Nachprüfung auch bei bestandenem Abi?

Ist es nach der Schulordnung von NRW möglich, daß jemand das Abitur besteht und trotzdem eine Nachprüfung machen muß? Oder kann man eine freiwillige Nachprüfung machen, um seine Durchschnittsnote zu verbessern? Ich glaube, daß mich jemand auf den Arm nehmen möchte. Für Antworten bedanke ich mich bereits jetzt.

Hallo Sergej,

ich weiß nicht, wie das in NRW ist, da ich mein Abi in Berlin gemacht habe. Dort habe ich nach (bestandener) schriftlicher Prüfung in meinem Leistungsfach Chemie eine freiwillige mündliche Nachprüfung gemacht, um meine Note zu verbessern, da ich mit der schriftlichen Leistung unzufrieden war.

Hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

Grüße,
Anja

Da nimmt dich jemand ganz gewaltig auf den Arm… Du musst nach einem bestandenen Abi natürlich keine Nachprüfung machen!!! Du kannst, wenn du möchtest!

Und selbst wenn du durchgefallen bist machst du die Nachprüfung FREIWILLIG!!!

Gruß
F.

Hi!

Wobei man die Nachprüfung am besten doch machen sollte (auch wenn man natürlich nicht muss) weil man sonst ne 6 auf dem Abi stehen hat.

Ciao!

Steffie

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Hallo Steffie,

Wobei man die Nachprüfung am besten doch machen sollte (auch
wenn man natürlich nicht muss) weil man sonst ne 6 auf dem Abi
stehen hat.

nö, ich hatte 9 Punkte, also eine 3+ in Chemie und das war weit unter meinen sonstigen Leistungen. Aber eine 6 hätte ich sonst auch nicht gehabt, insofern war die Nachprüfung wirklich freiwillig. :smile:

Grüße,
Anja

Hi!

Verstehe deinen letzten Satz nicht ganz, aber wenn man nicht zur Nachprüfung geht, steht aufm Abi neben dem Fach (für die Nachprüfung und nicht für die schriftliche, es stehen also 2 Noten da) eine 6. Oder meintest du dasgleiche wie ich? :smile:

Gruß,

Steffie

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Hallo Steffie,

Verstehe deinen letzten Satz nicht ganz, aber wenn man nicht
zur Nachprüfung geht, steht aufm Abi neben dem Fach (für die
Nachprüfung und nicht für die schriftliche, es stehen also 2
Noten da) eine 6.

dann ist das in dem Sinne ja keine freiwillige Nachprüfung. Wenn du im Schriftlichen durchgefallen bist, dann musst du zur Nachprüfung, um überhaupt das Abi zu erhalten. Ich habe meine aber komplett freiwillig gemacht - ich hatte eine 3+ in der schriftlichen Klausur, das habe ich eine Woche vor den mündlichen Prüfungen erfahren. Und dann habe ich gesagt, die Note gefällt mir nicht und mache noch eine zusätzliche Nachprüfung dafür. Dann geht die schriftliche Prüfung mit einem Drittel und die mündliche Nachprüfung mit zwei Drittel in die Gesamtnote im jeweiligen Fach ein. Ohne Nachprüfung hätte ich halt eine 3+ auf dem Abizeugnis gehabt, weil ich ja die Prüfung so oder so schon bestanden hatte.

Oder meintest du dasgleiche wie ich? :smile:

Irgendwie verwirrend, das ganze System. :wink:

Grüße,
Anja

Ich bin zwar nicht in NRW sondern in RLP Oberstufenleiterin, aber ich denke, der grundsätzliche Sachverhalt wird ähnlich sein.
Zunächst mal unterscheidet man zwischen verpflichtender mündlicher Prüfung (im 4.Pfüfungsfach, also einem Grundkursfach) und einer freiwilligen mündlichen Prüfung (in einem der 3 schriftlichen Abiturfächer). Das Wort „Nachprüfung“ steht (zumindest in RLP) nicht in der Prüfungsordnung, wird aber von Schülern im allgemeinen für die freiwillige mündliche Prüfung verwendet.
Wenn man die verpflichtende mündliche Prüfung nicht antritt ist man in jedem Fall durchgefallen (auch wenn man in den schriftlichen Prüfungen und sonst überall immer 15 Punkte hätte…)
Die freiwillige Prüfung ist dann anzuraten, wenn es entweder ums Überleben geht oder wenn man in einem Fach weit schlechter geschrieben hat also man normalerweise war. Verzichtet man auf diese Prüfung taucht sie auch im Zeugnis nirgendwo auf.
Gruß Orchidee

