Nachnahmepaket nicht erhalten, aber trotzdem bezahlen

Hallo,

wenn man ein Paket, dass per Nachnahme versandt wurde, nicht erhalten hat, die Post den Betrag aber trotzdem einfordert,

was kann man da tun?

Vielen Dank für die Antwort!

mfg!

Hi,

Nachnahme bedeutet Ware gegen Geld. Wenn keine Ware da ist kann doch auch kein Geld eingetrieben werden. Der Bote wird ja nicht vor der Tür gestanden haben und gesagt haben „Das Paket habe ich zwar nicht, aber die x EUR bekomme ich trotzdem von Ihnen“.

Oder wie?

Gruss
K

Nein so war es nicht!

Ich soll ein Paket erhalten haben per Nachnahme, was ich aber nicht erhalten habe.
Nachweise, dass ich es angeblich bekommen habe, habe ich angefordert, aber nicht erhalten.
Und jetzt wird mir mit Klage gedroht. Bis jetzt war ich ja noch ganz entspannt, mir stellt sich nun die Frage: Wieso bin ich in der Beweispflicht?

Hallo Gabriele,

ich glaube nicht, dass die Post den Betrag einfordert, sondern der Absender, oder?

Falls das Paket oder auch das Geld auf dem Weg zum Empfänger bzw. Absender verschwindet, stellt der Absender einen Nachforschungsauftrag, in welchem er genaue Angaben zum Paket macht (z.B. Inhalt, Verpackung, Preis usw.) Dieser Auftrag wird in einer Postfiliale abgegeben.

In unserer Firma wird einiges per Nachnahme versendet. Es passiert öfters, dass das Geld nicht bei uns ankommt. Mit einem Nachforschungsauftrag habe ich bis jetzt alle Beträge erhalten.

Viele Grüße

Gesine

Hallo!

Empfänger ist nicht in der Beweispflicht. Man kann ja schlecht beweisen, etwas NICHT bekommen zu haben.

Nachnahmesendung wird nur direkt übergeben wenn man auch Betrag kassieren kann.

Ist Paket verschwunden, dann muss sich Absender an die Post wenden. Post haftet ja für Verlust und sie haftet auch für den Geldbetrag ,falls ausgeliefert ohne zu kassieren.

Damit hat Kunde nichts zu tun, es ist alles Sache des Absenders(Händlers).

MfG
duck313

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Hallo Gesine,
die Post möchte von das Geld haben.
Ich soll das Paket erhalten haben, habe es aber nicht und habe auch noch keinen angeforderten Nachweis erhalten, für die Zustellung. Und jetzt droht die Post mit gerichtlicher Eintreibung!
Was soll ich da machen bzw. kann ich machen?

Danke für die Antwort.

Gabriele

Hallo

die Post möchte von das Geld haben.

Kein Problem. Das bekommen Sie gegen aushändigung des Paketes.

Ich soll das Paket erhalten haben, habe es aber nicht und habe
auch noch keinen angeforderten Nachweis erhalten,

Einen Nachforschungsauftrag (Nachweis der Zustellung) kann nur der Auftraggeber (also der Versender) stellen.

für die
Zustellung. Und jetzt droht die Post mit gerichtlicher
Eintreibung!

Welche Frage wird der Richter der Post wohl als erstes stellen?
Warum haben Sie bei der Auslieferung das Geld nicht sofort kassiert, so wie es bei Nachnahme-Sendungen Ihrer eigenen AGB entspricht?
Konnen Sie die Zustellung belegen?

Was soll ich da machen bzw. kann ich machen?

Grinsend auf die Fragen des Richters warten.
Eventuell kennen Sie ja auch einen Anwalt der leichtes Geld verdienen will.

MfG Frank

PS: Sind Sie sich sicher, dass die „Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn“ das Geld von Ihnen will?

sorry, ich verstehe die geschichte überhaupt nicht. erzähl doch mal alles komplett, da stimmt doch gar nichts!