Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage zu Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen:
Wenn man als Studentin auf 800 Euro Basis in einem Datenverfassungsunternehmen arbeitet, und der Chef Nacht- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge von 25% zugesteht, ist er dann gesetzlich dazu verpflichtet, für eine Nachtschicht, die auf einen Sonntag fällt, 50 % auszuzahlen oder ist es ihm erlaubt, nur einmal 25% Zuschlag anzurechnen?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe!!

LG,
Nicole

Hallo,

da es keine gesetzliche Verpflichtung für Sonntagszuschläge gibt, gibt es auch keine gesetzlich vorgeschriebene Kumulation von Zuschlägen.

Es kann aber in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusagen oder dem Arbeitsvertrag dazu andere - günstigere - Regeln geben.

VG
EK

Achso. Naja, schade :smile:

Vielen Dank für die Antwort !!!

LG!