Nachmieterklausel

Hallo Experten,
Ich wohne seit 1997 in einer 3-Zimmerwohnung. Nun möchte ich zum 15.12. dort ausziehen. Dass ich mit der bloßen Präsentation von Nachmietern noch nicht aus dem Mietvertrag bin, habe ich schon mitgekriegt (Die Nachmieterklausel muss extra im Mietvertrag festgehalten sein).
Aber: Ich habe gelesen, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren MUSS, wenn die Wohnung aus Platzgründen (Nachwuchs), zu klein wird. Mein 4jähriger Sohn (der nicht dauernd bei mir lebt), würde gerne alle 3 Wochen bei mir übernachten, was in der alten Wohnung aus Platzmangel nicht möglich ist.

Greift hier die o.a. Ausnahmeregel, d.h., muss der Vermieter unter diesen Umständen meinen Nachmieter zum 15.12. akzeptieren ?

Schriftliche Kündigung mit Angabe der Gründe (Platzmangel wg. Nachwuchs + Arbeitsplatzwechsel) habe ich am 25.10. abgeschickt.

danke im Voraus
franzhapper

Hallo Franz,
,

Ich wohne seit 1997 in einer 3-Zimmerwohnung. Nun möchte ich
zum 15.12. dort ausziehen. Dass ich mit der bloßen
Präsentation von Nachmietern noch nicht aus dem Mietvertrag
bin, habe ich schon mitgekriegt (Die Nachmieterklausel muss
extra im Mietvertrag festgehalten sein).

Odr kann z.B. jetzt schriftlich vereinbart werden, damit Du früher aus der Wohnung kannst.

Aber: Ich habe gelesen, dass der Vermieter einen Nachmieter
akzeptieren MUSS, wenn die Wohnung aus Platzgründen
(Nachwuchs), zu klein wird. Mein 4jähriger Sohn (der nicht
dauernd bei mir lebt), würde gerne alle 3 Wochen bei mir
übernachten, was in der alten Wohnung aus Platzmangel nicht
möglich ist.

Das ist eine, für diese Form der Verpflichtung der Nachmieterstellung, ungeeignete Methode. Dein Sohn ist 4 Jahre alt. Ich erkenne nicht, wo ein berechtigter Grund sein soll, dass der Vermieter zustimmen muss, weil Dir die Situation nicht zumutbar ist, wenn Du derzeit sechs Monate Kündigungsfrist hast.

Greift hier die o.a. Ausnahmeregel, d.h., muss der Vermieter
unter diesen Umständen meinen Nachmieter zum 15.12.
akzeptieren ?

Schriftliche Kündigung mit Angabe der Gründe (Platzmangel wg.
Nachwuchs + Arbeitsplatzwechsel) habe ich am 25.10.
abgeschickt.

Nachwuchs ist im Sinne des Gesetzes mit Sicherheit in diesem Zusammenhang falsch. Wir sind uns sicher einig, dass Nachwuchs, also Geburt, mehr ist bei Nachmieterverpflichtung nicht anzuerkennen, nicht erst mit 4 Jahren auf die Welt kommt. Arbeitsplatzwechsel im Umkreis von 50 - 70 Kilometer ist kein Grund eine Zustimmung zur Nachmieterstellung verlangen zu können.

Sodann der Hinweis: zum 15.12. akzeptieren. Ist mit dem Vermieter ein Nachmieter vereinbart oder hat er der Beendigung des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters zugestimmt, endet das Mietverhältnis dann, wenn ein Nachmieter zur Verfügung steht und dieser mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschleisst. Dieser Abschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Dem Vermieter steht natürlich das Recht zu zu prüfen, ob der Nachmieter geeignet ist. z.B.: Ist Einkommen vorhanden ? Ist der Nachmieter bereit in den bestehenden Mietvertrag einzutreten ? Liegen in der Person Gründe, die eine Vermietung nicht zumutbar machen ( z.B. bekannter streitsüchtiger Alkoholiker)
Rasse, Hautfarbe und Religion sind keine Ablehnungsgründe. Wenn Dir aber eine Tierhaltung untersagt war, kann der Nachmieter nicht mit seiner Katze einziehen.

Gruss Günter

Hallo Günter

Ich wohne seit 1997 in einer 3-Zimmerwohnung. Nun möchte ich
zum 15.12. dort ausziehen. Dass ich mit der bloßen
Präsentation von Nachmietern noch nicht aus dem Mietvertrag
bin, habe ich schon mitgekriegt (Die Nachmieterklausel muss
extra im Mietvertrag festgehalten sein).

