Hallo an Alle!
angenommen ein Autohaus hat die Aufgabe einen Nachschlüssel für ein KFZ anzufertigen.
Nach wenigen Wochen und am Tage der Programmierung würde sich dann herausstellen, dass der Schlüssel mechanisch nicht passt.
Das Autohaus könnte jetzt aber meinen, dass es keinen Fehler gemacht hat, weil der Schlüssel nach der Fahrgestellnummer bestellt wurde und somit die einzig logische Erklärung sein müsste, dass die Schlösser im KFZ getauscht wurden, was man dem Autohaus hätte mitteilen müssen.
Wenn aber dem Besitzer des gebrauchten KFZ nicht bekannt war, dass jemals Schlösser getauscht wurden…
Ob der Vorbesitzer das weiss, ob die Schlösser getauscht wurden ist nicht mehr herauszufinden. (was würde das auch jetzt noch ändern?)
Angenommen das Autohaus hat auch nicht einmal danach gefragt, ob die Möglichkeit bestehen würde, dass die Schlösser je getauscht wurden, sondern einfach aufgrund der Fahrgestellnummer bestellt…?
Wäre der Besitzer jetzt verpflichtet den Nachschlüssel zu bezahlen, weil er irgendetwas versäumt hat mitzuteilen (was ja nicht bekannt war)oder so???
Und die Arbeitszeit zum Programmieren des Schlüssels?
Vielen Dank für Antworten!
MfG
Werner
angenommen ein Autohaus hat die Aufgabe einen Nachschlüssel
für ein KFZ anzufertigen.
Nach wenigen Wochen und am Tage der Programmierung würde sich
dann herausstellen, dass der Schlüssel mechanisch nicht passt.
Das Autohaus könnte jetzt aber meinen, dass es keinen Fehler
gemacht hat, weil der Schlüssel nach der Fahrgestellnummer
bestellt wurde und somit die einzig logische Erklärung sein
müsste, dass die Schlösser im KFZ getauscht wurden, was man
dem Autohaus hätte mitteilen müssen.
MOMENT.
Der Auftrag hätte ja gelautet: Mach mir nen Schlüssel zu diesem Auto (nach). Abgesehen davon, dass ich kaum glaube, dass ein Vorbesitzer alle Schlösser getauscht hat, könnte man da nicht einfach sagen: Ich, Laie, will nen Schlüssel. Du, Experte, hättest alles fragen, kontrollieren oder nachmessen können, aber hast Dich auf Deine Erfahrung verlassen, dies führte aber nicht zum Erfolg --> DEIN Pech.
Somit wage ich zu behaupten, dass der Auftraggeber nicht bezahlen muss.
Oder wie mein Papi immer sagt: Wer was bekommen will, muss auch beweisen, dass er es verdient hat.
Aber die anwesenden RAs mögen diese Laien-Meinung mal beurteilen.
Hallo Carsten,
Danke für deine Hilfe.
Der Auftrag hätte ja gelautet: Mach mir nen Schlüssel zu
diesem Auto (nach).
–> ja genau - die Auftragsbestätigung würde das ja belegen!
Abgesehen davon, dass ich kaum glaube,
dass ein Vorbesitzer alle Schlösser getauscht hat […]
–> sehe ich genau so, aber wo dann der Fehler liegt ist natürlich für den Besitze (als laaie) nicht zu klären.
Somit wage ich zu behaupten, dass der Auftraggeber nicht
bezahlen muss.
–> Ich sehe das genau so, aber wie sieht das die rechtliche Seite tatsächlich - da sind ja oft Kilometer weit entfernte Meinungen.
Gruß
Werner
Tach auch,
also ich denke auch hier gilt der Grundsatz:
Unwissenheit schützt vor Strafe (in dem Fall die Rechnung) nicht!
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich und nicht das Autohaus. Man kann als Autohausbetreiber nicht alle Eventualitäten abfragen, zumal ein getauschtes Schloss ja nicht offensichtlich ist.
Tut mir leid für Dich!
Gruß
Tina
hallo,
Unwissenheit schützt vor Strafe (in dem Fall die Rechnung)
nicht!
Mit der gleichen Begründung (falls das eine wäre) könntest Du auch dem Autohaus die Verantwortung
geben.
