Nachname bei Neugeborenen?

Hallo,

welche Flexibilität habe ich beim Nachnamen eines Neugeborenen. Mir wäre bekannt: Nachname eines der Elternteile oder eine Kombination aus beidem. Gibt es weitere Möglichkeiten oder wo sind die „Limits“?

Danke schon mal!

In Deutschland:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_02_01.html

Also entweder der gemeinsame Ehename, wenn vorhanden, oder der Nachname eines der Elternteile.
Kein Doppelname!

Beatrix

Hallo,

das von Beatrix genannte betrifft deutsche Staatsangehörige Eltern in Deutschland.
Sollte aber ein ausländisches (Ehe)paar ein Kind in Deutschland bekommen, so kann bei Beurkundung durchaus das ausländische Namensrecht zur Anwendung kommen.
Als Beispiel spanische Staatsangehörige: Da Spanier bei Heirat jeweils ihren Namen behalten, so würde das Kind einen Teil des Namens des Vaters sowie einen Teil des Namens der Mutter erhalten…

Gruß von Tara