Hallo,
die Antworten hier haben mich arg verunsichert - denn zumindest zu meinen Abiturzeiten in NRW gab es diese Nachprüfung bei bestandenem Abitur.
Auf den Seiten http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Service/broschue…
findest Du eine Broschüre, in der es auf S. 34 heißt:
„Nach
den schriftlichen Arbeiten finden die mündlichen Prüfungen statt. Im
ersten bis dritten Fach wird eine mündliche Prüfung angesetzt, wenn
die Bewertung der Abiturarbeit um vier oder mehr Punkte von der
Durchschnittspunktzahl der Abschlussnoten der vier Kurse aus der Qualifikationsphase
in einfacher Wertung im jeweiligen Fach abweicht“

Das kam bei meinem Abitur sogar öfter vor, bei manchen Schülern, die bei guten schriftlichen Klausuren regelmäig 5er im Mündlichen hatten (die berühmten Schweiger): Die hatten dann entsrechend bescheidene Zeugnisnoten, aber eben ein teilweise sehr gutes schriftliches Abitur…

Grüße,
Taju

… und zwar sehr ausgeprägt. Das entsprechende Zitat (vier oder mehr Punkte Abweichung von der Vornote) findest du einen Beitrag weiter unten. De facto ist es so, dass an vielen Gymnasien inzwischen für den Rest der Schülerschaft (oder mindestens einen Teil davon) nicht nur der Tag des mündlichen Abiturs (4. Fach) schulfrei ist, sondern auch der Tag der Nachprüfungen. In meinem Jahrgang ist ungefähr ein Drittel der Leute noch ein zweites Mal mündlich an den Start gegangen - die wenigsten davon freiwillig. Bei den meisten war es die zu große Abweichung von der Vornote. Rechenbeispiel: Wer mit 3+ (9 Punkte) vorbenotet ist, der darf alles zwischen 12 und 6 Punkten schreiben. Aber wie schnell ist man auch mal bei 13 Punkten, weil man gut gelernt hat oder es das richtige Thema war oder eben auch bei 5 Punkten, weil die Aufregung zu groß war. Mit durchfallen oder nicht hat das eher selten was zu tun. Rein theoretisch kann man - wenn es sich um eine der Abweichungsprüfungen handelt - auch einfach nicht hingehen, was zwar oft möglich ist (weil sich durch die komplizierte Rechenweise auch mit einer nicht erbrachten Leistung der Abiturdurchschnitt gar nicht oder nur geringfügig ändert), aber nicht ratsam ist, weil sich eine sechs auf dem Abi-Zeugnis einfach nicht gut macht. Drück ihm einfach die Daumen, damit er’s schafft :smile:

Hi!

Nee ich meinte das noch anders :wink:
Undzwar war das bei uns so, dass, wenn die Note 6 Punkte (oder wieviele müssen das genau sein? Ist irgendwo festgeschrieben…) unter oder auch über (ja, auch wenn man zu gut war musste man in die Nachprüfung!) der Note aus dem Vorabi war, man in die Nachprüfung „musste“. Also man hätte auch ablehnen können, aber dann wäre halt ne 6 auf dem Abi sicher.

Ciao Steffie

P.S.: Ich rede hier von NRW, wahrscheinlich ist das von Bundesland zu Bundesland anders.

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Hallo Steffie,

Nee ich meinte das noch anders :wink:
Undzwar war das bei uns so, dass, wenn die Note 6 Punkte (oder
wieviele müssen das genau sein? Ist irgendwo
festgeschrieben…) unter oder auch über (ja, auch wenn man zu
gut war musste man in die Nachprüfung!) der Note aus dem
Vorabi war, man in die Nachprüfung „musste“. Also man hätte
auch ablehnen können, aber dann wäre halt ne 6 auf dem Abi
sicher.

ach so, ja, ok, so eine ähnliche Regelung bestand bei uns auch, aber das war bei mir dann doch nicht der Fall. Na ja, nun weiß ich endlich, was du meintest. :wink:

Grüße,
Anja

nochmals: Ja, das gibts tatsächlich
…und ich muss es wissen, denn ich habe letzte Woche noch eine Nach- bzw. Abweichungsprüfung in Deutsch machen müssen, aus dem einfachen Grund, weil ich mit 9 Punkten vorbenotet war, dann aber aus Versehen 15 Punkte in der Abiklausur geschrieben habe. Und das, obwohl diese Prüfung nur im Extremfall überhaupt Auswirkungen auf meinen Abischnitt gehabt hätte.
Also, das war in NRW und letzte Woche.
Wer behauptet, sowas gibts nicht, der lügt.
grüße
Sonja