Hallo!
Man stelle sich vor, jemand hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Diese
verteilen sich auf 6 Tage die Woche. Dabei arbeit er teilweise auch
nachts bzw. an Feiertagen. Dafür erhält er einen monatlichn
Pauschallohn. Kann nun der Arbeitgeber diese Nachtarbeit/Feiertagsarbeit ohne Zuschläge verlangen. Und kann er Feiertage aus der wöchentlichen
Sollstundenrechnung streichen um beispielsweise keine Überstunden
dafür auf das Arbeitszeitkonto gut zu schreiben.
Im arbeitsvertrag ist nichts weiter geregelt.
Danke für eine Antwort