Nachsitzen!?

Hallo,
mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde (in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. „nacharbeiten“ oder „länger bleiben“ oder wie auch immer (ich hasse diese Spitzfindigkeiten, aber „nachsitzen“ ist ja nicht mehr erlaubt). Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes, folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt herausfiel, der muss nun nachsitzen. Mein Sohn hat gesagt, dass das Blatt, was bei ihm herausfiel, kein Blatt war, was in dem Hefter hätte abgeheftet sein müssen. Ich frage mich nun, ob das wirklich rechtmäßig ist, dass er dafür eine Stunde länger bleiben muss. Ich bin nicht generell gegen nachsitzen, wenn einer es verdient hat (z.B. massiv den Unterricht stört oder sowas), aber diese Maßnahme finde ich übertrieben. Ich kenne diese Lehrerin von einem Elternsprechtag und sie war die einzige von den Lehrern, die mir absolut unsympathisch war. Und ich weiß auch, dass die meisten Eltern und Schüler sie nicht leiden können. Ich bin also nicht die einzige, die nichts von ihr hält. Meine Frage: ist dieses nachsitzen berechtigt, und kann oder sollte ich etwas dagegen unternehmen?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde
(in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. „nacharbeiten“ oder „länger
bleiben“ oder wie auch immer (ich hasse diese
Spitzfindigkeiten, aber „nachsitzen“ ist ja nicht mehr
erlaubt). Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes,
folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige
Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt
herausfiel, der muss nun nachsitzen.

klare Vorgabe

Mein Sohn hat gesagt,
dass das Blatt, was bei ihm herausfiel, kein Blatt war, was in
dem Hefter hätte abgeheftet sein müssen.

loses Blatt ist loses Blatt
Laut Aussage 1 war nicht die Rede von losen Blättern, die in den Ordner müssen im Vergleich zu losen Blättern, die nicht in den Ordner müssen

Ich frage mich nun,
ob das wirklich rechtmäßig ist, dass er dafür eine Stunde
länger bleiben muss. Ich bin nicht generell gegen nachsitzen,
wenn einer es verdient hat (z.B. massiv den Unterricht stört
oder sowas), aber diese Maßnahme finde ich übertrieben.

Du schon, die Lehrerin offenbar nicht.
Noch einmal: die Begründung für die Strafe war vorher bekannt.
Fehlverhalten zieht Strafe nach sich.

Ich
kenne diese Lehrerin von einem Elternsprechtag und sie war die
einzige von den Lehrern, die mir absolut unsympathisch war.
Und ich weiß auch, dass die meisten Eltern und Schüler sie
nicht leiden können. Ich bin also nicht die einzige, die
nichts von ihr hält.

ein Grund mehr, sachlich zu bleiben.
Sympathie oder Unsympathie taugen als Urteil über ein Strafmaß wenig

Meine Frage: ist dieses nachsitzen
berechtigt, und kann oder sollte ich etwas dagegen
unternehmen?

gerechte oder ungerechte Strafen wird Dein Sohn in diesem Leben noch genug kassieren.
Aber in diesem Fall mit klarer Ansage zu losen Blättern - nicht zu deren Inhalt! - hat er die Strafe meiner Meinung nach zu Recht kassiert.

Frag Dich außerdem nach der Verhältnismäßigkeit.
Ist eine Stunde mehr Schule wegen Nachlässigkeit wirklich das wert?

viele grüße
Geli

Hi,

wenn die Entscheidung dir unklar ist, dann such doch das Gespräch mit der Lehrerin.

Ich denken dabei ist es dann wichtig freundlich und interessiert aufzutreten. Schlecht wäre ein Gespräch , in das du voller Wut und Vorurteile gehst.

LG

Chris

Hallo!

mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde
(in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. „nacharbeiten“ oder „länger
bleiben“ oder wie auch immer (ich hasse diese
Spitzfindigkeiten, aber „nachsitzen“ ist ja nicht mehr
erlaubt).

Seit wann?

Laut §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg darf der Fachlehrer bis zu 2 Schulstunden Arrest verhängen. Härtere Strafmaße bedürfen eines Beschlusses der Klassenkonferenz.

(ich weiß jedoch nicht, aus welchem Bundesland Ihr seid)

Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes,
folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige
Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt
herausfiel, der muss nun nachsitzen.

Ich kenne weder Dich, noch Deinen Sohn, noch die betreffende Lehrerin. Ich frage mich nur: Ist das plausibel? Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass es Dein Sohn mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hat. (In amerikanischen Gerichtsfilmen heißt es immer so schön: „Die reine Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit.“)

Sollte es sich als korrekt herausstellen, finde ich die Strafe ebenfalls unverhältnismäßig. Disziplinarmaßnahmen sollte es nur für Disziplinlosigkeit geben. Die übliche Schlampigkeit fällt für mich nicht darunter. Da gibt es passendere Sanktionen (z. B. Heftführungsnoten)

Michael

Frag Dich außerdem nach der Verhältnismäßigkeit.
Ist eine Stunde mehr Schule wegen Nachlässigkeit wirklich das
wert?

