(Nacht)zulage während Pausenzeit?

Hallo Experten… :smile:

Ein Arbeitnehmer arbeitet während seiner Nachtschicht von 21.00 Uhr bis 06.30 Uhr. Das sind 9,5 Stunden.

Laut Arbeits-/Tarifvertrag bekommt er in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Nachtzulage.

Auf seinem Stundenzettel trägt er nun ein:

Uhrzeit: 21.00 - 06.30
Reine Arbeitszeit (ohne Pause): 9 Std.
Nachtzulage: 9 Std.

Die Firma korrigiert diesen Stundenzettel nun im Nachhinein. Und zwar wird bei der Nachtzulage eine halbe Stunde abgezogen. Begründung: Pausenzeiten sind generell unbezahlt und die Pause kann nicht zwischen 6 Uhr und 6.30 Uhr stattgefunden haben, da Pausen laut Arbeitszeitgesetz nicht zum Ende der Schicht genommen werden dürfen. Folglich muss die Pause während der Zulagenzeit stattgefunden haben und wird nicht bezahlt.

Fragen:

1.) Zählt bei den Zulagen die Arbeits- oder die Anwesenheitszeit?
2.) Stimmt die Behauptung zum Thema Pause?

Vielen Dank & Gruß

P.S.

Genauso handhabt die Firma das auch bei der Sonntagszulage. Diese wird von 00 bis 24 Uhr an einem Sonntag gewährt. Hat der Arbeiter nun Schicht von 7-16 Uhr, rechnet er 9 Stunden Anwesenheit, 8,5 Stunden Arbeitszeit, 9 Stunden Sonntagszulage. Die Firma jedoch zieht bei der Sonntagszulage eine halbe Stunde ab wegen der Pause. Der Arbeiter wundert sich jedoch, daß der Sonntag auf einmal aufhört, Sonntag zu sein, nur weil er in sein Brot beißt.

Hi!

Ein Arbeitnehmer arbeitet während seiner Nachtschicht von
21.00 Uhr bis 06.30 Uhr. Das sind 9,5 Stunden.

Tut er nach Deiner Erläuterung nicht!
Er ist diese Zeit anwesend - wenn man allerdings die Formulierung aus dem ArbZG nimmt, dann ist die Arbeit für die Pause zu unterbrechen.

Da nur die Arbeit vergütet wird, nicht aber die Pause, gibt es selbstverständlich auch keine Zuschläge (wäre auch ein Teil der Bezahlung) für die Pausenzeit.

Der Arbeiter wundert
sich jedoch, daß der Sonntag auf einmal aufhört, Sonntag zu
sein, nur weil er in sein Brot beißt.

Der AG wird sich wundern, warum er einem AN Geld für eine Zeit zahlen soll, die er nicht arbeiten DARF

ICH würde mich übrigens auch wundern, wenn ein Klempner zu mir kommt, eine halbe Std auf seinem Brot kaut, wieder fährt und mir diese halbe Std. berechnet wird.

Es sei denn, in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt - da wir hier aber nur fiktive Fälle diskutieren, scheidet das ja aus :smile:

LG
Guido

Hallo Guido.

Erstmal danke für Deine Antwort.

Da nur die Arbeit vergütet wird, nicht aber die Pause, gibt es
selbstverständlich auch keine Zuschläge (wäre auch ein Teil
der Bezahlung) für die Pausenzeit.

Ok. Diese Frage wäre also geklärt.

ICH würde mich übrigens auch wundern, wenn ein Klempner zu mir
kommt, eine halbe Std auf seinem Brot kaut, wieder fährt und
mir diese halbe Std. berechnet wird.

Schreibt das Gesetz denn wirklich vor, daß die Pause nicht zum Ende der Schicht gemacht werden kann? Klar, Dein Klempner-Beispiel ist einleuchtend. Aber wir reden hier ja nicht nur von der halben Stunde Pausenzeit, sondern davon, daß hier insgesamt eine Stunde abgezogen wird: Und zwar die halbe Stunde am Ende der Schicht, da sie nicht mehr in der Nachtzeit liegt PLUS die halbe Stunde Pause. Ist es laut Gesetz wirklich nicht möglich, daß der Arbeitnehmer von 21-6 Uhr arbeitet und dafür Nachtzulage kassiert und dann außerhalb der Nachtzeit von 6-6.30 Uhr Pause macht und dann nach Hause geht?

Klar, das ist jetzt wirklich Korinthenkackerei, aber ist ja eh nur fiktiv. :smile:

Hallo,

Schreibt das Gesetz denn wirklich vor, daß die Pause nicht zum
Ende der Schicht gemacht werden kann? Ist es laut Gesetz wirklich
nicht möglich, daß der Arbeitnehmer von 21-6 Uhr arbeitet und
dafür Nachtzulage kassiert und dann außerhalb der Nachtzeit
von 6-6.30 Uhr Pause macht und dann nach Hause geht?

(Auszug aus einem Kommentar:smile:
Sie dürfen Ihre Mitarbeiter nicht länger als 6 Stunden ohne Ruhepause arbeiten lassen (§ 4 ArbZG).
Damit ergibt sich, dass spätestens 6 Stunden nach Arbeitsbeginn eine Pause gemacht werden MUSS :wink:

Beatrix

Hallo,

Sie dürfen Ihre Mitarbeiter nicht länger als 6 Stunden ohne
Ruhepause arbeiten lassen (§ 4 ArbZG).
Damit ergibt sich, dass spätestens 6 Stunden nach
Arbeitsbeginn eine Pause gemacht werden MUSS :wink:

Das ist in unserer sogar Firma so, dass bei jemandem, der länger als 6h anwesend ist, automatisch eine halbe Stunde Pause von der Arbeitszeit abgezogen wird.
Wer die Pause dann nicht gemacht hat, ist selber Schuld :wink:

Gruß
Torsten

Hi!

Schreibt das Gesetz denn wirklich vor, daß die Pause nicht zum
Ende der Schicht gemacht werden kann?

Schau Dir mal hier den letzten Satz an:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Das ist ausnahmsweise mal ganz deutlich und verständlich (völlig unüblich für Gesetze)

LG
Guido

Hallo beieinander,

Ein Arbeitnehmer arbeitet während seiner Nachtschicht von
21.00 Uhr bis 06.30 Uhr. Das sind 9,5 Stunden.

Da nur die Arbeit vergütet wird, nicht aber die Pause, gibt es
selbstverständlich auch keine Zuschläge (wäre auch ein Teil
der Bezahlung) für die Pausenzeit.

der Arbeitnehmer kriegt wohl 50% Zuschlag zum Pausenentgelt. 50% von nichts sind halt leider nur immer noch nichts.

Gruß, Karin

DANKE AN ALLE! -owT-
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