle E-Mails die es gibt aus und bewahren Sie sie gut auf.

Und wenn das alles getan ist, können Sie m.E. nur abwarten, wer welche Forderungen gegen Sie geltend macht. Und dann sollten Sie ggf. zum Anwalt gehen, eine Erstberatung gibt es i.d.R. ab 50,-- Euro. Informieren Sie sich im Vorfeld über den Begriff Prozesskostenhilfe und was die Voraussetzungen dafür sind.
Für eine Rechtschutzversicherung ist es für diese Sache jetzt eh zu spät.

Falls es so ist wie ich vermute, dass Sie also nach wie vor den Kautionsanspruch besitzen, sollten Sie etwa 6 Monate nach kompletter Räumung der Wohnung durch die WG mal vorsichtig bei der Hausverwaltung wegen der Kaution nachfragen. Gerichte gestehen Vermietern i.d.R. 6 Monate zu, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Viel Erfolg wünsche ich Ihnen!

Die Sache ist wirklich kompliziert, ich würde mich damit an den Mieterverein wenden, dort sind u.a. auch Anwälte vorhanden.
Sorry, dass ich nicht weiter helfen kann.

MfG

petra0801

Hallo cindyrella89,

das ist wirklich eine sehr schwierige Konstellation. Der Tatbestand des Betruges gemaß § 263 StGB erscheint hier vollendet zu sein. Eine Anzeige bei der Polizei hätte womöglich zur Folge, dass die Dame per Aufenthaltsermittlung gesucht wird. Das wiederum dürfte eine Anfrage der Polizei bei der Mutter bedeuten. So erscheint mir ein Anruf, besser aber ein Besuch, bei der Mutter zunächst als das mildere Mittel um zu erfahren, wo die Tochter denn zu erreichen ist. Vielleicht gibt es ja eine Antwort ohne das der eigentliche Grund genannt werden muß.
Was die finanzielle Seite angeht, so kann man mit einem Mahnbescheid arbeiten, dazu muß aber der Wohnort der Schuldnerin bekannt sein, damit der Mahnbescheid zugestellt werden kann. Schlimmstenfalls endet das aber dann in einem Zivilprozess.
Ich würde aber auch mal ein Gespräch mit dem Vermieter führen. Da er die Wohnung ja wegen fehlender Mietzahlungen gekündigt hat könnte man versuchen, die Forderung abzutreten.
Eine Patentlösung kann ich allerdings auch nicht anbieten, sondern eigentlich nur noch viel Glück bei den Verhandlungen wünschen, Hubert Steiger.

Hallo Cindyrella89,leider kann ich Dir zu diesen Fragen
keine Antwort geben.Wende Dich doch bitte an die NRW-Verbraucherzentrale.Diese wird Dich auf jeden Fall gut
beraten und weitervermitteln.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35

Ich sehe mich wirklich nicht in der Lage Dir zu Helfen.
Deine Situation hat nur wenig mit Mietersachen zu tun. Fasst alle Deiner Probleme sind zivile Vertragsangelegenheiten. Lediglich die fristlose und Ordentliche Kündigung geht ins Mietrecht. In dieser Sache habt Ihr aber keine Chance. Wer zwei Monatsmieten im Rückstand ist muss mit einer Kündigung rechnen, die dann rechtens ist. Sie kam aber mit ziemlicher Sicherheit nicht aus heiterem Himmel, euer Vermieter wird die fehlende Miete schon angemahnt haben.
Leider kann ich nicht weiterhelfen

Gruß connection

Hallo Cindyrella,

Deine Situation ist tatsächlich kompliziert und ich könnte als Laie lediglich mit gesundem Menschenverstand helfen. Daß das nicht ausreicht, hast Du selber bereits ausgesprochen strukturiert erkannt.
Tut mir leid, bitte suche Dir hier kompetente Hilfe.
mit bestem Gruß

Es tut mir leid, mit Mietrecht bez. Wohngemeinschaften kenne ich mich nicht aus. Ihre Angelegenheit scheint mir aber sehr speziell, dass Sie Sich besser von einem Anwalt beraten lassen sollten.
Viel Erfolg!

Hallo.

Irgendwie verstehe ich jetzt den Sachverhalt nicht?
Du schreibst selber, dass ein „Nachtrag zum Mietvertrag wegen WG-Bewohnerwechsel“ schon am 18.03.2011 im Briefkasten deiner alten Wohnung gewesen sei.
Unterschreibe diesen Nachtrag ggfs. rückwirkend zu deinem damaligen Auszugstermin und schicke ihn an die Vermieterseite, und damit dürfte die Sache für dich erledigt sein. Die Vermieterseite hat diesen MV-Nachtrag ja wohl schon selber unterschrieben gehabt, oder nicht? Damit dürfte die Vermieterseite daran gebunden sein, zumal du ja bis dato dem nicht widersprochen hast.

Gegenüber deiner Folge-Bewohnerin drucke dir die entsprechenden e-Mails aus, denn auch diese gelten als Beweismittel und stellen die getroffenen Absprachen fest.
Verlange von deiner WG-Nachfolgerin die Erfüllung gemäß e-Mail-Verkehr.

Wegen dem mietvertraglichen Nachtrag zur WG-Nachfolgerin dürfte dir bis dato auch keine fristlose Kündigung vorliegen.
Hast du dich schon vor dem 15.05.2011 (also vor Kündigungstermin lt. deinen Ex-WG-Bewohnern) beim örtlichen Einwohnermeldeamt auch schon woanders umgemeldet, dürfte der schriftlich vorliegende WG-Nachtrag vom 18.03.2011 (sowie deine e-Mails mit der WG-Nachfolgerin) und diese Ummeldung vom Einwohnermeldeamt ausreichender Beweis dafür sein, dass du jegliche Besitz- und Schlüsselrechte an dein früheres Zimmer an deine WG-Nachfolgerin abgetreten hast, und sie diese durch ihren Einzug dort faktisch und reell übernommen hat. Sie haftet damit eigentlich selbst.

Bitte erkundige dich ggfs. bei einem örtlichen Mietanwalt, damit dieser vor Ort die Unterlagen usw. einsehen kann, um dir evtl. konkreteres dazu sagen zu können. Meine Äußerungen hier können natürlich nur als freie Meinungsäußerung erfolgen.

Alles Gute.

MfG
Delia