Frage Du DICH mal nach der Verhältnismäßigkeit. Ist eine Stunde nachsitzen wegen so einer irrelevanten Lächerlichkeit die den Lehrer garnichts angeht, das wert?

Hi Geli

das von Dir gesagte kann ich nicht nachvollziehen, bitte hilf mir

mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde
(in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. „nacharbeiten“ oder „länger
bleiben“ oder wie auch immer (ich hasse diese
Spitzfindigkeiten, aber „nachsitzen“ ist ja nicht mehr
erlaubt). Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes,
folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige
Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt
herausfiel, der muss nun nachsitzen.

klare Vorgabe

ich kann hier keine klare Vorgabe erkennen. Klare Vorgabe hiesse für mich: Die Lehrerin hat im Vorfeld bekannt gegeben, das alle Blätter im Ordner immer eingeheftet sein müssen um entsprechender Prüfung standzuhalten. Das kann ich in dem geschriebenen weder finden, noch vermuten.

Mein Sohn hat gesagt,
dass das Blatt, was bei ihm herausfiel, kein Blatt war, was in
dem Hefter hätte abgeheftet sein müssen.

loses Blatt ist loses Blatt

Und? Gibt es generelle Regeln, welche lose Blätter im Schulbetrieb verbieten?

Laut Aussage 1 war nicht die Rede von losen Blättern, die in
den Ordner müssen im Vergleich zu losen Blättern, die nicht in
den Ordner müssen

Stimmt. es gab bislang gar keine Rede zum Verhalten der Blätter. Nur eine Beschreibung des Tests

Ich bin nicht generell gegen nachsitzen,
wenn einer es verdient hat (z.B. massiv den Unterricht stört
oder sowas), aber diese Maßnahme finde ich übertrieben.

Du schon, die Lehrerin offenbar nicht.
Noch einmal: die Begründung für die Strafe war vorher bekannt.

Woher nimmst Du dieses Wissen?

Fehlverhalten zieht Strafe nach sich.

Prinzipiell ok. Ich fände allerdings Konsequenz das schönere Wort, Keine Ahnung ob Strafe zeitgemäß ist.

Meine Frage: ist dieses nachsitzen
berechtigt, und kann oder sollte ich etwas dagegen
unternehmen?

ungerechte Strafen wird Dein Sohn in diesem
Leben noch genug kassieren.

aber nicht akzeptieren müssen

Aber in diesem Fall mit klarer Ansage zu losen Blättern -
nicht zu deren Inhalt! - hat er die Strafe meiner Meinung nach
zu Recht kassiert.

Meiner Meinung nach lässt sich das mit den vorliegenden Infos nicht sagen.

Danke für die Quelle deiner Zusatzinfos
Gruß

zaph

Hi Nelly,

Du stellst meiner Meinung nach die falsche Frage.
Relevant wäre meiner Meinung nach folgendes: Hat die Lehrerin im Vorfeld bekannt gegeben, das bei entsprechendem „Fehlverhalten“ eine Stunde Nachsitz droht? Dann war sie nur konsequent.

Wenn nicht ist das für mich sehr willkürlich und ich würde mir von der Dame das mal erklären lassen.

Gruß

zaph

Hallo,

Nelly!

ich find das so was von verquer und verfehlt!
Wenn da ein Blatt aus einem Ordner fällt,
(Rilke: die Blätter fallen, fallen wie von weit …)
was soll da durch Nachsitzen verbessert werden?
Wenn ein Blatt nicht angelegt ist - ok! wird in Nacharbeit geschrieben und eingeheftet und vorgezeigt, alles klar!
Aber wem wird denn in diesem Fall GEHOLFEN? Es geht rein um eine STRAFmaßnahme, und zwar für eine lächerliche Kleinigkeit: ein korrekt vorbereitetes Blatt wurde nicht eingeheftet. Eine passende Note für Heftführung o. Ä. wäre angemessen und für alle Beteiligten verständlich.
Was ich aber bei solchen Fragen immer nicht verstehe: Warum sucht man nicht das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft? Wozu sind denn die ausgewiesenen Sprechstunden gut, wenn nicht zur Besprechung von Problemen?
Schöne Grüße!
Hannes

Hallo,

Laut §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg darf der
Fachlehrer bis zu 2 Schulstunden Arrest verhängen.

