Nacht- und Feiertagszuschlag

Hallo,
ich weiss, dass diese Fragen schon mal gestellt wurden. Dazu hätte ich aber spezifische Fragen bei meinem Beruf.
Ich arbeite als Fahrer im Beförderuungsmanagement (kein Taxifahrer) und bin fest angestellt mit Grundgehalt. Leider bin ich in einer Branche tätig, wo keine Feiertage für uns gibt. Im Arbeitsvertrag steht bzgl. der Zuschläge nichts. Es gibt auch keine offiziellen Arbeitszeiten. Es ist ein Privatunternehmen und an keine gesetzl. Tarife gebunden.
Frage: Muss ein Privatunternehmen sich auch an die gesetzl. Zuschläge halten oder ist das alles freiwillig.

Danke für die Rückantwort

Hallo,

da ja offensichtlich keine tarifvertraglichen Vorschriften ziehen, solltest Du noch einmal ins Arbeitszeitgesetz schauen, eventuell kannst Du da etwas aushandeln, da zumindest freie Zeit rausspringen müßte.

Gruß

Klaus

Hallo,

Frage: Muss ein Privatunternehmen sich auch an die gesetzl.
Zuschläge halten oder ist das alles freiwillig.

Leider! Gibts keinen Tarifvertrag und keine Regelung im Arbeitsvertrag, gibts auch keinen Zuschlag - es sei denn, freiwillig.
Es gibt **keine** gesetzliche Regelung über zB Feiertagszuschläge

Gruss

rambam

Gesetztliche Zuschläge sind nie freiwillig :smile: Es gibt ausnahmen, bei denen die Zuschläge nicht gezahlt werden müssen, da die übliche Arbeitszeit Nachts ist…z.B. Bäcker, oder Krankenschwester…einfach mal bei der Gewerkschaft Verdi nachfragen, die ist für Dienstleister zuständig.

Greetz

Hallo Wolfgang,

da habe ich leider überhaupt keine Ahnung, was das Thema berifft.
Tut mir leid, viel Erfolg!!!

Schöne Grüße
phantomin

Hallo Wolfgang,
es ist leider alles freiwillig, aber hier ist ein Link dazu (http://www.helpster.de/sonn-und-feiertagszuschlaege-…), Gruß Cress

Hallo Wolfgang Wiederhut,
kann zum Thema nichts beitragen.
Gruß und viel Erfolg.

Wagner

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Hallo, ohne Tarifvertrag hat man wahrscheinlich schlechte Karten. Doch um sicher zu sein würde ich mal nach dem Arbeitsgesetzt googlen, denn daran muss sich auch ein privater AG halten. Viel Erfolg!

Sorry,da bin ich komplett überfragt

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Hallo Wolfgang,

JEDES Unternehmen MUSS sich an gesetzliche Regelungen halten.

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag, wieviele Arbeitsstunden Du für das vereinbarte Entgelt leisten musst? Wenn da nichts aufgeführt ist, dann gilt auch hier die gesetzliche Arbeitszeit, bzw. Wochenarbeitsstunden.

Ich kenne die Problematik in kleinen Unternehmen, ich habe selber fast 30 Jahre in einem familiär geführten Transportunternehmen gearbeitet… Was bei uns immer geholfen hat, wenn es Probleme gab, dann war es ein einfaches Reden.
Was allerdings nicht unbedingt in jedem Betrieb machbar ist.
Wenn Du direkt mit einem Rechtsanwalt drohst, dann besteht natürlich die Gefahr, dass Du evtl. gemobbt wirst und auf diesem Wege aus der Firma „geekelt“ wirst.

Wenn gar nichts mehr geht, dann kann ich Dir nur raten, dass Du Dir einen anderen Arbeitgeber suchst, was im Transportgewerbe eigentlich möglich sein muss.

Hier ein paar Links, wo Du die gesetzlichen Regelungen nachlesen kannst.

http://www.lohn-info.de/zuschlag.html

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR11710099…

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen :smile:

Hallo,
leider kann ich Ihnen diesbezüglich nicht ausreichend weiterhelfen. Sie können sich aber auch an eine Gewerkschaft wenden, die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.
Ich wünsch Ihnen weitherhin viel Glück bei Ihrer Recherche.
Viele Grüße und schöne Ostern. :smile:

Danke für die Rückantwort.
Bei den vielen Rückantworten hab ich bemerkt, dass doch die Auslegung der gesetzl. Regelung etwas unklar ist.
Ich glaube, dass sich Familienunternehmen vlt. nicht richtig erkundigen oder für sie immer das einfachste auswählen. Der Link von „Cress“ war hilfreich. Darin steht, dass keine Verpflichtung für die Zuschläge besteht. Aber eine Vergütung eines Ausgleichstags auf jeden Fall.
Wie du schon sagtest, ist bei einem Familienunternehmen das persönl. Gespräch mit Vorsicht zu geniessen. Mir macht die Arbeit Spass, trotz gefühlten 14 Std. Arbeitszeit incl. Pause und Bereitschaft in einer 6-tage Woche. Wenn aber von Unternehmerseite nichts rüberkommt, hat man immer das Gefühl dass man ausgenutzt wird. Dann ist wohl ein Wechsel angesagt.

Danke und LG
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

für die meisten Zuschläge gibt es keine gesetzliche Regelung, außer für die Nachtarbeit…
Überstunden sollten schon vergütet werden, egal ob in Freizeit, oder im Brutto… Dafür gibt es ja doch das Arbeitszeitgesetz…

Aber… Eben kleine Betriebe! :frowning:
Wobei das nicht nur vom Wissen abhängt, ob die Nachtzuschläge bezahlt werden oder auch nicht. Oft sind es finanzielle Gründe… Die kleinen Betriebe sind ja sehr oft froh, dass sie überhaupt „überleben“, leider…

Weiterhin viel Erfolg…

LG… Hoelti

Es gibt keine gesetzlichen Zuschläge. Nur tarifliche Zuschläge. Du wendest dich am besten an die Gewerkschaft, in deinem Falle an Verdi. Feiertage gelten aber für dich auch.

Hallo Herr Wiederhut,

die Zahlung von Feiertags-Zuschlägen ist meines Erachtens freiwillig.

Der Arbeitgeber kann auch - wie in Ihrem Fall - sagen, dass alle Leistungen mit dem Grundgehalt abgegolten werden. Allerdings muss der Arbeitgeber z. B. für Sonntagsarbeit entsprechende zusätzliche Ruhetage in den Schichtplan einbauen, damit er das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
vielleicht gibt es für ihre branche irgendwelche tarifverträge, ansonsten mal bei einer passenden gewerkschaft anfragen.
mfg
sn

Leider gibt es keine gesetzlichen Zuschläge.
Ein Anspruch auf Zuschlag kann sich ergeben aus einem Tarifvertrag,einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag.

Ansonsten gilt für Sonn- und Feiertage (§11 Abs.3 ArbZG).

Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.