Hallo gleich mal, bin neu hier und schon gespannt!!
Ich arbeite z.z. als kraftfahrer und fahre nur nachts. Immer so von 20.30 bis ca. 4.30 uhr. Habe ich irgendein recht auf nachtschichtzulage als kraftfahrer. Arbeite in der fa. geizkragen, arbeitsvertrag ist auch ungültig, da steht keine stundenanzahl drin und
feiertags-sonntags-nacht-und mehrarbeit ohne zuschläge. Ich hoffe auf einen guten rat, danke
Hallo gleich mal, bin neu hier und schon gespannt!!
Hallo,
Ich arbeite z.z. als kraftfahrer und fahre nur nachts. Immer
so von 20.30 bis ca. 4.30 uhr. Habe ich irgendein recht auf
nachtschichtzulage als kraftfahrer. Arbeite in der fa.
geizkragen, arbeitsvertrag ist auch ungültig, da steht keine
stundenanzahl drin und
feiertags-sonntags-nacht-und mehrarbeit ohne zuschläge. Ich
hoffe auf einen guten rat, danke
Der Arbeitgeber hat dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm für Nachtarbeit zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. (§6 Abs 5 ArbZG), soweit keine tarifvertagliche Regelung eingreift. Dem AG ist damit Wahlrecht iSv § 262 BGB eingeräumt worden.
Tarifvertraglich kann vorgesehen werden, dass der Nachtarbeitszuschlag bereits mit dem Tarifentgelt abgegolten ist.
Auch im Einzelvertrag kann eine pauschale Abgeltung vereinbart werden. Eine Aufstockung der Grundvergütung um den Nachtarbeitszuschlag muss sich dann aber unmissverständlich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Mit kollegialen Grüßen Michael
Danke !!