ich möchte meinen 230 CE (W 124) gerne auf Euro2-Norm mit einem Kaltlaufregler umrüsten. Wie erreiche ich dardurch die Steuerersparnis? Muss das Auto nach dem Einbau des Reglers noch einmal eine AU durchlaufen oder bekomme ich von der Werkstatt eine Bescheinigung, die ich beim Finanzamt (Zulassungsbehörde?) einreichen muss?
unabhängig vom Auto habe ich noch nicht gehört, dass eine AU fällig ist, wenn ein KLR eingebaut wurde. Ich sehe auch keinen Grund dazu. Eine AU wird bei warmen Motor gemacht und da hat der KLR eh keine Wirkung mehr. Der soll ja nur dafür sorgen, dass der Motor schneller warm wird.
Vom Betrieb, der den KLR einbaut, gibt es eine Bescheinigung. Damit werden von der Zulassungsstelle die Einträge im Fzg-Schein geändert und das Finanzamt bekommt Kenntnis und ändert den Steuerbescheid.
ich hab bei meinem Polo auch ein KLR eingebaut. In den Unterlagen stand lediglich, daß eine AU-Werkstatt die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage bestätigen muß. Ich hab das also checken lassen, aber mir keine neue Plakette kleben lassen. Ein bißchen was für die Kaffeekasse, aber ich mußte keine AU bezahlen.
Bei einem anderen KLR habe ich aber auch schon gelesen, daß eine AU durchgeführt werden muß - stand da aber auch in der Einbauanleitung.