Besteht, wenn der Mieter verstorben ist und das Mietverhältnis durch den Rechtsnachfolger mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wurde, für den Vermieter irgendeine Pflicht innerhalb der 3 Monate einen geeigneten Nachmieter zu suchen und damit den Rechtsnachfolger evtl. vor Ablauf der Monate aus seiner Pflicht Miete zu bezahlen zu entlassen bzw. muss der Vermieter vom Rechtsnachfolger vorgeschlagene Nachmieter akzeptieren?
Wenn darüber im Mietvertrag nichts vereinbart, ist der Vermieter nicht in der Pflicht. Der Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters ist verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Bis zum letzten Tag.
vnA