Nachprüfen wer mein Konto ausliest?

Hallo. Kann man eigentlich nachgucken bzw. bei der Bank nachfragen wer Einsicht auf das eigene Konto hat? Normalerweise bin ich das nur. Aber wenn man Jemanden Ermächtigung erteilt dann darf er das auch.

Ich war bei einigen Beratern und Versicherungen um über die Berufsunfähigkeitsversichrung zu reden und um Angebote anzugucken. Stichwort: angucken(!), mehr nicht. Bei einigen wollten ich genau wissen wieviel ich zahlen müsste wenn ich das und das angebe - darauf hieß es manchmal das ich alles im Versicherungsbogen ausfüllen soll (mit Bankkonto etc) und dann kriege ich ein Angebot und wenn ich die ablehne (bzw. garnicht erst beantworte) entsteht eh kein Vertrag und ich kenne die genaue Summe (und weiß ob ich überhaupt bei der Versicherung x oder y angenommen worden wäre). Nunja paarmal gemacht, bisher alle Antworten abgelehnt alles klasse ich weiß jetzt mehr. Jetzt lese ich im Netz das durch die Angaben des Kontonummers einige Berater (dank des kleingedruckten) auf das Konto vom Kunden reingucken dürfen.

Kann ich einfach zur meiner Bank gehen und nachfragen wer da was einliest (falls das jemand macht)? Danke und Gruß

Hallo,

Jetzt lese ich im Netz das durch die Angaben des Kontonummers
einige Berater (dank des kleingedruckten) auf das Konto vom
Kunden reingucken dürfen.

was meinst Du mit „reingucken“? Einsicht in die Kontoumsätze bekommt man sicherlich durch irgendein Kleingedrucktes.

Gruß
Christian

was meinst Du mit „reingucken“? Einsicht in die Kontoumsätze
bekommt man sicherlich durch irgendein Kleingedrucktes.

Über eine Klausel im Kontoantrag hatte er der Einsichtnahme des Beraters zugestimmt, es aber nicht gemerkt. Dem jungen Ingenieur war das Ganze nicht mehr geheuer: „Der Berater hätte so Überblick über alle meine Finanzen gehabt.“

http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meld…

Da geht es nicht um ein „normales“ Bankkonto, sondern um ein Konto bei dem Finanzdienstleister MLP, der gleichzeitig die Beratungsdienstleistungen anbietet. Da MLP seit etwa fünf Jahren auch eine Banklizenz hat, ist das Unternehmen berechtigt, auch Guthaben zur Verwahrung entgegenzunehmen und Zahlungsverkehrsdienstleistungen anzubieten.

In die Umsätze auf diesem Konto konnte der Berater Einsicht nehmen, weil der Kunde ihm das mit dem Vertrag erlaubte. Auf andere Konten kann der Berater natürlich nicht schauen.

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Ah danke! Dann habe ich das missverstanden. Das heißt kein Mensch kann so einfach in mein Konto reingucken egal wer mein Kontonummer hat oder was ich unterschreibe?

Ah danke! Dann habe ich das missverstanden. Das heißt kein
Mensch kann so einfach in mein Konto reingucken egal wer mein
Kontonummer hat oder was ich unterschreibe?

So ist es.

Ein freischaffender MLP-Berater kann natürlich keinen Blick auf Dein Konto bei der Deutschen Bank, der Commerzbank, einer Sparkasse usw. werfen.

Allerdings kann natürlich jeder Kundenbetreuer bei einem Kreditinstitut einen Blick auf die hauseigenen Konten seiner Kunden werfen - auch ohne zusätzliche Genehmigung durch die Kunden.

Hallo,

Allerdings kann natürlich jeder Kundenbetreuer bei einem
Kreditinstitut einen Blick auf die hauseigenen Konten seiner
Kunden werfen - auch ohne zusätzliche Genehmigung durch die
Kunden.

diese Zugriffe werden imo aber auch in der internen Software aufgezeichnet. Jedenfalls wird es kein Mitarbeiter machen ohne einen konkreten Grund zu haben (der aber natürlich auch mal sein kann zu prüfen ob das Konto wirklich nicht als Geschäftskonto genutzt wird oder was einem da sonst noch so einfallen könnte).

Cu Rene

Hallo,

diese Zugriffe werden imo aber auch in der internen Software
aufgezeichnet.

wenn Du Aufzeichnung etwas meinst, daß auch jeder Systemstart oder Aufruf von Word aufgezeichnet wird.

Jedenfalls wird es kein Mitarbeiter machen ohne
einen konkreten Grund zu haben (der aber natürlich auch mal
sein kann zu prüfen ob das Konto wirklich nicht als
Geschäftskonto genutzt wird oder was einem da sonst noch so
einfallen könnte).

Auch hier: konkreter Grund ist ein dehnbarer Begriff. Grundsätzlich sollte es so sein, daß man nur die Konten aufrufen kann, mit denen man aus betrieblichen Gründen zu tun hat, was bspw. durch eine Beschränkung auf eine Niederlassung oder Filiale sichergestellt werden kann. In der Praxis ist das aus verschiedenen Gründen ein bißchen knifflig.

Ein konkreter Grund kann aber eigentlich alles sein: vom Geschäftsansatz bis hin zum Einhalten von Vereinbarungen hinsichtlich der Umsatzzuweisung. Allerdings ist es im Massengeschäft kaum denkbar, daß da jemand einfach mal aus Langeweile herumstöbert.

Gruß
Christian