Nachruf auf einen Igitt

Hallo,

ich schreib es mal hier, weil es im Ernstfall sicher ein juristisches Problem wird, obwohl es, moralisch, sicher auch in andere Bretter passen würde:

Nachrufe, egal ob in der Zeitung oder am Grab , finde ich teilweise ungeheuerlich lächerlich:
in wievielen Fällen ist es eigentlich so, dass die Umwelt sagt, ein Glück, dass die Sau tot ist.?

eigentlich gehen die Nachrufe immer darauf hinaus, dass der Verstorbene ein gütiger, treusorgender, jedenfalls irgendwie Supermensch gewesen ist.
Was würde rechtlich geschehen, wenn man ein eigenes Inserat aufgeben würde, z.B.
Er war ein Geschäftsmann, der ohne Erbarmen nur seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfte, ohne zu bedenken, welche sozialen Katastrophen er damit auslöst.

Wie weit dürfte man da gehen?
Gruß
Peter

Mein liebes Peterle, wo lebst du denn ?

Ein Geschäftsmann ist nur ein erfolgreicher Geschäftsmann, wenn er eben die ihm zur Verfügung gestellten rechtlichen Mittel voll ausnutzt. Soziale Katastrophen ? Weil er Leute entlassen musste, die Familienväter sind ? Er musste die vielleicht entlassen um an der Oberfläche zu bleiben, sonst geht er und die verbleibenden Mitarbeiter auch den Bach runter.

Natürlich kannst du eine Anzeige aufgeben:

"Erlöst von dir !

Dr. Hubertus R. Affzahn

geb. 19.10.1879
gest. 19,10.2003

Du warst ein Mensch voller Gemeinheiten, schon als Kind hast du deinen Kommilitonen im Montessorikindergarten das Hanuta geklaut. Freunde musstest du dir kaufen und Frauen hattest du auch keine ( bis auf die paar armen Dinger in Phuket ). Jetzt bist du nicht mehr und wir tanzen Charleston auf deinem Grab.

Deine ehemaligen Mitarbeiter. "

Das kannst du natürlich machen. Ob´s die Angehörigen witzig finden, ist eine andere Frage.

Du kannst dem Risiko aus dem Wege gehen, wenn du die Anzeige in einem Wurstblatt wie Neues Deutschland oder Junge Welt aufgibst, das lesen eh nur solche Rotarmisten, die Anderen den Erfolg neiden.

HM

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Hallo,

ich denke, dass Du für den Inhalt eines Nachrufes voll verantwortlich bist.

Hier in Lübeck kämst Du gar nicht in die Verlegenheit, einen negativen Nachruf in die Zeitung zu setzten. Das wird nämlich (gestrichen: zensiert…) kontrolliert, und solche Sachen werden ebensowenig veröffentlich wie die Angebote des horizontalen Gewerbes und ähnliches.

Man müsste also sehr verklausulierte Texte nehmen, so dass zwar jeder weiß, wer und was gemeint ist, aber eben keine Beleidigungen dabei herauskommen.

Es gibt doch inzwischen in jeder Tageszeitung eine Ecke für Inserate wie „unglaublich, aber wahr, unsere Tiffi wird 18 Jahr’“. Da würde ich so etwas hineinsetzten.

Vorschlag: „Mit dem allergrößten Bedauern haben wir Kenntnis genommen, dass Herr X. von uns gegangen ist. Gegen die bösartigen Gerüchte, dass er ein selbstsüchtiges und verlogenes Wesen war, verwahren wir uns.“

Es können da sehr viele und schöne Wortspielerein gebracht werden.

Gruss

Andreas

Hallo,

vielleicht ist das ja eine Hilfe:
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/StGB/data/…

Gruß,
Christian

Hallo,
wenn das Teil nicht veröffentlicht wird oder sich keiner findet, der Dich verklagt (s.h. Christians Link) - gar nichts. Allerdings frage ich mich, was man mit so einer Anzeige bezwecken will. Sieht für mich nicht nach „Fair Play“ aus. Man hätte ja genügend Zeit gehabt, die Person zu Lebzeiten zu bekämpfen, was soll also das nachträgliche Kläffen ?

Gruss
Enno

Hallo

gehört vielleicht nicht unbedingt hier hin-aber schon bei den alten Römern gab es einen Grundsatz:
„de Mortui nihil nisi bene“ (Über die Toten nur Gutes).
Der sinn ist eigentlich klar

Gruß
HaWeThie

O.T. nicht ganz ernst gemeint
Hi

„de Mortui nihil nisi bene“ (Über die Toten nur Gutes).
Der sinn ist eigentlich klar

Ja…
„Gut, dass er tot ist“…

Grüssle
Mike

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Peter.

Naja. Ungeachtet der rechtlichen Komponente würde ich mal sagen: Glückwunsch, Du bist ihm dann bezüglich Nievaulosigkeit mindestens ebenbürtig geworden.

Gruß,
LeoLo

Geschmacklos …
und zudem strafbar.

Warum hast du deine Meinung nicht geäussert, als er noch am Leben war?

Ähm…
Hi HaWeThie,

„de Mortui nihil nisi bene“ (Über die Toten nur Gutes).

Der Spruch heißt: de mortuis nil nisi bene

Zum Topik: Man soll Gegner nur angreifen, die sich auch wehren können. Jemanden Totes zu schmähen ist sinnlos und unwürdig…

Aber: Die Gedanken sind frei und klammheimliche Freude zu spüren passiert in den besten Familien:wink:

Grüße
Jürgen

Hallo,
inwiefern strafbar ?
Sofern die dargestellten Tatsachen stimmen.
NEIN, ICH habe sowas derzeit nicht vor.
Aber nimm doch mal all die Fälle, kann man täglich in irgendwelchen Sendungen sehen, wo z.B. Berater wissentlich und aus Profitgier Familien in den Ruin bringen.
Inwiefern wäre die Reaktion der Geprellten geschmacklos?
„der Fluch der bösen Tat“ oder so ähnlich.

Gruss
Peter

und zudem strafbar.

Warum hast du deine Meinung nicht geäussert, als er noch am
Leben war?

Danke erst mal dafür, dass Du mir jetzt nicht mit Moralin kommst.
Und wenn das so ist, wie Du das darstellst, währe eine entsprechende Anzeige auch fehl am Platz.
Ich habe in meinem Arbeitsleben etliche Unternehmer kennengelernt, die sich auch wie solche benommen haben (und sehr wohl MENSCHEN waren), und die stehen in meiner Achtung ganz weit oben, auch wenn ich damals als Gewerkschafter die natürlich angegriffen habe.
(Dass Figuren wie Sommer und Co da nicht dazu gehören, versteht sich wohl von selbst)

Gruß
Peter

Strafbarkeit nach § 189 StGB
Hallo Peter,

es gibt im Strafgesetzbuch den Tatbestand des § 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener). Diese Vorschrift schützt das Pietätsempfinden der Angehörigen und die über den Tod fortwirkende Menschenwürde.

Im übrigen: Du schreibst darüber, dass er aus „Profitgier“ Familien in den Ruin getrieben habe. Zu solchen Dingen gehören immer zwei. Einer, des es macht und damit sein Geld verdient und der andere, der sich übers Ohr hauen lässt. Das Ganze scheint mir also doch eher nach einer Verärgerung über die eigene Unzulänglichkeit zu klingen.

Viele Grüsse und einen guten Start in die Woche,
Simone

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Asche au mein Haupt
Ist halt schon lange her, dass ich Latein hatte