Ich bin privat bei dem Vater eines querschnittsgelähmten Mädchens eintgestellt! Sie benötigt,laut Vater, eine 24 Std.-Betreuung, an der die zahlende Versicherung allerdings zu wackeln versucht!Das Mädchen schläft eigentlich bis auf 1-2 Wachphasen in der Nacht durch!Man kann also schlafen in der Nachtschicht! Nun möchte der Vater uns die Nächte nur halb bezahlen! Eine Nacht geht bei ihm von 22:00 - 6-00 Uhr!Also zahlt er nur jede halbe Stunde, was ja auch soweit okay ist, aber er zählt auch die Nachtstunden nur zur Hälfte! Was bedeutet: wir sind mit 160 Stunden eingestellt, machen aber letztlich über 190 Stunden, ohne das es Überstunden sind!
Nun die Frage: Ist das so überhaupt möglich? Oder an alle gefragt: Ist das gerecht?
Erstmal die FAQ:1129 … Übersehen ?
Nun gut. Es gilt der Satz ‚Pactae sunt servandae‘: mal nebenbei ‚einfach so‘ die Entlohnung einer angestellten/beauftragten Person ändern geht wohl nicht. Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
bezahlen! Eine Nacht geht bei ihm von 22:00 - 6-00 Uhr!Also
zahlt er nur jede halbe Stunde, was ja auch soweit okay ist,
aber er zählt auch die Nachtstunden nur zur Hälfte! Was
bedeutet: wir sind mit 160 Stunden eingestellt, machen aber
letztlich über 190 Stunden, ohne das es Überstunden sind!
Nun die Frage: Ist das so überhaupt möglich? Oder an alle
gefragt: Ist das gerecht?
Wie kommen diese Zahlen eigentlich zustande ? 7 Tage * 4 Wochen * ??? = ???
Die Verweigerung zum Ableisten von Überstunden kann übrigens zur Kündigung führen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/ticker/ticke…
Zumindest setze ich mal die Massstäbe für reguläre Arbeitnehmer an
Geändert wurde bei uns nichts! Wir sind gerade erst dort angefangen und das ist seine Idee der Entlohnung!
Es gilt der Satz ‚Pactae sunt servandae‘: mal
nebenbei ‚einfach so‘ die Entlohnung einer
angestellten/beauftragten Person ändern geht wohl nicht.
Wir haben eine 6-Tage-Woche, werden mit 40 Std. in der Woche gerechnet (machen aber 48 Std, da die Nächte ja nur halb gerechnet werden)und auch für 40Std. die Woche bezahlt!
Da wir ja in der Nacht eigentlich recht gut schlafen können, ist die Bezahlung zur Hälfte ja auch ok, aber mit der nur halb gerechneten Nacht bin ich nicht ganz zufrieden! Die Nacht hat 8 Std., uns werden aber nur 4 angerechnet, also die Stunden die wir da mehr machen im Monat sind ja keine Überstunden! Da sie nicht gerechnet werde, also eigentlich nicht existieren, würde ich da ja garnichts verweigeren!!!
Wie kommen diese Zahlen eigentlich zustande ? 7 Tage * 4
Wochen * ??? = ???
Die Verweigerung zum Ableisten von Überstunden kann übrigens
zur Kündigung führen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/ticker/ticke…
Zumindest setze ich mal die Massstäbe für reguläre
Arbeitnehmer an
Ich bin privat bei dem Vater eines querschnittsgelähmten
Mädchens eintgestellt! Sie benötigt,laut Vater, eine 24
Std.-Betreuung, an der die zahlende Versicherung allerdings zu
wackeln versucht!Das Mädchen schläft eigentlich bis auf 1-2
Wachphasen in der Nacht durch!Man kann also schlafen in der
Nachtschicht! Nun möchte der Vater uns die Nächte nur halb
bezahlen! Eine Nacht geht bei ihm von 22:00 - 6-00 Uhr!Also
zahlt er nur jede halbe Stunde, was ja auch soweit okay ist,
aber er zählt auch die Nachtstunden nur zur Hälfte! Was
bedeutet: wir sind mit 160 Stunden eingestellt, machen aber
letztlich über 190 Stunden, ohne das es Überstunden sind!
Nun die Frage: Ist das so überhaupt möglich? Oder an alle
gefragt: Ist das gerecht?
Ganz zweifelsfrei kann man das nicht sagen. Wenn es nach dem EuGh geht, mußt Du voll entlohnt werden. Vermutlich wird Dir das auch ein Richter in Deutschland bestätigen, wenn Du gegen das Vorgehen des AG klagst. Hinzukommt, daß Ihr ja laut Deinem Posting weiter unten keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen habt, so daß ich davon ausgehe, daß Ihr diese Lohnberechnungsmodalität vorher auch nicht ausgemacht habt.
Um an Dein Recht zu kommen, wirst Du vermutlich aber klagen müssen. Ob der Vater sich dann jemand anderen sucht, kannst Du eher abschätzen als wir.