Man kann als Autohausbetreiber nicht alle Eventualitäten
abfragen,
Eben doch. Das sind die Spezialisten, die haben damit jeden Tag zu tun, nicht nur im Bereich Schlösser.
zumal ein getauschtes Schloss ja nicht
offensichtlich ist.
Wer sagt denn, dass das Schlos getauscht wurde. Ist ja nur eine Vermutung. Könnte ja auch ein Fehler
sein bei der Konfigurierung. Vielleicht ist der Schlüssel auch falsch programmiert. Oder, oder, oder …
Grüßerle
Richard
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hallo,
Mit der gleichen Begründung (falls das eine wäre) könntest Du
auch dem Autohaus die Verantwortung
geben.
Wieso? Wenn das AH nicht auf einen Tausch der Schlösser hingewiesen wurde, kann es doch wohl davon ausgehen, daß es diese anhand der Fahrzeugnummer bestellen kann. Das ist ein üblicher Vorgang. Normalerweise traut man dem Besitzer ja doch zu, daß es weiß ob das Schloß bereits ausgetauscht wurde, dies gehört für mich zu den Pflichten des Auftraggebers.
Eben doch. Das sind die Spezialisten, die haben damit jeden
Tag zu tun, nicht nur im Bereich Schlösser.
Wenn Du jede Eventualität abfragen müsstest, hättest Du kaum noch Zeit für die eigentlichen Arbeiten! Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung sollte man wohl doch auch noch haben!
Wer sagt denn, dass das Schlos getauscht wurde.
Der Fragesteller geht davon aus.
Ist ja nur
eine Vermutung. Könnte ja auch ein Fehler
sein bei der Konfigurierung. Vielleicht ist der Schlüssel auch
falsch programmiert. Oder, oder, oder …
Falsch programmiert wenn der Schlüssel m e c h a n i s c h nicht paßt?
Man kann die Verantwortung nicht immer auf andere abwälzen.
Gruß
Tina
Grüßerle
Richard
Der Auftrag hätte ja gelautet: Mach mir nen Schlüssel zu
diesem Auto (nach). Abgesehen davon, dass ich kaum glaube,
dass ein Vorbesitzer alle Schlösser getauscht hat,
Genau, es ist ja soooo praktisch mit zwei Schlüsseln für ein Auto rumzulaufen. Und wenn jetzt das Kofferraumschloß auch noch kaputt ist, braucht man dann drei Schlüssel für ein Auto? Und ich dachte immer wir Frauen wären unpraktisch veranlagt!
Gruß
Tina
Moin, Werner,
angenommen ein Autohaus hat die Aufgabe einen Nachschlüssel
für ein KFZ anzufertigen.
die Betonung liegt auf „für ein Kfz“ - nicht für eine Fahrgestellnummer. Was kann der Kunde dafür, dass ein Mitarbeiter der Werkstatt nicht nachdenkt?
Gruß Ralf
MOMENT.
Der Auftrag hätte ja gelautet: Mach mir nen Schlüssel zu
diesem Auto (nach).
Aber genau das hat ja das Autohaus gemacht. Sie haben einen Schlüssel zu diesem Auto bestellt, aber eben nicht zu diesem Schloß. Ich bin auch nur Laie, aber für mich liegt hier ein Verschulden des Auftraggebers vor. Wenn ich dem AH meinen KFZ-Schein übergebe damit es sich die Fahrzeugnummer rausschreiben kann, die es für die Nachbestellung des Schlüssels benötigt, dann gehe ich als Auftraggeber und als Auftragnehmer davon aus, daß die Schlösser also noch die ersten sind. Also bestelle ich genau für dieses Schloß auch die Schlüssel nach. Was kann das AH dafür, wenn die Schlösser schon mal getauscht wurden. Ich gehe hier auch davon aus, daß alle Schlösser getauscht wurden, da ja sonst der Schlüssel auch nicht mehr für alle Schlösser gepaßt hätte.
Gruß
Tina
hallo,
Wieso? Wenn das AH nicht auf einen Tausch der Schlösser
hingewiesen wurde, kann es doch wohl davon ausgehen, daß es
diese anhand der Fahrzeugnummer bestellen kann.
