Nachrede auf sexueller Grundlage / Verleumdnung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Vorladung wegen Üble Nachrede auf sexueller Grunglage bekommen.Ich kenne Diese Person nicht persöhnlich. Ich habe mit Ihr kurze Zeit zusammen gearbeitet. An das einzige was ich mich erinnern kann ist, das ich mit früheren Kunden über Sie gesprochen habe. Aber in keinstem Fall „böse“. es fielen Sätze von mir wie:…hoffentlich bleibt sie nach der Probezeit…ob Sie den Druck aushält…Sie ist so zart beseidet…sie ist so weich…der Stresspegel könnte zu hoch sein für Sie…
Auf keinstem Fall irgend was Sexbezogenes…oder gar abwertendes.
So, und nun wollte ich den Termin bei der Polizei vorziehen und erfahre das sie die Anzeige zurückgezogen hatt.
Für mich klar, weil ich nichts abwertendes über Sie gesagt habe. Nun überlege ich mir Sie wegen Verleumdnung und Berufsschädigung anzuzeigen. Ich kann so etwas nicht in meinem Beruf auf mich sitzen lassen.
Hat jemad diesebezüglich Erfahrung?
TTY

Da hab ich nicht wirklich Ahnung von, wieso hast du mich denn als experten ausgesucht.
Spontan kann ich nur sagen das ich meinen Anwalt konsultieren würde.
Mehr kann ich nicht sagen,
sorry

sorry,dabei kann ich Dir nicht weiterhelfen.

sorry,dabei kann ich Dir nicht weiterhelfen,aber ich denke,daß man sich mit seiner Meinung über andere auch besser zurückhalten sollte. Die Welt ist ein Dorf.

Anwalt dringend aufsuchen

Hallo,
danke für das Vertrauen. ich kann in diesder Angelegenheit jedoch leider nicht weiter helfen. Tut mir leid.
Gruß Günni27

Ich kann nur grob antworten, da ich nicht weiß ob ihr im selben Betrieb arbeitet. Sofern ja, dann würde ich die Sache auf niederer Flamme halten, denn es steht zu befürchten das der Arbeitgeber sich aus solchen Streitigkeiten heraushält und ganz einfach Betriebsfrieden einfordert. Mit Kunden solche Dinge zu besprechen… naja(!!) da wäre ich mal vorsichtig.

Ich kann nicht erkennen ob der Arbeitgeber überhaupt schon von der Sache Bescheid weiß oder ob hier mit ihm bereits Gespräche gelaufen sind und was seine Reaktion war.

Und klar, kannst Du jemand wegen Verleumdung anzeigen.
Hilft Dir das aber weiter? Das eine ist die strafrechtliche Anzeige wegen Verleumdung. Hier brauchst Du erstmal keinen Anwalt. Aber eine Aktion führt eine Reaktion nach sich. Der Angezeigte wird sich wehren und im Falle einer Strafanzeige einen Rechtsanwalt benötigen. Du dann natürlich auch. Bist Du rechtsschutzversichert? Dann denk daran, dass die reine Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (dies ist die zivilrechtliche Seite) sowiso nur bei Wiederholungsgefahr unter Rechtsschutz stehen wird. Ansonsten läufst Du Gefahr Rechtsanwaltskosten für nichts und wiedernichts am Hals zu haben. Dem Rechtsanwalt ists egal, der bekommt sein Geld immer :smile:

Solche Gegenseitige Beschuldigungen gehen oft wie das „Hornberger Schießen aus“.

Sofern Du allerdings aufgrund der Behauptungen tatsächlich bereits beeinträchtigt bist und irgendwelche Schadensersatzforderungen machen möchtest… dann wäre allerdings schon zu überlegen ob Du eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung über einen Rechtsanwalt einfordern lässt, hast aber zunächst die Kosten am Hals. Wie gesagt, wenn der Arbeitgeber von so etwas Wind bekommt und irgendwann gibt es einen neuen ähnlichen Fall, dann wird es heiß.

Sofern eine Möglichkeit besteht und insbesondere dann, wenn noch beruflicher Kontakt mit der Person besteht, kann ich allenfalls empfehlen sehr vorsichtig das Gespräch zu suchen oder noch besser über eine unbeteiligte Dritte Person Bsp. Mediator in Kontakt zu treten um nicht womöglich falsch verstanden zu werden. Im Rahmen einer Mediation kann man dann zu verbindlichen Absprachen kommen.

In manchen Fällen bietet soetwas ein Rechtsschutzversicherer an, hier in einem Dreiergespräch „den Knoten zu durchschlagen“ sodass keiner das Gesicht verlieren muss und auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt. Frag nach ob in dem konkreten Fall eine Kostenübernahme für solch eine Mediation gewährleistet ist.

Hinterher können sich die „Kontrahenten“ wenigstens in die Augen schauen ohne dass einer der Verlierer ist.

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, da auch der ganze Sachverhalt schwammig dargestellt ist. Außerdem gibt es das Rechtsberatungsgesetz.

Gruß Lyci

Kann leider nicht helfen

Hallo,

ich würde sie auf jeden Fall anzeigen denn sowas mußt du aus der Welt schaffen denn wie du schon gesagt hast es geht um deine Berufliche Situation.

Gruß Stefan

Zum Glück hatte ich nie solche oder änliche Probleme.Persönlich würde ich keine Verleumdnung anzeige machen ,vileicht wörde ich ihr mit anzeige androhen und von ihr verlangen vor kolegen sich bei mir zu entschuldigen