Hallo,
ich schreibe gerade meine vorgezogene Examensarbeit und habe mich auch bereits zur Prüfung angemeldet. Abgeben muss ich die Arbeit im Juni, Nachreichefrist der Scheine ist Anfang August.
Da ich meine Examensarbeit vorgezogen habe, würde diese verfallen, wenn ich meinen noch fehlenden Schein nicht nachreichen könnte. Zum Examen zugelassen werde ich wohl erst im August.
Meine Frage ist nun, ob ich gesetzt dem Fall ich merke, dass ich meinen Schein nicht bekomme, einfach von der Prüfung zurücktreten kann, um noch ein Semester dranzuhängen (und die Examensarbeit dann noch mal neu zu schreiben) oder ob ich dann schon ggfs. als 1x durchgefallen gelten würde.
Mir wurde irgendwo gesagt, dass ich erst als durchgefallen gelte, wenn ich zum Examen offiziell zugelassen bin … aber das leuchtet mir von den Fristen her nicht ein.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße,
Sylvia