So ein Quatsch. Arrest gibt es selbst in den hinterwäldlerischsten
Bundesländern nicht mehr. Nachsitzen ist etwas anderes. Ich habe mir
das Geschreibsel gerade mal angeschaut. Dort liest man gleich in
Absatz zwo des §90: Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Es bedarf keiner besonderen Phantasie, um festzustellen, dass eben
dieser Grundsatz hier eklatant missachtet wurde.

Ich kenne weder Dich, noch Deinen Sohn, noch die betreffende
Lehrerin. Ich frage mich nur: Ist das plausibel?

Leider ist es das. Lehrer verhalten sich häufig so, als herrschten
sie absoluter als Karl der Große.

Täglich werden Schüler angebrüllt, bloßgestellt, geschlagen, in den
Pausen bestohlen, misshandelt, erniedrigt, beleidigt und ihrer
Freiheit beraubt.

Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass
es Dein Sohn mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hat.

Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass es der Sohn
mit einer sadistischen Meckertante zu tun hat und nun nicht weiß, wie
er sich zur Wehr setzen soll.

Gruß

Fritze

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Hallol

Mich würde hier auch interessieren, ob die Lehrerin das davor schon angekündigt hat , vielleicht sogar schon mal am Anfang des Schuljahres, das sie solche Stichproben durchführen wird? Dann wäre diese Reaktion einfach nur konsequent und dein Sohn muss damit leben.
War dein Sohn der Einzige der „länger bleiben“ musste?

Die Strafe an sich ist etwas übertrieben, da stimme ich dir zu. Aber andererseits wird dein Sohn jetzt gelernt haben, besser auf seine Arbeitsunterlagen aufzupassen (ich möchte nicht behaupten das er davor schlecht damit umgegangen ist) und ihm wird so etwas sein ganzes Schulleben nicht mehr passieren.

Gruß
Manulla

PS: Ich musste in der Realschule mal 4 (!!!) Stunden „nachsitzen“ weil ich 2 Minuten nach dem Klingeln außerhalb des Klassenzimmers war.

Hallo!

Laut §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg darf der
Fachlehrer bis zu 2 Schulstunden Arrest verhängen.

So ein Quatsch. Arrest gibt es selbst in den
hinterwäldlerischsten
Bundesländern nicht mehr. Nachsitzen ist etwas anderes.

Worin genau besteht der Unterschied? Ich habe gerade nachgelesen und war ziemlich überrascht, dass in der aktuellen Fassung des Schulgesetzes der Begriff „Nachsitzen“ verwendet wird. Ich meinte, dass es im Beamtendeutsch „Arrest“ heißt. Zumindest gibt es im Dienstverkehr der Schulen sehr wohl noch den Begriff „Arrest“. So wird das z. B. bei uns ins Tagebuch eingetragen. (Gemeint ist damit natürlich nicht, dass ein Schüler in eine Zelle eingesperrt wird, sondern dass er „nachsitzen“ muss).

Außerdem würde mich interessieren, was Du mit „hinterwäldlerische“ Bundesländer meinst.

Ich habe mir das Geschreibsel gerade mal angeschaut.
Dort liest man gleich: in
Absatz zwo des §90: Bei allen Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen
ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Es bedarf keiner besonderen Phantasie, um festzustellen, dass
eben dieser Grundsatz hier eklatant missachtet wurde.

… was ich für den Fall - dass alles wie beschrieben abgelaufen ist - auch schon eingeräumt habe.

Ich kenne weder Dich, noch Deinen Sohn, noch die betreffende
Lehrerin. Ich frage mich nur: Ist das plausibel?

Leider ist es das. Lehrer verhalten sich häufig so, als
herrschten sie absoluter als Karl der Große.

Was genau meinst Du mit dem Wort „häufig“? Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass sich kein einziger meiner 60 Kollegen so verhalten würde, wie es hier beschrieben wurde. (Und das, obwohl ich in einem „hintlerwäldlerischen“ Bundesland unterrichte.)

Täglich werden Schüler angebrüllt, bloßgestellt, geschlagen,
in den Pausen bestohlen, misshandelt, erniedrigt, beleidigt und ihrer
Freiheit beraubt.

Von Lehrern? (Ich bestreite ja nicht, dass es auch schwarze Schafe unter uns Lehrern gibt, aber bei Dir klingt es so, als sei es der Regelfall).

Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass
es Dein Sohn mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hat.

Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass es der
Sohn mit einer sadistischen Meckertante zu tun hat und nun nicht
weiß, wie er sich zur Wehr setzen soll.

Wenn Du mein Posting gelesen hast, dürfte Dir aufgefallen sein, dass ich das nicht ausgeschlossen habe. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es auch eine andere Erklärung (wie ich meine: eine wahrscheinlichere Erklärung) für den Vorfall gibt.

