Sehr geehrte Experten,
nach der Trennung von meinem Mann hätte ich gerne meinen ädchennamen wieder. Ich habe bei der Hochzeit den Nachnamen meines Exmannes angenommen und möchte aber nicht weiterhin so heißen. Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus? Ist es sehr umständlich, seinen alten Namen zurück zu gewinnen? und ist dies mit großen Kosten verbunden?
Ich wäre über eine Antwort sehr froh und wünsche einen wunderschönen Tag. Liebe Grüße,
Greta
Sie hätten doch schon bei der Scheidung angeben können, dass Sie nach dieser wieder Ihren Mädchennamen annehmen möchten. Heutzutage ist das kein Problem mehr.
Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige „Untere Standesamtbehörde“. So nennt sich das bei uns. Im Zweifelsfalle direkt an das Standesamt.
Die letzte Entscheidung hat diese Behörde. Die Entscheidung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Kosten können zwischen 0,- und 2500,- Euro schwanken. Auch das hängt von verschiedenen Faktoren - u. a. auch vom Einkommen - ab.
Hallo Greta,
nach der Scheidung kannst Du jederzeit Deinen Mädchennamen wieder annehmen. Da holst Du Dir einen Termin beim Standesamt und am Tel erfährst Du auch gleich welche Unterlagen Du benötigst und wieviel kosten auf Dich zukommen.
Ich denke aber das die Kosten gering sind.
Viele Grüße Catty
hallo,
kann ich verstehen
…
erkundige dich mal auf deiner gemeinde oder stadt… ist eigentlich gar nicht so schwierig und wohl auch nicht so sehr teuer.
alles gute
Hallo Greta,
das ist überhaupt nicht schwierig, das weiss ich aus eigener Erfahrung.
Du musst nur dein rechtskräftiges* Scheidungsurteil nehmen, und natürlich Ausweispapiere und dann gehst du „auf’s Amt“. Hier hängt es u.U. von dem Bundesland ab in dem du wohnst. Entweder ist es das Standesamt oder das Meldeamt. Klar sind Gebühren zu zahlen, schließlich leben wir in Deutschland und hier ist nichts umsonst. Allerdings halten sich die Gebühren bei öffentlichen Einrichtungen in Grenzen.
* Rechtskräftig wird es i.d.R. 4 Wochen und 3 Tage nach Zustellung, sofern keine Partei Widerspruch/Einspruch eingelegt hat. Es kann auch früher rechtskräftig werden wenn beide Parteien bei dem Scheidungstermin auf die Widerspruchs-/Einspruchsfrist verzichten.
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte, ansonsten melde dich doch einfach noch einmal.
Viele Grüße
Irabelle
Hallo Tacheles85,
eigenlich doch ganz einfach.
Gehe mal zum Einwohnermeldeamt Deiner Stadt und frage nach.
Ich denke, Du wirst einen neune Personalausweis beantragen und danach kannst Du dann einfach die Namen in allen Sachen umschreiben lassen, Versicherungen und Fahrzeug und so.
Es ist dann immer Deine Entscheidung, was Du umschreiben lassen willst.
Kosten: von 50 Euro angefangen bis vielleicht 300 Euro.
Also nicht so schlimm und einfach machen.
MfG
Andreas
Aus meiner Erfahrung, weiß ich, dass dies eigentlich Problemlos rückgängig zu machen ist. Ob damit Kosten verbunden sind, kann ich leider nicht beantworten.
Am besten Sie lassen sich von ihrem Anwalt beraten oder wenden sich an die Stadtverwaltung. Die werden Ihnen bestimmt weiter helfen.
Hallo Greta,
ich muss mich korrigieren, rechtskräftig werden Bescheide oder Urteile i.d.R einen Monat nach Zustellung, vielleicht auch in Einzelfällen nach 4 Wochen nach Zustellung. Die bereits erwähnten 3 Tage werden als Zustellfrist gesehen. Ist aber auch ziemlich egal, da die Frist immer im Bescheid/Urteil in der Rechtsmittelbelehrung erwähnt wird.
Viele Grüße
Irabelle
Liebe Greta,
natürlich geht das.Dazu müssen Sie auf die Gemeinde mit Stammbuch usw. Kosten entstehen halt für einen neuen Personalausweis, Führerschein usw. Dann müssen Sie noch bei Banken und Versicherungen Bescheid geben und einen Nachweis über die Namensänderung einreichen. Alles Liebe, Verena
Hallo Greta,
sobald die Scheidung rechtskräftig ist, hat Frau die Möglichkeit, umgehend wieder ihren Mädchennamen anzunehmen. Dieses wird beim Standesamt vollzogen und ist unproblematisch. Das rechtskräftige Scheidungsurteil muss vorliegen. Was das Standesamt dann noch evtl. benötigt, wird einem dann dort gesagt. Mit dieser Namensänderung hat der Exmann nichts zu tun. Solange die Namensänderung aufgrund der Scheidung basiert, ist diese, so wie ich weiß, auch kostenlos.
Anders ist es, wenn es um den Nachnamen von gemeinsamen Kindern geht. Hier benötigt man die Zustimmung des Vaters/Exmannes.
Liebe Grüße!
Hallo,natürlich ist eine Namensänderung mit Kosten verbunden.Du solltest zum Einwohnermeldeamt Deiner Stadt gehen und Dich dort über die Kosten erkundigen.
Nimm Deinen PA,Deine Geburtsurkunde,die Heiratsurkunde und(wenn vorhanden)das Scheidungsurteil mit.
Viel Glück und LG
Hallo Greta,
grundsätzlich ist es problemlos möglich, nach einer Scheidung seinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Was die Kosten anbetrifft kann ich nur raten, dies beim örtlichen Standesamt oder Einwohnermeldeamt zu erfragen. Ich denke aber, dass sich diese im Rahmen halten (vielleicht nur neue Ausweispapiere), während bei einer anderweitigen Namensänderung ja die komplette Vita geändert werden müsste. Aber hierzu lieber die entsprechenden Ämter fragen.
Gruß
Franz57
Hallo Greta,
natürlich kannst du wieder dein Mädchennamen annehmen, wieviel dies kostet weis ich nicht, kann aber nicht so teuer sein.
Grüße
zutom
Bei Namensänderungen habe ich keine Erfahrungen.
Liebe Grüße
Liebe Greta,
kein Problem. Nach der einjährigen Trennungszeit reichst du die Scheidung ein und beantragst gleichzeitig die Änderung auf deinen Mädchennamen. Genaueres über das Pozedere kannst du auch im Standesamt deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren, da diese ja die Umschreibung durchführen müssen.
Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen. Für weitere Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd
Es ist natürlich möglich nach Scheidung der Ehe, „den vorher geführten Familiennamen wieder anzunehmen. In einem solchen Fall muss der mit Rechtskraftvermerk versehene Scheidungsbeschluss dem Standesamt vorgelegt werden.“
Informationsquelle: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…
Ist möglich. Dazu mußt Du vor dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgegeben. Zuständig ist das Standesamt, wo das Familienbuch geführt wird. Kostet ca. 20,00 €. Denke aber an die Folgekosten da Du in Folge der Namensänderung viele Dokumente neu beantragen mußt wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Bankkarte etc.
Lieben Gruss