Nachname von unelieche geborene Kinder von vor 1962 ?

Hallo !
Seit wan ist es möglich das unehelieche geborene Kinder den Namen des Vaters haben können ? Es gib nur Auskunft für die jetziege Zeit im Internet. Gruss Koschke !

Das und vieles mehr regelt seit 1968 das Nichtehelichengesetz. Letzte Änderung 2011.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44931061.html
https://www.gesetze-im-internet.de/nehelg/BJNR012439969.html

Hallo,

aber fragt doch für die Zeit vor 1962.

Grüße
Siboniwe

Ist das eine Ziege mit Düsenantrieb ?

:smile:

Vor 1968 war das doch garnicht möglich, da gab´s auch das Gesetz noch nicht. Also ist´s vollkommen wurscht ob er das von vor 62, 63, 64… etc. oder noch früher wissen will. ramses90

Ich glaube, wit reden aneinander vorbei.

Gab es vor 1962 die Möglichkeit, dass ein außereheliches Kind den Namen des Vaters als Nachnamen bekommen hat?
Ich kann mich erinnern gelesen zu haben, dass im Badischen im 19. Jahrhundert ein außerehelich geborener Junge den Familiennamen des Vaters auf die Geburtsurkunde bekam, weil der Vater vor der Geburt und der Eheschließung verstorben war. Es brauchte einige Zeugen, die die Aussage der Mutter über den Vater bzw. dessen Vaterschaft bestätigten. Wenn ich mich jetzt noch an den Namen erinnere oder den Zusammenhang, in dem ich das gelesen habe, dann finde ich auch sie Quelle. Aber im Moment ist das weg…

Grüße Siboniwe

Tun wir nicht weil Du von einem ganz anders gelagerten Fall ausgehst.
Das waren Ausnahmefälle die ein langwieriges Prozedere vor sich her schoben und ist und war nicht mit der heutigen Möglichkeit zu vergleichen.
Durch das Gesetz ist es nun so geregelt, dass schon vor der Geburt des Kindes der Nachname des Kindes von den Eltern gewählt werden kann auch wenn die nicht verheiratet sind. Es geht zwar auch noch danach, dann wird´s aber wieder etwas bürokratischer. ramses90

In der Überschrift steht eine andere Frage als im Text. Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage relevant ist (die in der Überschrift), wenn es zumErstellen eines Stammbaums geht.

Grüße
Siboniwe

Ja du lieber Himmel, was soll man dem denn schreiben, die Gesetzeslage ändern oder was? Es war schlichtweg unter normalen Umständen bis Aug. 1968 nicht möglich, dass der Nachname des unehelichen Kindes der des Vaters war. ramses90

das könnte man z.B. schreiben:
BVerwG, 31.08.1962 - BVerwG VII C 63.60
BVerwG, 12.02.1965 - BVerwG VII C 183.63

das hätte aber der Fragesteller auch finden können unter Suchbegriff: Namensrecht vor 1962

Viel Gruß von Tara

Danke für für die Antworten . Das ist ja sehr interesant .Heute ist es so , das das Kind nur den Namen des Vaters haben kann , wen beide das Sorgerecht haben , Also immer noch einschrenkungen . Es könnte ja eine Seite geben mit Sachen aus alter Zeit . Gruss Koschke !

Eben nicht, es bestimmen beide, sie müssen sich nur einigen welchen Nachnamen sie wählen.
Liefe das so wie Du schreibst wäre es ja schon wieder eine Benachteiligung eines Elternteiles nämlich dem der Mutter!.

„1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.“
Quelle: https://www.anwalt-wille.de/2006/06/welchen-namen-traegt-das-nichteheliche-kind/ ramses90

Ja du hasr recht . Aber hat nur einer das Sorgerecht , kann er oder sie das aleine bestimmen . Aber meistens wird mann sich wohl einiegen . Siehe hier etwas Das Wichtigste in Kürze
Ein Drittel der Kinder werden heute unehelich geboren, eine von sieben Familien ist eine Patchworkfamilie.
Sowohl Name des Vaters als auch der der Mutter können als Familienname gewählt werden.
Eine spätere Umbenennung ist unter bestimmten Umständen und unter Einhaltung von Fristen möglich.
Doppelnamen aus den Namen der Eltern sind nicht erlaubt. Drei- und Vierfachnamen natürlich ebenfalls nicht.
Wer das Sorgerecht hat, entscheidet über den Nachnamen. Bei Nichtstun greift irgendwann das Gericht ein.
Wenn das Kind den Namen des Vaters bekommt, kommt es nicht selten nach einer Trennung zu Problemen, wenn die Mutter eine Namensänderung wünscht.
Beeinträchtigungen im Alltag, wenn Mutter und Kind verschieden heißen, sind eher selten.
Inhaltsverzeichnis
Gruss Koschke !