Hallo, folgender Fall: ein Paar heiratet. Für die Frau ist es die zweite Ehe. Sie nimmt den Nachnamen des neuen Ehemannes an. Nun möchte sie jedoch einen Doppelnamen tragen, d.h. den Nachnamen des Ex Mannes anhängen, da ihre gemeinsamen Kinder aus erster Ehe diesen auch tragen. Geht das?
Nachträgliche Namensänderungen sind im Deutschen Recht nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Normalerweise geht sowas nur, wenn der Nachname wirklich problematisch ist, was hier nicht der Fall ist.
Hier mal ein Artikel ausm Focus (ja ich weiß, nicht grade die seriöseste Quelle, aber vielleicht haben sie das ja so halbwegs richtig hinbekommen):
Ok, danke für den Link.
Der Link ist allerdings völlig unerheblich, weil es in deinem Fall nicht um eine Namensänderung geht, sondern darum, dem gemeinsamen Ehenamen den ursprünglichen Namen beizufügen. Und das ist durch Erklärung gegenüber dem Standesamt durchaus nachträglich möglich. Es kann sogar wieder rückgängig gemacht werden - das ist dann allerdings endgültig.
Kurz gesagt: Ja, es geht - näheres weiß dein Standesamt.
Tut mir leid, aber deine Antwort ist falsch.
Der gemeinsame Nachname wird im vorliegenden Fall nicht geändert, sondern nur um den ursprünglichen Namen ergänzt. Und das ist möglich.
Was NICHT möglich wäre: Den gemeinsamen Ehenmaen nachträglich zu ändern.
Aus Frau Schmidt und Herrn Schmidt, geboren Maier, könnten also auch nachträglich Frau Schmidt und Herr Maier-Schmidt / Schmidt-Maier werden - aber nicht Frau Maier-Schmdt / Schmidt-maier und Herr Maier.
Quelle: BGB. Sollte seriös sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html
Ich verweise speziell auf diesen Satz:
Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem
deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich
beglaubigt werden.
Die Erklärung muss also nicht bei der Eheschließung abgegeben werden, sondern kann auch später erfolgen.
Gruß,
Max