Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage zu Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen:
Wenn man als Studentin auf 800 Euro Basis in einem Datenverfassungsunternehmen arbeitet, und der Chef Nacht- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge von 25% zugesteht, ist er dann gesetzlich dazu verpflichtet, für eine Nachtschicht, die auf einen Sonntag fällt, 50 % auszuzahlen oder ist es ihm erlaubt, nur einmal 25% Zuschlag anzurechnen?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe!!
LG,
Nicole
