Nachnamen meines leiblichen Vaters annehmen

Hallo,
Ich hätte da auch eine Frage zu.
Ich bin 22, und trage nach wiederheirat meiner Mutter den Namen meines Stiefvaters. Von dem ich im glauben war, das er mein leiblicher Vater ist.
Nachdem ich dann mit 20 erfuhr das er es nicht ist würde ich gerne wieder meinen mir „gestohlenen“ Geburtsnamen wieder annehmen. Ist das möglich?

Lg Sarah

Hallo,

Namensänderungen von Kindern sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wieder rückgängig zu machen. Deshalb sollten Eltern mit derartigen Eingriffen auch äußerst überlegt umgehen. Die Tatsache, dass du von anderen Voraussetzungen ausgegangen bist, dürfte dafür nicht ausreichen.

Als „begründeter Ausnahmefall“ gilt z.B. wenn der Namensgeber ein Verbrechen begehen würde und du durch die Namensgleichheit darunter zu leiden hättest.

Der Umstand, dass man sich mit dem Namen nicht (mehr) identifizieren kann, reicht in aller Regel nicht als Grund. In diesem Fall wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit warten müssen, bis du heiratest.

Schöne Grüße,
Jule