Odr kann z.B. jetzt schriftlich vereinbart werden, damit Du
früher aus der Wohnung kannst.

Aber: Ich habe gelesen, dass der Vermieter einen Nachmieter
akzeptieren MUSS, wenn die Wohnung aus Platzgründen
(Nachwuchs), zu klein wird. Mein 4jähriger Sohn (der nicht
dauernd bei mir lebt), würde gerne alle 3 Wochen bei mir
übernachten, was in der alten Wohnung aus Platzmangel nicht
möglich ist.

Das ist eine, für diese Form der Verpflichtung der
Nachmieterstellung, ungeeignete Methode. Dein Sohn ist 4 Jahre
alt. Ich erkenne nicht, wo ein berechtigter Grund sein soll,
dass der Vermieter zustimmen muss, weil Dir die Situation
nicht zumutbar ist, wenn Du derzeit sechs Monate
Kündigungsfrist hast.

weil er jetzt in einem Alter ist, wo es wichtig wäre, die durch die rigide Umgangsregelung der Mutter eh schwache soziale Bindung zwischen ihm und mir durch regelmässige Übernachtungen zu stärken. Und er soll weder in meinem Bett noch provisorisch auf der Couch, sondern in seinem eigenen Zimmer schlafen.

Greift hier die o.a. Ausnahmeregel, d.h., muss der Vermieter
unter diesen Umständen meinen Nachmieter zum 15.12.
akzeptieren ?

Schriftliche Kündigung mit Angabe der Gründe (Platzmangel wg.
Nachwuchs + Arbeitsplatzwechsel) habe ich am 25.10.
abgeschickt.

Nachwuchs ist im Sinne des Gesetzes mit Sicherheit in diesem
Zusammenhang falsch. Wir sind uns sicher einig, dass
Nachwuchs, also Geburt, mehr ist bei Nachmieterverpflichtung
nicht anzuerkennen, nicht erst mit 4 Jahren auf die Welt
kommt.

aber u.U. erst mit 4 Jahren sein eigenes Zimmer bei mir braucht, da die Mutter ein Übernachten vorher kategorisch abgelehnt hat. Der Platzbedarf für Nachwuchs kann also durchaus erst 4 Jahren nach der Geburt entstehen. Dass die Anerkennung vom Zeitpunkt der Geburt abhängt, habe ich da nicht gelesen…

Sodann der Hinweis: zum 15.12. akzeptieren. Ist mit dem
Vermieter ein Nachmieter vereinbart oder hat er der Beendigung
des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters
zugestimmt, endet das Mietverhältnis dann, wenn ein Nachmieter
zur Verfügung steht und dieser mit dem Vermieter einen
Mietvertrag abschleisst. Dieser Abschluss kann mündlich oder
schriftlich erfolgen. Dem Vermieter steht natürlich das Recht
zu zu prüfen, ob der Nachmieter geeignet ist. z.B.: Ist
Einkommen vorhanden ? Ist der Nachmieter bereit in den
bestehenden Mietvertrag einzutreten ? Liegen in der Person
Gründe, die eine Vermietung nicht zumutbar machen ( z.B.
bekannter streitsüchtiger Alkoholiker)
Rasse, Hautfarbe und Religion sind keine Ablehnungsgründe.
Wenn Dir aber eine Tierhaltung untersagt war, kann der
Nachmieter nicht mit seiner Katze einziehen.

Noch folgendes: Dass ich am 15.12. ausziehe, steht fest.Der Vermieter würde die Wohnung nach meinem Auszug gerne renovieren. Wenn er mich nicht zum 15.12. aus dem Vertrag lässt, muss ich für die Dauer der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen (Übrigens: ist die Kündigungsfrist nicht seit 2001 auf generell 3 Monate festgelegt ?).
Mein (akzeptabler) Nachmieter wäre aber bereit, auch unrenoviert zum 15.12. einzuziehen.
Wie kann der Vermieter darauf reagieren und wie reagiere ich dann auf ihn ?
gruss
franzhapper

Hallo Franz,

Ich wohne seit 1997 in einer 3-Zimmerwohnung. Nun möchte ich
zum 15.12. dort ausziehen. Dass ich mit der bloßen
Präsentation von Nachmietern noch nicht aus dem Mietvertrag
bin, habe ich schon mitgekriegt (Die Nachmieterklausel muss
extra im Mietvertrag festgehalten sein).

Odr kann z.B. jetzt schriftlich vereinbart werden, damit Du
früher aus der Wohnung kannst.

