Nachreichen von Scheinen - Sttatsexamen

Hallo,

ich studiere Lehramt an Realschulen und will mich im Frühjahr zum ersten Staatsexamen melden. Die Examensarbeit möchte ich vorziehen und im Sommersemester 2002 schreiben, um dann im September 2002 meine schriftlichen und im Dezember/Januar 2002/03 meine mündlichen Prüfungen zu machen.

Nun ist es ja in der Regel kein Problem, Scheine nachzureichen. Nachreichefrist in meinem Fall wäre das Ende das Sommersemesters 2002. Da mir noch zwei Teilnahmescheine in einem Fach fehlen und mir heute von einer Mitstudentin gesagt wurde, dass (anders als bei qualifizierten Leistungsnachweisen) Teilnahmescheine NICHT nachgereicht werden dürfen, bin ich sehr verunsichert und sehe den gesamten Zeitplan meines Examens gefährdet. Weiß von Euch da jemand Bescheid?

Ist es möglich, noch Teilnahmescheine nachzureichen? Ich meine, dass dies doch eigentlich gar kein Thema sein dürfte, wenn doch qualifizierte Leistungsnachweise (bei denen der Erfolg ja nun wirklich nicht garantiert ist!) nachgereicht werden dürfen.

Ich bin wirklich sehr in Not und freue mich über jede Antwort!

Liebe Grüße,
Sylvia

Hallo Sylvia,

das zuständige Landesprüfungsamt kann dir für die Rahmenbedingungen zur Prüfungsanmeldung Auskunft geben. Es sollte auch an deiner Uni ein Büro besitzen.
Stets an der offiziellen Stelle erkundigen, Gerüchte kursieren viele. Kenne ich noch von meiner Examenszeit.
Alles Gute,
Allie.