Ich kam gerade mit meiner Freundin eher zufällig auf folgendes Thema:
Wenn zwei Menschen heiraten, gibt es ja verschiedene Möglichkeiten wegen des Nachnamens.
Neben der Regelung, dass der eine Partner vom anderen den Nachnamen übernimmt, gibt es ja auch noch den Doppelnamen.
Das finden wir allerdings ätzend.
Es ist aber soweit ich weiss auch möglich, dass jeder seinen Nachnamen behält.
So weit so gut.
Aber welchen Nachnamen hat dann das Kind bzw. haben dann die Kinder?
wie es genau rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber… freunde von mir haben geheiratet und beide haben ihren namen beibehalten. die beiden kinder, die sie jetzt haben, haben den nachnamen der mutter. ich denke da an eine eventuelle scheidung der eltern, die kinder bleiben ja dann meist bei mama und hätten sonst womöglich einen anderen nachnamen…wär doch irgendwie doof!
So weit so gut.
Aber welchen Nachnamen hat dann das Kind bzw. haben dann die
Kinder?
Das entscheiden die Eltern gemeinsam (bei gemeinsamen
Sorgerecht) bzw. der Elternteil, der das Sorgerecht hat.
Will heißen: Entweder den Namen vom Vater oder von der Mutter.
Beides ist möglich. Doppelnamen dagegen sind für Kinder nicht
möglich.
Das stimmt nicht ganz… Es geht ja hier um die Hochzeit.
Es wird bei der Hochzeit (natürlich im Vorgespräch mit dem Standesbeamten) die Namensführung festgelegt. Für die Kinder einer Ehe gilt in jedem Fall, daß sie keinen Doppelnamen führen dürfen. Wählen die Brautleute eine uneinheitliche Namensführung (z.B. einer einen Doppelnamen, aber auch wenn beide ihren Geburtsnamen weiterführen), müssen sie bei der Eheschließung den Familiennamen festlegen. Diesen tragen dann die Kinder.
Von daher ist die Sorgerechtsfrage bei der Geburt der Kinder nicht mehr ausschlaggebend (Alles natürlich unter der Vorraussetzung, daß die Ehe nach dem aktuellen Namensrecht geschlossen wird und daß die Kinder während der Ehe geboren werden).
Wir haben diese Fragen bei unserer Eheschließung vor zwei Jahren in aller Ausführlichkeit von der Standesbeamtin erläutert bekommen.
Nun, entweder hat uns die Standesbeamtin vor der Hochzeit großen Blödsinn erzählt, oder die Angaben im Link sind schlicht falsch.
Uns wurde ausdrücklich gesagt, daß wir im Falle unterschiedlicher Namensführung bei der Hochzei unseren Familiennamen festlegen müssen, und daß eventuelle Kinder (sofern sie „ehelich“ sind) diesen Familiennamen tragen.
Weißt Du denn, wer der Urheber dieser Seite ist? Ich neige im Moment zwar dazu, der Beamtin zu glauben, aber verunsichert bin ich doch…
Nun, entweder hat uns die Standesbeamtin vor der Hochzeit
großen Blödsinn erzählt, oder die Angaben im Link sind
schlicht falsch.
Weder… noch…
Über alles, was das Kind betrifft, hat schon immer und wird auch weiter derjenige Elternteil eine Entscheidung treffen, der das Sorgerecht trägt. Dass sich das Paar bei der Eheschließung auf einen gemeinsamen Familiennamen einigt ist ja davon nicht zwangsläufig tangiert. Es kann ja auch sein, dass ein Elternteil ein Kind mit in die Ehe bringt. Dann hat auch nur dieser Elternteil zu entscheiden, welchen Namen das Kind in Zukunft tragen soll, und das muss dann nicht unbedingt der nunmehr Familienname sein. Ganz verrückt wird es, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Dann entscheidet es nämlich ganz allein, ob es den neuen Namen annehmen möchte oder nicht.
Uns wurde ausdrücklich gesagt, daß wir im Falle
unterschiedlicher Namensführung bei der Hochzei unseren
Familiennamen festlegen müssen, und daß eventuelle Kinder
(sofern sie „ehelich“ sind) diesen Familiennamen tragen.
