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Hallo Wolfgang,
JEDES Unternehmen MUSS sich an gesetzliche Regelungen halten.
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag, wieviele Arbeitsstunden Du für das vereinbarte Entgelt leisten musst? Wenn da nichts aufgeführt ist, dann gilt auch hier die gesetzliche Arbeitszeit, bzw. Wochenarbeitsstunden.
Ich kenne die Problematik in kleinen Unternehmen, ich habe selber fast 30 Jahre in einem familiär geführten Transportunternehmen gearbeitet… Was bei uns immer geholfen hat, wenn es Probleme gab, dann war es ein einfaches Reden.
Was allerdings nicht unbedingt in jedem Betrieb machbar ist.
Wenn Du direkt mit einem Rechtsanwalt drohst, dann besteht natürlich die Gefahr, dass Du evtl. gemobbt wirst und auf diesem Wege aus der Firma „geekelt“ wirst.
Wenn gar nichts mehr geht, dann kann ich Dir nur raten, dass Du Dir einen anderen Arbeitgeber suchst, was im Transportgewerbe eigentlich möglich sein muss.
Hier ein paar Links, wo Du die gesetzlichen Regelungen nachlesen kannst.
http://www.lohn-info.de/zuschlag.html
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR11710099…
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
LG… Hoelti
N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen 