Nachmietersuche schwierig

Hallo,

nehmen wir an ein Mieter will vorzeitig ausziehen und muss daher einen Nachmieter stellen. Was macht er, wenn er keinen findet, da die Miete im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Wohnungen zu hoch ist ?
Klar, das er keinen Nachmieter finden kann. Gibt es unter diesen Umständen eine Möglichkeit, die Suche nach einem Nachmieter zu den gegebenen Konditionen zu verweigern ?

Danke für eure Antworten !

Olli

Hallo,

grundsätzlich sind alle Verträge von beiden Vertragsparteien einzuhalten. Hat der Vermieter kein Geld mehr und lässt die Wohnung daher verkommen, hat der Mieter auch kein Verständnis dafür.

Es ist ein Ammenmärchen, dass man durch die Stellung von Nachmietern aus einem Mietvertrag kommt. Siehe hierzu auch die FAQ

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Es gibt keinerlei Regelung nur deswegen ein Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen, wenn ein Vertragspartner nicht mehr über genügend finanzielle Mittel verfügt.

Gruß

Matthias

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Hallo,

nehmen wir an ein Mieter will vorzeitig ausziehen und muss
daher einen Nachmieter stellen. Was macht er, wenn er keinen
findet, da die Miete im Verhältnis zu anderen vergleichbaren
Wohnungen zu hoch ist ?
Klar, das er keinen Nachmieter finden kann. Gibt es unter
diesen Umständen eine Möglichkeit, die Suche nach einem
Nachmieter zu den gegebenen Konditionen zu verweigern ?

Danke für eure Antworten !

Hallo Olli,

ich setze voraus, dass der Mieter mit dem Vermieter geklärt hat, dass er einen Nachmieter stellen darf. Nur so nämlich kann der Mieter gegen Nachmieterstellung vorzeitig ausziehen.

Will der Mieter vorzeitig ausziehen so stellt sich die Frage, wenn er wegen der hohen Miete niemand findet, ob er dem Nachmieter möglicherweise in bar einen Differenzbetrag übergeben kann, damit der Nachmieter auf den Zug aufspringt. Leider ist dies wirtchaftlich gut situierten Mietern selten möglich.

Die Suche nach einem Nachmieter kann der Mieter nicht verweigern, wenn er den Vertrag vorzeitig beendigen will. Wobei sich die hier nicht geklärte Frage stellt, wie lange hat der jetzige Mieter eine Kündigungsfrist.

Gruss Günter

Hallo.

Quelle: „Lexikon der Rechtirrtümer“ von Dr. jur. Ralf Höcker S.168f
Es ist durchaus möglich, dass ein Vermieter einen Mieter aus dem Vertrag entlässt (sogar muss), WENN das im Mietvertrag festgehalten wurde. „[…]Wo dies nicht der Fall ist, hat der Mieter nur eine Chance: Er muss ein so genanntes berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages darlegen können. Der Verbleib in der Wohnung muss für Ihn eine gewisse Härte darstellen. Schwere Krankheit, berufliche Versetzung, Familienzuwachs oder unverschuldete Arbeitslosigkeit können solche schwerwiegenden Gründe sein.[…]Wenn ein Härtefall vorliegt…das Recht, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, wenn er einen Nachmieter stellt, der geeignet und zumutbar ist und der den Mietvertrag uneingeschränkt übernimmt. Es reicht dann allerdings ein einziger akzeptabler Nachmieter.[…]“ Unbefristete Mietverträge haben ohnehin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, das von mir beschriebene gilt demnach für befristete Mietverhältnisse.

HTH
mfg M.L.