Hallo.
Also ich bin Fleischer und arbeite nachts in der regel von 22:00-7:00 sonntags fangen wir um 19:00 an und hören um 4:00 auf.
Meine frage ist steht mir nicht nachtzuschlag zu und sonntagszuschlag?
Ich komme aus Niedersachsen.
Hallo Riebiera,
im Arbeitszeitgesetz, § 6 Abs. 5 steht:
„(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.“
In Niedersachsen gibt es für das Fleischereigewerbe sicher einen Tarifvertrag, nach dem wird sich richten, was unter „angemessen“ zu verstehen ist.
Gruß U. Daniel