Ein Rechtanwalt kündigt an, falls auf eine Forderung seines Mandanten nicht eingegangen wird, eine Klageschrift bei Gericht einzureichen. Der gegnerische Anwalt weist die Forderung zurück. Falls der 1. Anwalt wider Erwarten wirklich eine Klageschrift bei Gericht einreicht, wie erfährt der Beklagte davon?
Wäre schön Infos darüber zu erhalten.Danke.
Die Klage wird zugestellt. Erst damit wird sie (im Zivilprozess) auch rechtshängig.
Hallo,
äh ??? Kommuniziert der Anwalt mit seinem Mandanden ???
…dann erfährt er auch das weitere Vorgehen…(der Mandant).
Gruß Jörg
Hallo Jörg. Danke, dass Sie sich Zeit für mich nehmen.
Vielleicht muss die Frage etwas klarer formuliet werden. Der Anspruch stellende Anwalt, kündigte an, dass falls der Anspruch nicht bis dann und dann befriedigt wird, wird er eine Klageschrift, die er bereits formuliert beigefügt hatte bei Gericht einreichen. (Nur Drohung oder?)
Der abwehrende Anwalt hat erwidert, das sein Mandant den Anspruch nicht anerkennt.
Seitdem hat der abwehrende Mandant nichts von seinem oder dem gegnerischen Anwalt gehört.
Falls die Klageschrift wirklich eingereicht wurde, von wem würde die abwehrende Partei informiert. Bzw. erhält nochmal eine Kopie der Klageschrift?
Verständlicher? Der Anwalt (die Änwälte) sollen noch nicht befragt werden.
Herzlichen dank an alle, die sich zum Thema äussern.
Hallo,
die Klage wendet sich ja gegen eine Person mit einer „ladungsfähigen“ Adresse (üblicherweise die Adresse der Person, die man Verklagen will).
Und dorthin schickt das Gericht auch die Klageschrift mit der Bitte um Stellungnahme (Replik).
Dann kann man zu seinem Anwalt gehen und ihm die Klageschrift übergeben.
Ab dann schreibt das Gericht nur noch an den Anwalt (ausser Ladungen zum Termin bei denen persönliches Erscheinen angeordnet wird).
Viele Grüße
Lumpi
Hallo Benvolio.
Danke für Deine Zeit. Du schreibst…wird zugestellt.
Ausser dem Gericht auch meinem Anwalt oder mir direkt? Leider (oder auch zum Glück) sind wir in diesen Dingen völlig unkundig.
Aufklärung würde uns sehr freuen… und Danke.
Besonders herzliche Grüße und Dank an:
Jörg Paulsen
lumpi_muc
Benvolio
Obwohl nicht klar geworden ist, ob bei Gericht schon eine Klageschrift vorliegen kann, von der der Beklagte nichts weiß, weil die Gerichte, wie man hört, häufig überlastet sind;, möchte ich mich dennoch bei allen, die dem Unwissenden Erklärungen abgegeben haben sehr herzlich bedanken. Einem andernen Mitmenschen eit du widmen ist wohl eines der größten Geschenke unserer Tage, besonder deshalb: Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße von „Ich frag Dich was“