Michael

Für alle, die es interessiert…
Also, ich hab noch an dem Vormittag in der Schule angerufen und mit der Lehrerin gesprochen. Sie hat gesagt, dass es sich um ein Arbeitsblatt gehandelt habe, das ins Heft oder Ordner hätte eingeklebt oder geheftet werden müssen. Sie habe die Kinder bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Sachen immer eingeheftet oder eingeklebt werden müssen. Und da das anscheinend immer noch nicht alle machen, müssten sie das jetzt eben „unter Aufsicht“ nachholen. Sie meinte, es wäre ja sonst vergeblich, Arbeitsblätter auszuteilen, wenn dies anschließend irgendwo lose herumfliegen. Ich hab das dann auch so akzeptiert.

Zum Nachsitzen wollte ich noch anmerken: Die Klassenlehrerin meines Sohnes hat uns selbst sowohl beim Elternabend als auch beim Elternstammtisch gesagt, dass „Nachsitzen“ nicht mehr erlaubt ist, sondern nur „Nacharbeiten“. Wo das steht, weiß ich nicht. Wir wohnen in NRW. Jedenfalls ist das für mich Wortklauberei, weil es ja im Endeffekt das gleiche ist.

Grüßli
Nelly

Zum Nachsitzen wollte ich noch anmerken: Die Klassenlehrerin
meines Sohnes hat uns selbst sowohl beim Elternabend als auch
beim Elternstammtisch gesagt, dass „Nachsitzen“ nicht mehr
erlaubt ist, sondern nur „Nacharbeiten“. Wo das steht, weiß
ich nicht. Wir wohnen in NRW. Jedenfalls ist das für mich
Wortklauberei, weil es ja im Endeffekt das gleiche ist.

Grüßli
Nelly

Hallo Nelly,

das ist schon ein Unterschied. Nachsitzen wurde (wird?) exzessiv als Strafe eingesetzt, das kenne ich noch aus eigenen Schulzeiten obwohl es da offiziell auch schon abgeschafft war… naja.
Das selbe sind Strafaufgaben wie 200 mal schreiben „Ich mache jetzt immer meine Physik Hausaufgaben“ (sowas durfte ich mal machen. Hat aber auch nicht geholfen, habe mich nur nicht mehr erwischen lassen und auch ohne HA ne 2 bekommen, sigh, sehr sinnvolle Methode also).

Sprich, du passt mir nicht in den Kram, ab Nachsitzen!

Das geht jetzt nicht mehr. Nacharbeiten sollte (!) dem entsprechen was es aussagt, sprich, wurde durch Stören, Faulheit oder unordentlichkeit Stoff verpasst, verschlampt oder Aufgaben nicht ausgeführt darf der Lehrer (oder die Lehrerin) Nacharbeiten verordnen, in denen die nicht ausgeführte Aufgabe bzw. der verpasste Stoff nachgeholt wird.

Statt Nachsitzen bei Prügelleien und ähnliches gibt es heute auch Sozialarbeit (Schulhof entmüllen u.ä.).
Das ist vor allem wirklich eine Wortklauberei, denn wenn Eltern „nachsitzen“ hören, denken sie daran dass ihre unschuldigen Kinder wegen bösen bösen Lehrern nutzlos rumsitzen (wie man es so schön in amerikanischen Filmen sieht).

Nacharbeiten hört sich doch viel besser und ergiebiger an.
Auf jeden Fall ist es ergiebiger als 200 mal ein und den selben Satz schreiben.

lg
Kate

Hallo,

Also, ich hab noch an dem Vormittag in der Schule angerufen
und mit der Lehrerin gesprochen. Sie hat gesagt, dass es sich
um ein Arbeitsblatt gehandelt habe, das ins Heft oder Ordner
hätte eingeklebt oder geheftet werden müssen.

Die Lehrer sollten sich mal abgewöhnen, kistenweise lose Blätter an
Kinder zu verteilen. Wozu kauft man denn die teuren Schulbücher? In
meinen Augen nimmt diese Zettelwirtschaft in den letzten Jahren
wirklich überhand.

Wenn das Papier so enorm wichtig ist, dann hätte sie es ja fertig
gelocht verteilen können und darauf pochen, dass es alle gleich
wegheften.

Ich möchte auch nicht wissen, was bei der verehrten Lehrerin alles
aus ihren Ordnern flattert, wenn ich mal kräftig dran schüttel. Ich
halte die verhängte Strafe nach wie vor für völlig unangemessen für
einen nicht eingehefteten Zettel. Was steht denn dann
auf „Bruchstrich nicht mit dem Lineal gezogen“? Zwei Wochen Karzer?

Gruß

Fritze

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