Nachtarbeit mit 55-60 h/W -6 T/W- 12 h/T zulässig?

Hallo,

können ALG II Empfänger ohne Sanktionen befürchten zu müssen, eine Erwerbstätigkeit ablehnen, die nach Auskunft des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitszeit von 55-60 Stunden (ausschleißlich Nachtarbeit), eine 6 Tage Woche und bis zu 12 Stunden Arbeitszeit täglich voraussetzt?(Lohn 7,16 Euro ohne weitere Zuschläge)

m.E. ja, denn lt. Arbeitszeitgesetz darf die täglich Nachtarbeitzeit 10 Stunden niemals überschreiten - selbst bei 10 h ist eine monatlicher Ausgleich auf 8 h Stunden vorgeschrieben.

Damit verstößt die Tätigkeit doch gegen ein Gesetz, mit Hinblick auf 242 BGB also ablehnbar?

m.E. ja, denn lt. Arbeitszeitgesetz darf die täglich
Nachtarbeitzeit 10 Stunden niemals überschreiten - selbst bei
10 h ist eine monatlicher Ausgleich auf 8 h Stunden
vorgeschrieben.

Ich bin zwar kein Arbeitsrechtsexperte, aber wie sieht es mit § 7 ArbZG aus?

Sei es wie es sei.

Ich persönlich müsste mich bei einer solchen Arbeitszeiten nach allerkürzester Zeit krankschreiben lassen, da mein Metabolimsmus damit nicht fertig würde, obgleich ich natürlich - allein schon um Diskussionen mit der ARGE über die Zumutbarkeit (§ 10 SBG II) zu vermeiden - diesen Job selbstverständlich antreten würde.