Schreibst Du unten nicht von Verantwortung und so. Die hat also nur der Auftraggeber, der in der Regel
nur seeehr selten einen Schlüssel bestellt. Für das Autohaus ist das tagtägliche Praxis, die Probleme,
dass man eben nicht immer nach Fahrzeugnummer bestellen kann, kennen die Jungs und Mädels dort
nur zu gut.
Wenn Du jede Eventualität abfragen müsstest, hättest Du kaum
noch Zeit für die eigentlichen Arbeiten!
Also ich mach das. Wenn ich das nicht täte, dann käme ich wirklich nicht zum Arbeiten, weil ich dann
(fast) nur Reklamationen auf dem Tisch hätte.
Ein gewisses Maß an
Eigenverantwortung sollte man wohl doch auch noch haben!
Aber das ist in dem Falle weit überschritten. Hier hat es sich die Werkstatt ganz einfach gemacht.
Wer sagt denn, dass das Schlos getauscht wurde.
Der Fragesteller geht davon aus.
ja, aber er weiß es auch nicht.
Falsch programmiert wenn der Schlüssel m e c h a n i s c h
nicht paßt?
Auch das wird p r o g r a m m i e r t. Aber das ist ein anderes Thema. Es gibt eben noch viele andere
Möglichkeiten, warum der Schlüssel nach der Nummer im Schein nicht passen muss.
Man kann die Verantwortung nicht immer auf andere abwälzen.
Eben. In dem Fall tut es die Werktstatt auf den Kunden.
Grüßerle
Richard
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Hallo Richard,
ich bin da einfach anderer Meinung. In dem Moment in dem ich meine Fahrzeugpapiere übergebe bin ich auch dafür verantwortlich, daß alles übereinstimmt. Vielleicht irre ich mich da, aber ein eindeutiges Verschulden des AH kann ich, für mich, nicht erkennen. Wenn Du so umsichtig ist, ist das schön, aber aus Erfahrung kann ich Dir sagen, daß das die Ausnahme ist.
Gruß
Tina
Hallo,
inzwischen habe ich mich auch mal umgehört und umgefragt, weils gar so interessant ist 
Dabei tauchten etliche Fragen auf…wie zB.:
Warum hat die Werkstatt nicht nachgafragt, ob es die Originalschlösser sind? Es ist schliesslich nicht das erste Mal, dass sie Schlüssel nachmachen und es wird auch nicht das erste Mal gewesen sein, dass ein Wagen mit einem zweiten Schlössersatz vorfährt.
Die Angaben für den Schlüssel wurden einer Datenbank entnommen…wessen Datenbank? verm. der des Herstellers?..
Wenn die Schliessanlage (dann muß ja auch das Zündschloss getauscht worden sein) also schonmal getauscht wurde (kann man das so einfach selber machen eher nicht oder?) müßte/sollte das, wenn es durch eine Werkstatt gemacht wurde irgendwo vermerkt worden sein (Datenbank, Schein…) am sinnvollsten wäre natürlich in der Datenbank des Herstellers…
Der Schlüssel wird nicht zum Schloß nachgemacht, sondern zum bereits vorhandenen Schlüssel, das heißt das AH hätte sich den wenn auch vermeintlichen Originalschlüssel zeigen lassen müssen und dementsprechend hätten sie ein Muster gehabt…
Hat sich die Werkstatt überhaupt in irgendeiner Form abgesichert, ob der Auftraggeber berechtigt ist das Nachmachen eines Schlüssels in Auftrag zu geben?(es sollte ja ein Schlüssel nachgemacht werden (Vorlage)
Soweit die Meinungen…
Fazit: Keiner der von mir Befragten würde freiwillig diesen verkorksten Schlüssel bezahlen.