Etwas anderes lese ich aus dem Link jedenfalls auch nicht heraus.
Wählen die Brautleute eine uneinheitliche
Namensführung (z.B. einer einen Doppelnamen, aber auch wenn
beide ihren Geburtsnamen weiterführen), müssen sie bei der
Eheschließung den Familiennamen festlegen. Diesen tragen dann
die Kinder.
Aha, das klingt einleuchtend.
Aber das heisst jetzt, dass es definitiv nur ein Nachname sein kann?
Es wären bei mehreren Kindern also keine verschiedenen Nachnamen möglich?
Etwa so, dass der Junge meinen Namen trägt und das Mädchen den Namen meiner (späteren) Frau?
Es wären bei mehreren Kindern also keine verschiedenen
Nachnamen möglich?
Etwa so, dass der Junge meinen Namen trägt und das Mädchen den
Namen meiner (späteren) Frau?
Nein. Nicht, wenn es eure gemeinsamen Kinder sind, die während der Ehe geboren sind.
Uns wurde ausdrücklich gesagt, daß wir im Falle
unterschiedlicher Namensführung bei der Hochzei unseren
Familiennamen festlegen müssen, und daß eventuelle Kinder
(sofern sie „ehelich“ sind) diesen Familiennamen tragen.
Etwas anderes lese ich aus dem Link jedenfalls auch nicht
heraus.
Ich schon…
Dort steht doch eindeutig, daß, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen tragen und bei der Geburt das gemeinsame Sorgerecht haben, sie gemeinsam entscheiden (nach der Geburt!), welchen Namen das Kind trägt.
Und dies deckt sich nicht mit dem was uns bei der Hochzeit gesagt wurde, da die Entscheidung über die Namensführung der Kinder bereits bei der Hochzeit und nicht bei der Geburt fällt. Die Aussage im Link könnte man ja auch dahin deuten, daß Kinder einer Familie unterschiedliche Namen tragen können (und ich meine jetzt nur die ehelich geborenen…), was meines Wissens definitiv nicht erlaubt ist.
Etwas Anderes wäre es, wenn sich die Aussage auf unverheiratete Eltern beziehen würde, aber dann verstehe ich nicht, was sie im Kontext Hochzeit und Namensrecht soll…
jetzt bin ich aber auch unsicher geworden und habe mir die ganzen betreffenden Paragrafen noch einmal in aller Ruhe zu Gemüte geführt. Und siehe da, der ominöse Link (den ich erst für einfach nur schlecht formuliert hielt) stellt sich nunmehr als wahr heraus.
Es ist zwar erwünscht, sich bei der Eheschließung auf einen Ehenamen zu einigen, aber nicht zwingend erforderlich. Ergo: Eine Kannsache!
Demzufolge ist es also durchaus möglich, sich erst, wenn das Kind geboren ist, auf einen Ehenamen zu einigen, der dann allerdings für alle weiteren Kinder auch bindend sein wird. Verschiedene Nachnamen der Kinder sind in diesem Kontext in der Tat nicht möglich.
Eine nachträgliche Entscheidung auf einen Ehenamen ist allerdings mit viel Bürokratie verbunden (öffentliche Beglaubigung) etc., sodass das Gros der Paare sich wohl bei der Eheschließung an sich gleich entscheiden wird.
Puuh… Ich denke, das Thema ist nun erschöpfend geklärt *gg*. Oder fällt Dir noch etwas ein?
nun, da hatte ich bislang doch wirklich falsche Infos zum Namensrecht. Ich war der Meinung, ein Brautpaar müsse bei der Hochzeit den Familiennamen festlegen. Daß das auch später möglich ist, konnte ich mir nicht vorstellen…
Aber es ist schön, und vielen Dank dafür, daß Du Dir die Mühe gemacht hast genauer zu recherchieren.
Und mir fällt dazu auch nichts mehr ein…*g*
auch doppelnamen gehen bei kindern.
also ist das kind unehelich kann es den namen den vaters bekommen, der mutter oder auch einen doppelnamen.
…sollte aber mit dem kind besprochen werden, wenn es denn schon alt genug ist.