Nachreichen von Scheinen & Rücktritt von Examen

Hallo,

ich schreibe gerade meine vorgezogene Examensarbeit und habe mich auch bereits zur Prüfung angemeldet. Abgeben muss ich die Arbeit im Juni, Nachreichefrist der Scheine ist Anfang August.

Da ich meine Examensarbeit vorgezogen habe, würde diese verfallen, wenn ich meinen noch fehlenden Schein nicht nachreichen könnte. Zum Examen zugelassen werde ich wohl erst im August.

Meine Frage ist nun, ob ich gesetzt dem Fall ich merke, dass ich meinen Schein nicht bekomme, einfach von der Prüfung zurücktreten kann, um noch ein Semester dranzuhängen (und die Examensarbeit dann noch mal neu zu schreiben) oder ob ich dann schon ggfs. als 1x durchgefallen gelten würde.

Mir wurde irgendwo gesagt, dass ich erst als durchgefallen gelte, wenn ich zum Examen offiziell zugelassen bin … aber das leuchtet mir von den Fristen her nicht ein.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße,
Sylvia

Hallo Sylvia,

ich kenne jemanden, dem genau das passiert ist: nicht alle Scheine in der Frist zusammen bekommen, daher war die vorgezogene Examensarbeit ungültig und musste neu geschrieben werden.
Meines Wissens galt die Prüfung damit nicht als bereits 1x durchgefallen - du solltest aber auf jeden Fall beim Prüfungsamt nachfragen!
Und noch ein Tipp: Wenn dir wirklich nur ein Schein fehlt und ausschlaggebend für deine Prüfung ist, dann teile das dem betreffenden Dozenten mit. Ich brauchte damals auch noch einen Schein, es wurde jedoch zum Seminar keine entsprechende Klausur in dem Semester angeboten. So hat sich der Prof freundlicherweise bereit erklärt, mich mündlich abzuprüfen.

Viel Erfolg wünscht Allie.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]