Hallo, wir möchten gerne zu Ende Mai ausziehen, was aber 2 Monate vor der vertraglichen Kündigungsfrist ist. Im März haben wir unseren Vermieter darüber mündlich in Kenntnis gesetzt, dass wir vorhaben auszuziehen, worauf er meinte wir können gerne potentielle Nachmieter stellen, um vorher aus dem Vertrag zu kommen und dass alles kein Problem sei. Nun möchten wir die Nachmieter - ca. 1,5 Wochen nach ihrer nochmaligen „Erlaubnis“ einen Nachmieter zu suchen - stellen, aber der Vermieter teilte uns erst jetzt - und nicht in den mehrfachen Gesprächen zuvor - mit, dass er für zwei ganze Monate in Urlaub fährt (was er übrigens bereits seit Janaur weiss) und es ihm einfach zu stressig ist in den verbleibenden 2 Wochen vor ihrem Urlaub, sich die Nachmieter anzuschauen. Wir somit nun die vollen 2 Monate zahlen müssen. Geht das? Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort! Beste Grüße, Steffi
Hallo Steffi,
Deine Frage dürfte wohl etwas für einen Rechtsanwalt sein. Ich kann da leider nicht weiter helfen.
Willibald
Ja! Da es keine schriftliche Vereinbarung gibt und der Mietvertrag sicher auch keine entsprechende Klausel enthält, kann der Vermieter auf Vertragserfüllung bestehen - ob nun einfach so oder aus Bequemlichkeit oder sonstigen Hinderungsgründen.