Nachsendeanträge und private Postdienste

Hallo allerseits,

Bekannte von uns sind ins Ausland gezogen und haben der Form halber (für das nächste halbe Jahr) bei der Deutschen Post AG einen Nachsendeantrag an unsere Adresse aufgegeben (Eheleute Mustermann c/o Unsere Adresse).

Jetzt kommt mit einer Verspätung von über zwei Monaten eine Arztrechnung mitsamt der ersten Mahnung (zwei Briefumschläge, aber beide am gleichen Tag abgestempelt). Aus dem Stempel ist ersichtlich, dass es sich um einen privaten Postservice handelt.

  1. Gibt es irgendeine Institution / Firma / etc. bei der ich einen „allgemeingültigen“ Nachsendeantrag stellen kann ? Wie kann ich sonst sicherstellen, dass alle Post an die richtige Nachsendeadresse geht ?

  2. Unsere Bekannten sagen, sie hätten in der Praxis angerufen und die neue Adresse telefonisch durchgegeben - sie wissen natürlich nicht, wem. Der Nachmieter in ihrer alten Wohnung hat die Briefe wahrscheinlich einfach weggeworfen. Haben sie irgendeine Chance zumindest darauf, dass die Mahngebühren erlassen werden ? [ich weiss, einfach mit dem Arzt reden. Aber davon ab: gibt es irgendwelche Präzedenzfälle ?]

  3. offtopic: ich dachte, die privaten Postdienste dürften z.Zt. nur das weiterbefördern, bei dem sie eine Zustellung noch am gleichen Tag gewährleisten können. Stempel: 07.03.2003, Eingang heute. ???

Danke & Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

Jetzt kommt mit einer Verspätung von über zwei Monaten eine
Arztrechnung mitsamt der ersten Mahnung (zwei Briefumschläge,
aber beide am gleichen Tag abgestempelt).

Haben sie
irgendeine Chance zumindest darauf, dass die Mahngebühren
erlassen werden ? [ich weiss, einfach mit dem Arzt reden. Aber
davon ab: gibt es irgendwelche Präzedenzfälle ?]

Wenn es die erste Mahnung ist, ist es ja nicht wild. Die Mahngebühren müssen sie erst zahlen, wenn sie sich in Verzug befinden, und das sind sie bei der ersten Mahnung noch nicht.

Gruß Oskar

Neues Schuldrecht
Hallo Oskar,

nach dem neuen Schuldrecht gerät man auch ohne Mahnung in Vollzug. Dazu muss ein gewisser Zeitraum zwischen Rechnungsversand und „Nichtzahlung“ vergangen sein.
(Ich meine, 28 Tage, will mich da aber nicht festlegen - muss ich erst selbst nachschauen)

Gruß
HaWeThie

Hallo HaWeThie,

nach dem neuen Schuldrecht gerät man auch ohne Mahnung in
Vollzug.

Vollzug? Verzug! Tztztz, immer diese Beamten mit ihrem Vollzug :wink:)

Dazu muss ein gewisser Zeitraum zwischen
Rechnungsversand und „Nichtzahlung“ vergangen sein.
(Ich meine, 28 Tage, will mich da aber nicht festlegen - muss
ich erst selbst nachschauen)

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut:
30 Tage. Gilt uneingeschränkt nur für Unternehmer. Ein Verbraucher kommt gem. § 286 III BGB nur dann automatisch in Verzug, wenn er auf diese Rechtsfolge in der Rechnung hingewiesen worden ist.

Insoweit hast Du Recht, kommt darauf an, was in der Rechnung steht.

Gruß Oskar

Hallo nochmal

Vollzug? Verzug! Tztztz, immer diese Beamten mit ihrem Vollzug
:wink:)

Sind wir nicht alle irgendwie im Vollzug??? :wink:)

Gruß
HaWeThie