Gruß
Maja
Der Schlüssel wird nicht zum Schloß nachgemacht, sondern zum
bereits vorhandenen Schlüssel, das heißt das AH hätte sich den
wenn auch vermeintlichen Originalschlüssel zeigen lassen
müssen und dementsprechend hätten sie ein Muster gehabt…
Bei den neueren Schlüsseln ist das leider nicht mehr so, die werden anhand der Fahrzeugnummer nachgemacht und bestellt. Dies weiß ich aus eigener Erfahrung, da ich bei einem Schlüsseldienst im Kaufhaus meinen Autoschlüssel nachmachen lassen wollte und mir mitgeteilt wurde, daß diese Art von Schlüsseln nicht nachgemacht werden dürfe. (Ich wollte nur einen Ersatzschlüssel, den ich bei der Oma hinterlegen wollte, ohne Funkfernbedienung)
Hat sich die Werkstatt überhaupt in irgendeiner Form
abgesichert, ob der Auftraggeber berechtigt ist das Nachmachen
eines Schlüssels in Auftrag zu geben?(
Ich denke, daß ist durch die Vorlage des Fahrzeugscheins geschehen, aber ein interessanter Ansatz!
Soweit die Meinungen…
Gruß
Tina
ich bin da einfach anderer Meinung. In dem Moment in dem ich
meine Fahrzeugpapiere übergebe bin ich auch dafür
verantwortlich, daß alles übereinstimmt. Vielleicht irre ich
mich da, aber ein eindeutiges Verschulden des AH kann ich, für
mich, nicht erkennen.
Wer redet denn von eindeutigem Verschulden?
Wenn das AH Geld haben will, dann muss es die geschuldete Leistung erbringen.
Dies ist nicht der Fall.
Jetzt müsste m.E. das AH beweisen, dass es die Leistung nicht erbringen konnte aus einem Grund, den der Auftraggeber zu verantworten hat. Kann es das?
[klingt jetzt so, als würde ich mich da juristisch auskennen, tue ich aber nicht. Also bitte genießt diese Aussage mit Vorsicht!]
Nach wie vor glaube ich aber, dass es schlichtweg der falsche Schlüssel ist.
Du kennst die Kosten eines Austauschs aller Schließzylinder?
Es ist bei einem defekten Schließzylinder üblich, nur den einen zu tauschen. Entweder mit originaler Schließung, oder halt mit einem anderen Schlüssel.
Alle SZ zu tauschen würde man nur machen, wenn ein Schlüssel verloren geht. Auch möglich. Aber immer noch weitaus wahrscheinlicher ist ein Zahlendreher bei der FIN Übermittlung oder eine Vertauschung von Schlüsseln.
Um das zu beweisen, sollte der AG in einem anderen AH einen Nachschklüssel bestellen. Dabei sollte er auf die Problematik hinweisen und den Originalschlüssel bereitstellen. Ein hochauflösendes Foto könnte schon helfen, zu erkennen, ob der bestehende Schlüssel mit einem zu lieferndem übereinstimmen würde. Wenn auch der Hersteller bei diesem Vergleich gewissen Aufwand hätte und mitpsielen müsste.
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OT: Nachschlüssel f KFZ
(Ich wollte nur
einen Ersatzschlüssel, den ich bei der Oma hinterlegen wollte,
ohne Funkfernbedienung)
Mit dem hättest Du aber wohl nicht fahren können (Wegfahrsperre!).
Mit dem hättest Du aber wohl nicht fahren können
(Wegfahrsperre!).
Richtig, wollte nur mitteilen, daß nicht anhand des Schlüssels ein Nachschlüssel gemacht werden kann.
Gruß
Tina
OT: Schlüsseldienst
Hallo Namensvetterin,
Dies weiß ich aus eigener Erfahrung, da ich bei einem
Schlüsseldienst im Kaufhaus meinen Autoschlüssel nachmachen
lassen wollte und mir mitgeteilt wurde, daß diese Art von
Schlüsseln nicht nachgemacht werden dürfe.
Da warst du dann anscheinend beim falschen Schlüsseldienst. 
Mir hat mein mir Angetrauter mal bei einem Feld-Wald-Wiesen-Schlüsseldienst meinen PKW-Schlüssel kopieren lassen. Ging ohne Probleme nur unter Vorlage des PKW-Schlüssels. Dabei wurde der alte, schon recht rundgeschliffene Schlüssel dank der Datenbank des Schlüsseldiensts so scharfkantig und gut wie ein neuer Schlüssel.
Selbst die Wegfahrsperre wurde problemlos kopiert. Technisch ist das also sehr wohl möglich.
Grüße von
Tinchen