Welch ein Wort! Aber weiss jemand bis zu wievielen Wochen man jene Klage nach dem Ausscheiden aus dem letzten Arbeitsverhältnis in Erwägung ziehen kann???
M.f.G. Philipp
Halo
Welch ein Wort! Aber weiss jemand bis zu wievielen Wochen man
jene Klage nach dem Ausscheiden aus dem letzten
Arbeitsverhältnis in Erwägung ziehen kann???
„In Erwägung ziehen“ kann man es ewig. Zugelassen wird die Klage aber in 99 Prozent der Fälle höchsten bis zur Verjährung nach drei Jahren. Der Anspruch kann aber schon vorher verwirkt oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung verfallen sein, sofern er von vorneherein überhaupt bestand. Genaueres entnimmt man den anzuwendenden Verträgen und/oder erfährt man beim Fachanwalt vor Ort.
Gruß,
LeoLo