Nachschlag beim Krankengeld - Urteil BSG

Hallo!

Für einige dürfte das Urteil vielleicht interessant sein.

„Nachschlag beim Krankengeld“
http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNr=…

Ich denke für mich bzw. meine Frau auf jeden Fall.
Deshalb suche ich hier Hilfe von einem Experten.

Meine Frau war in den Jahren 98-99 wegen einer Problemschwangerschaft
ziemlich lange krankgeschrieben und hat auch dementsprechend
Krankengeld bezogen.

Was muß ich denn in welcher Form an die KK schreiben um hier noch
was erreichen zu können?

Vielen Dank

Robert

Hallo Robert,

Grundlage des Urteils ist ja die Tatsache, dass auf Einmalbezüge Krankenkassenbeiträge entrichtet wurden, diese aber nicht bei der Berechnung vom Krankengeld berücksichtigt wurden.
Einmalbezüge stellen in dem Fall allerdings nur Urlaubs- und Weihnachtsgeld dar.

War dies denn der Fall? Wohl gemerkt, in dem Jahr, wo das Krankengeld bezogen wurde.

Okay, falls das so war, kann es Chancen geben. Doch zunächst einmal würde ich Kosten und Nutzen abwägen. Für 20 Euro, die ich bekäme, würde ich keinen Stress anfangen.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

Hallo Robert,

Grundlage des Urteils ist ja die Tatsache, dass auf
Einmalbezüge Krankenkassenbeiträge entrichtet wurden, diese
aber nicht bei der Berechnung vom Krankengeld berücksichtigt
wurden.
Einmalbezüge stellen in dem Fall allerdings nur Urlaubs- und
Weihnachtsgeld dar.
War dies denn der Fall? Wohl gemerkt, in dem Jahr, wo das
Krankengeld bezogen wurde.

Das gilt es jetzt von unsererseite aus zu prüfen.

Okay, falls das so war, kann es Chancen geben. Doch zunächst
einmal würde ich Kosten und Nutzen abwägen. Für 20 Euro, die
ich bekäme, würde ich keinen Stress anfangen.

Naja, meine Frau hat ca. 5 Monate Krankengeld bezogen.
Und ein Schreiben aufsetzen schadet ja nicht.
Hier haperts aber, da ich nicht genau weiß wie und was ich schreiben soll.
Zumal wir uns mit dieser vermaledeiten DAK schon genug rumgeärgert hatten.

Gruß
Marco

Gruß
Robert

Hallo Robert
ich arbeite bei dieser „vermaledeiten“ DAK -
Wo ist das Problem ?
Folgender Text genügt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in der Zeit vom … bis … Krankengeld
von Ihnen erhalten.
Aufgrund der jetzigen Rechtsprechung beantrage ich die
Überprüfung der Krankengeldhöhe und ggf. die Nachzahlung.

Mfg.

Ich denke, das genügt.

Gruss

Günter

1 „Gefällt mir“

Hallo Günter,

Hallo Robert
ich arbeite bei dieser „vermaledeiten“ DAK -

Uuups, Fettnäpfchen!?!

Wo ist das Problem ?

Bin einfach nur zu dumm :smile: !?

Folgender Text genügt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in der Zeit vom … bis … Krankengeld
von Ihnen erhalten.
Aufgrund der jetzigen Rechtsprechung beantrage ich die
Überprüfung der Krankengeldhöhe und ggf. die Nachzahlung.

Super, das isses. Und so einfach.

Ich denke, das genügt.

Schau mer mal.

Gruss
Günter

Danke und Gruß
Robert

Nachtrag wie vorgehen - Urteil BSG
Hallo,

kam heute in NDR.

Im WWW sind Infos zu finden unter www.ndr.de/markt

Dann Krankengeld Urteil

Gruß
Robert