Nachschulung?

Hallo, ein Bekannter ist gestern auf der Autobahn ein wenig ins rutschen gekommen, und hat dabei sein Auto vor (in) einer Leitplanke geparkt.
Ein geringer Sachschaden, sonst nix…
Die Polizei die den Unfall aufgenommen hat sagte zu ihm: Er bekommt dafür 3 Punkte, und ca. 150.- DM Strafe.
Jetzt hat er aber erst seit ca 3 Monaten seinen Lappen.(wieder)
Wie sieht es dann aus mit einer Nachschulung? Muß er dann schon hin?

Für einen schnellen Rat würde euch meine Dankbarkeit bis ans Ende verfolgen.

Gruß Sascha

Zu wenig Angaben…
Hallo Sascha,

dafür fehlen wichtige Angaben:

Seit wann den FS ??

Noch Probezeit ??

dennis

Hallo Sascha,

dafür fehlen wichtige Angaben:

Seit wann den FS ??

Seit ca 3Monaten hat er den wieder.
Davor ca. 8 Jahre keinen gehabt

Noch Probezeit ??

Ja, weil er den ja ganz neu machen mußte.

dennis

Hallo Sascha,

So wie Du schilderst, mit 3 Punkten und DM 150 ist er dabei. Ich müßte noch den Verstoß wissen nach Paragraph soundso , dann kann Ich in einer Liste nachschauen… und dann hasdt Du es definitiv.

dennis

Hallo Sascha,

So wie Du schilderst, mit 3 Punkten und DM 150 ist er dabei.
Ich müßte noch den Verstoß wissen nach Paragraph soundso ,
dann kann Ich in einer Liste nachschauen… und dann hasdt Du
es definitiv.

Der Verstoß war nur, das er wegen Glatteis ins rutschen kam, und gegen eine Leitplanke gefahren ist. Mehr weiß ich auch nicht.

Sascha

Tach auch,
so wie du es schilderst liegt hier ein Verstoß nach § 3 StVO (Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit) vor.

Das ist ein sog. A-Verstoß wovon schon einer ausreicht, dass dein Bekannter zur Nachschulung muss.

Die „Einladung“ kann jedoch noch eine Zeit lang auf sich warten lassen, so dass schon mal dafür gespart werden kann :wink:

Gruß
HaWeThie

Tach auch,
so wie du es schilderst liegt hier ein Verstoß nach § 3 StVO
(Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit) vor.

Das ist ein sog. A-Verstoß wovon schon einer ausreicht, dass
dein Bekannter zur Nachschulung muss.

Die „Einladung“ kann jedoch noch eine Zeit lang auf sich
warten lassen, so dass schon mal dafür gespart werden kann :wink:

Die Geschwindigkeit (auf der Autobahn bei Schnee ca. 60kmh war glaube ich schon angepasst)

Die Geschwindigkeit (auf der Autobahn bei Schnee ca. 60kmh war glaube ich schon angepasst)

Anscheinend nicht, sonst wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
(60 km/h bei Schnee ist sehr schnell, es kann schnell zu schnell sein)

Wenn Ihr der Ansicht seid, dass angepasst gefahren wurde:
Einspruch gegen den Bescheid einlegen und sehen, was das Gericht dazu sagt.

MfG
HaWeTHie