Aber: Ich habe gelesen, dass der Vermieter einen Nachmieter
akzeptieren MUSS, wenn die Wohnung aus Platzgründen
(Nachwuchs), zu klein wird. Mein 4jähriger Sohn (der nicht
dauernd bei mir lebt), würde gerne alle 3 Wochen bei mir
übernachten, was in der alten Wohnung aus Platzmangel nicht
möglich ist.

Das ist eine, für diese Form der Verpflichtung der
Nachmieterstellung, ungeeignete Methode. Dein Sohn ist 4 Jahre
alt. Ich erkenne nicht, wo ein berechtigter Grund sein soll,
dass der Vermieter zustimmen muss, weil Dir die Situation
nicht zumutbar ist, wenn Du derzeit sechs Monate
Kündigungsfrist hast.

weil er jetzt in einem Alter ist, wo es wichtig wäre, die
durch die rigide Umgangsregelung der Mutter eh schwache
soziale Bindung zwischen ihm und mir durch regelmässige
Übernachtungen zu stärken. Und er soll weder in meinem Bett
noch provisorisch auf der Couch, sondern in seinem eigenen
Zimmer schlafen.

Ich verstehe Deinen Einwand schon, aber dies ist wie es so schön heisst „rechtlich unerheblich“.

Greift hier die o.a. Ausnahmeregel, d.h., muss der Vermieter
unter diesen Umständen meinen Nachmieter zum 15.12.
akzeptieren ?

Schriftliche Kündigung mit Angabe der Gründe (Platzmangel wg.
Nachwuchs + Arbeitsplatzwechsel) habe ich am 25.10.
abgeschickt.

Nachwuchs ist im Sinne des Gesetzes mit Sicherheit in diesem
Zusammenhang falsch. Wir sind uns sicher einig, dass
Nachwuchs, also Geburt, mehr ist bei Nachmieterverpflichtung
nicht anzuerkennen, nicht erst mit 4 Jahren auf die Welt
kommt.

aber u.U. erst mit 4 Jahren sein eigenes Zimmer bei mir
braucht, da die Mutter ein Übernachten vorher kategorisch
abgelehnt hat. Der Platzbedarf für Nachwuchs kann also
durchaus erst 4 Jahren nach der Geburt entstehen. Dass die
Anerkennung vom Zeitpunkt der Geburt abhängt, habe ich da
nicht gelesen…

Es ist im rechtlichen Bereich ein Unterschied, ob Nachwuchs in die Wohnung kommt oder ob ein gemeinsames Kind, das bei einem anderen Elternteil wohnt ganz oder vorübergehend in die Wohnung kommt.

Sodann der Hinweis: zum 15.12. akzeptieren. Ist mit dem
Vermieter ein Nachmieter vereinbart oder hat er der Beendigung
des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters
zugestimmt, endet das Mietverhältnis dann, wenn ein Nachmieter
zur Verfügung steht und dieser mit dem Vermieter einen
Mietvertrag abschleisst. Dieser Abschluss kann mündlich oder
schriftlich erfolgen. Dem Vermieter steht natürlich das Recht
zu zu prüfen, ob der Nachmieter geeignet ist. z.B.: Ist
Einkommen vorhanden ? Ist der Nachmieter bereit in den
bestehenden Mietvertrag einzutreten ? Liegen in der Person
Gründe, die eine Vermietung nicht zumutbar machen ( z.B.
bekannter streitsüchtiger Alkoholiker)
Rasse, Hautfarbe und Religion sind keine Ablehnungsgründe.
Wenn Dir aber eine Tierhaltung untersagt war, kann der
Nachmieter nicht mit seiner Katze einziehen.

Noch folgendes: Dass ich am 15.12. ausziehe, steht fest.Der
Vermieter würde die Wohnung nach meinem Auszug gerne
renovieren. Wenn er mich nicht zum 15.12. aus dem Vertrag
lässt, muss ich für die Dauer der Kündigungsfrist weiter Miete
zahlen (Übrigens: ist die Kündigungsfrist nicht seit 2001 auf
generell 3 Monate festgelegt ?).:Mein (akzeptabler) Nachmieter wäre aber : bereit, auch
unrenoviert zum 15.12. einzuziehen.

Dann mit dem Vermieter besprechen. Du brauchst sowieso seine Zustimmung für die Nachmieterin. Dann kann ja auch gleich besprochen werden, wie das mit der Renovierung läuft.

Wie kann der Vermieter darauf reagieren und wie reagiere ich

dann auf ihn ?

Da man seine Reaktion noch nicht kennt, ist hierauf eine Antwort unmöglich.

Gruss Günter