Ich möchte gern meinen Nachnamen ändern.
Und zwar meine Eltern haben sich getrennt wo ich 4 Jahre alt war und waren nicht Verheiratet.
Sie haben beide neue Partner gefunden mit denen sie mittlerweile verheiratet sind.
Ich war 12 Jahre alt als meine Mutter meinen Stiefvater
Heiratete und sie hat damals eine eidesstattliche erklärung unterzeichnet soweit ich weiß.
dem zufolge hab ich jetzt den nachnamen von meinem stiefvater, möchte aber gern den nachnamen von meinem leiblichen Vater haben da es um einen Familienbetrieb geht den ich dann mal mit dem familiennahmen von meinem leiblichen vater weiter führen möchte.
kann mir da vllt jemand helfen?
du kannst dich im rathaus informieren, erklär denen deine geschichte, die werden dir da sicher weiter helfen, das wir aber bestimmt mit kosten und nerven verbunden sein.
sag bescheid wie es verlaufen ist, würde es auch gerne wissen danke
ich habe herausgefunden, es gibt eine Namensänderungsbehörde, da mal nachhören.
Ich weiß, aus einem Fall einer Freundin, dass es ihr möglich war, den Geburtsnamen ihrer Mutter anzunehmen. Da sie für den Vater nach schlimmer Trennung nur Verachtung empfand und es ihr damit nicht zumutbar war, den Namen weiter zu tragen…! Muss aber ziemlich viel Geld verschlungen haben!
das kann ich mir auch nicht vorstellen, bei deiner geburtsurkunde, steht doch das dein vater die vaterschaft anerkannt hat? hat dein stiefvater dich adoptiert? unter umständen könntest du es schon rückgängig machen (denke ich zumindestens), wie du sagtest warst du damals 12, das wurde sicher ohne dein einverständnis gemacht, welche begründung haben die als ablehnung genannt?
Namensänderungen von Kindern sind tatsächlich grundsätzlich unwiderruflich. Genau aus diesem Grund sollten sich Eltern(teile) auch immer gründlichst überlegen, ob eine solche tatsächlich Sinn macht. Du kannst deinen Namen nur durch Heirat ändern.
Der Vater meiner Kinder trug bei Geburt den Familienvater seines Vaters. Nach Scheidung und Neuheirat der Mutter bekam er den Namen des Stiefvaters. Mit Mitte 20 ging er den Schritt, den Geburtsnamen/Familiennamen wieder anzunehmen. Es war viel Bürokratie, es wird besonders auf die psychische Verfassung geguckt, es ist mit Kosten verbunden, aber er hat nun seinen ursprünglichen Familiennamen wieder.
Unter gewissen Voraussetzungen (vor allem psychische) ist das wohl offensichtlich schon möglich. Unsere Kinder tragen diesen Namen nun auch fort
möchte aber gern den nachnamen von meinem leiblichen Vater
haben da es um einen Familienbetrieb geht den ich dann mal mit
dem familiennahmen von meinem leiblichen vater weiter führen
möchte.
Um den Familienbetrieb weiter zu führen ist der Nachname nicht relevant. Mit einem Eintrag im Handelsregister (A) kann der Firmennamen beibehalten werden und vom bürgerlichen Namen abweichen.
„grundsätzlich“ heißt aber eben auch nur „grundsätzlich“, d.h. es gibt Ausnahmen.
Nichts anderes habe ich damit ausgesagt. Absolute Entscheidungen gibt es sehr selten (wenn überhaupt). Allerdings sind manche schwieriger zu ändern als andere. Zu diesen zählt die diskutierte Problematik durchaus.
Soweit ich weiß geht es unter bestimmten Umständen, den Nachnamen zu ändern, zumal du ja „nur“ den Namen deines leiblichen Vaters tragen willst. Wenn ich richtig informiert bin läßt sich das bei Familiengerichten beantragen. Beratung wäre sicher durch einen Fachanwalt für Familienrecht möglich mit der Frage, ob sich ein Antrag „lohnt“, ob also eine Chance besteht mit deinen persönlichen Gründen.
kann ich nur sagen, dass ich es vor ca. 15 Jahren habe machen lassen (Namensänderung, bei mir ging es aber ums Hinzufügen eines Vornamens und um den Verzicht auf einen Doppelnamen, der eigentlich keiner war - würde hier zu weit führen), und es zumindest damals in Niedersachsen einkommensabhängig war. Da ich damals studierte und mein Einkommen relativ gering war, habe ich für die Namensänderung nichts bezahlen müssen.